PRESSEMITTEILUNG DEUTSCHER JURISTENTAG 24. März 2006
Über 3.000 Teilnehmer in Stuttgart erwartet
Stuttgart/Karlsruhe, 24. März 2006. Der 66. Deutsche Juristentag im September 2006 in Stuttgart wird sich mit brisanten Themen befassen. Das jetzt veröffentlichte Tagungsprogramm und die Zusammenfassung der Gutachten renommierter Juristen versprechen spannende Diskussionen und wichtige Beschlüsse in den sieben Abteilungen.
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Abteilung Strafrecht
Das Thema "Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung" steht für das immer drängender gewordene Bedürfnis nach einer strafrechtlichen Regelung der Fälle erlaubter Sterbebegleitung. Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs kommt in einem Kostenbeschluss vom 8. Juni 2005 zu der bemerkenswerten Feststellung, "die strafrechtlichen Grenzen einer Sterbehilfe im weiteren Sinn" seien "bislang nicht hinreichend geklärt".
Es sei dahingestellt, so der Gutachter Professor Dr. Torsten Verrel (Bonn), ob der Stand der Strafrechtsprechung diese Einschätzung tatsächlich rechtfertigt. Unübersehbar seien jedenfalls die bei Ärzten und Angehörigen zum Ausdruck kommenden und neuerdings sogar bei Vormundschaftsrichtern festzustellenden Schwierigkeiten, sich in der strafrechtlichen Sterbehilfekasuistik (noch) zu Recht zu finden. Die Gründe hierfür reichen von der Missverständlichkeit der herkömmlichen, zwischen "aktiver", "passiver" und "indirekter" Sterbehilfe unterscheidenden Terminologie, über die verwirrende Vielfalt dogmatischer (Behelfs-)Konstruktionen zur Begrenzung des scheinbar absoluten strafrechtlichen Tötungsverbots bis hin zu den Irritationen über die Maßgeblichkeit des Patientenwillens, die durch neuere Entscheidungen von Zivilgerichten ausgelöst wurden.
Vor diesem Hintergrund und der Furcht vieler Ärzte und Pflegekräfte vor einem existenzbedrohenden Strafverfahren für Behandlungsentscheidungen spricht sich das Gutachten mit Nachdruck für eine umfassende Klarstellung der Fälle zulässiger Sterbebegleitung im Strafgesetzbuch und eine Aufgabe der überholten Terminologie aus. Das Gutachten lehnt die neuerdings wieder zur Diskussion gestellte Aufhebung des Verbots der Tötung auf Verlangen ab.
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Wer ist der Deutsche Juristentag e.V.?
Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener Verein des privaten Rechts, in dem sich Juristinnen und Juristen aus allen Teilen der Bundesrepublik zusammengeschlossen haben, um auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den deutschen Juristen aller Berufsgruppen und fachlichen Richtungen herbeizuführen.
Der DJT e.V. hat derzeit 7.500 Mitglieder. Sein besonderes Gewicht folgt daraus, dass der Verein alle juristischen Berufsgruppen umfasst, damit notwendigerweise über den Gruppeninteressen einzelner politischer Parteien und Gruppierungen steht und von vielen gewissermaßen als Sprachrohr des ganzen Juristenstandes, als objektiver Mahner, als „das Gewissen des Juristenstandes“ verstanden wird. „Der Deutsche Juristentag“, so hat Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1986 ausgeführt, „hat sich in seiner weit über 100-jährigen Geschichte zu einem unersetzlichen Gesprächsforum entwickelt. Prägende Impulse für Rechtsdenken, Rechtsempfinden und Rechtspraxis in Deutschland gehen von ihm aus“.
Der Verein blickt auf eine knapp 150-jährige Geschichte zurück. Er wurde 1860 in Berlin gegründet und hatte in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens wesentlichen Anteil an der Rechtsvereinheitlichung innerhalb des 1871 gegründeten Deutschen Reiches. Der DJT hat in jenen Jahren wie in den Zeiten der Weimarer Republik stets seine wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit bewahrt. Der Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten hat er sich durch die 1933 beschlossene Selbstauflösung entzogen und sich erst 1947 wieder gegründet. Seither ist der Juristentag Motor vieler wichtiger Reformvorhaben geworden, und zwar sowohl durch die Beratungen der alle zwei Jahre stattfindenden Deutschen Juristentage als auch durch die Arbeit seiner Gesetzgebungskommissionen. Die Arbeit des Vereins Deutscher Juristentag hat auch in einer Zeit der Reformmüdigkeit und nicht nachlassender Warnungen vor einer unangemessenen Gesetzesflut nicht an Bedeutung verloren. Der Deutsche Juristentag hat stets die Linie verfolgt, in die bestehende Rechtsordnung nicht ohne gewichtigen Anlass einzugreifen und oft auch bei Themen, die auf Juristentagen erörtert wurden, an der Seite derer Stellung bezogen, die sich gegen bestimmte, zur Diskussion gestellte Reformvorhaben ausgesprochen haben.
Ablauf des 66. Deutschen Juristentags
Auch auf dem 66. DJT werden wieder hochaktuelle Themen in den sieben Abteilungen behandelt. Die Ständige Deputation (der Vorstand) des Deutschen Juristentags hat sich für Themen entschieden, die sowohl für die Fachöffentlichkeit als auch für die allgemeine rechtspolitische Diskussion von besonderer Bedeutung sind.
Grundlage für die Beratungen bilden umfangreiche Gutachten sowie Einführungsreferate herausragender Richter, Anwälte, Wissenschaftler und Politiker. Sie stellen die wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung des jeweiligen Themas sicher.
Daran schließt sich dann am Mittwoch und Donnerstag die ausführliche öffentliche Diskussion an. Aufgrund des Verlaufs der Diskussion erarbeitet der jeweilige Abteilungsvorstand so genannte Beschlussvorschläge. Über diese Vorschläge wird in den ersten sechs Abteilungen am Donnerstag Vormittag durch die Mitglieder des DJT e.V. abgestimmt. Die Beschlüsse der siebten Abteilung folgen dann am Freitag Vormittag.
Die Beschlüsse bilden die Grundlage für die weitere rechtspolitische Diskussion und haben in der deutschen Rechtsgeschichte stets große Bedeutung erlangt.