www.Sterbehilfe-Debatte.de
Dokumente
Dokumente und Texte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Letzte Ergänzungen: 12.03.10
Hier finden Sie Material zur Einführung, Gesetze und Gesetzesvorlagen, Anträge und Anfragen aus dem Bundestag, Positionspapiere und Stellungnahmen von Organisationen, Verbänden und Einzelpersonen sowie Studien und sonstige wichtige Dokumente
zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese Rubrik wird ständig erweitert.
Die verschiedenen Papiere sind nach Themen sortiert und stehen als Download bevorzugt im PDF-Format zur Verfügung,
sofern sie in diesem Format existieren. Zur Betrachtung ist der Acrobat Reader erforderlich. Wer dieses Programm noch nicht hat, kann sich hier den Acrobat Reader kostenlos herunterladen.
Zum Speichern der als PDF-Format gekennzeichneten Dokumente klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Adresse und danach im aufgehenden
Fenster auf den Befehl "Ziel speichern unter...".
Bitte beachten Sie, dass der Bundestag am 18.06.09 eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen beschlossen hat. Der Bundesrat hat das Gesetz am 10.07.09 passieren lassen. Damit tritt es voraussichtlich zum 1. September 2009 Inkraft. Mehr dazu unten.
Die hier aufgeführten Dokumente beziehen sich überwiegend auf die Situation vor dieser Gesetzesverabschiedung.
Überblick zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht:
- Einführung in das Thema
- Mustervorlagen, Formulierungshilfen und Checklisten zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht
- Gesetzliche Regelungen
- Diskussionspapiere und Stellungnahmen
Weitere Papiere finden Sie in der Übersicht zu den Dokumenten zu Hospizarbeit und Sterbebegleitung contra Sterbehilfe und Euthanasie.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Einführung
Mustervorlagen, Formulierungshilfen und Checklisten zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht
Bei Patientenverfügungen gibt es eine unzählige Auswahl an Mustervorlagen. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Verweisen mit ausführlichen Infos dazu, um einen Überblick und Hilfestellungen zu geben.
In jedem Fall sollte zusätzlich zu einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zur Durchsetzung des Willens verfasst werden, da es andernfalls problematisch werden kann, wenn die Angaben in der Patientenverfügung nicht mit dem tatsächlichen Fall übereinstimmen.
- Informationsbroschüre vom Bundesministerium der Justiz zu Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.
Deshalb finden Sie in dieser Broschüre kein fertiges Formular. Sie finden Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.
Die Broschüre sowie die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als word-Datei (Auszug aus der Broschüre Seite 15 - 26) finden Sie hier zum Download.
- Service Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung
Hier finden Sie zahlreiche Infos zum Thema, z.B. mit einem 12-Punkte Check für Patientenverfügungen sowie eine kostenlose Schiedstelle bei Schwierigkeiten der Umsetzung einer Verfügung in der praktischen Anwendung.
- Vorsorgemappe der Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.V. (IGSL) zu Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung/
Diese Mappe kann bei der IGSL bestellt werden und bietet zahlreiche und umfassende Informationen zum Thema.
- Neuauflage der "Christlichen Patientenverfügung"
Die "Christliche Patientenverfügung" ist Anfang April in 2. Auflage erschienen. In die Neuauflage wurden aktuelle medizinische, juristische und theologisch-ethische Erkenntnisse sowie praktische Erfahrungen mit der Erstauflage einbezogen.
Die "Christliche Patientenverfügung" (Handreichung und Formular) wird gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) herausgegeben.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Bischofskonferenz 07.04.03
- Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
42 Seiten, 2. Auflage 2003 vom 8. April 2003 sowie aktuellem Hinweis zur Neuregelung Juli 2009
- Weitere Muster-Formulare zur Patientenverfügung
Muster-Formulare zusammengestellt von der Bundesärztekammer
Zwölf Fragen zur Prüfung von Vorsorgedokumenten (12-Punkte-Check)
Deutsche Hospiz Stiftung 07.02.09
- Betreuungsrecht - Informationen des Bundesministerium der Justiz
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Die Grundzüge des Betreuungsrechts mit dem Stand Juli 2005 werden Ihnen in der Broschüre „Betreuungsrecht“ dargelegt. Sie finden z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die sogenannte Vorsorgevollmacht eingegangen. Sie finden dort auch konkrete Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht.
Den Text der Information finden Sie zum Download. Darüber hinaus stehen Ihnen als gesonderte Dateien Muster für eine Vorsorgevollmacht, für eine Konto-/Depotvollmacht, Vorsorgevollmacht und für eine Betreuungsverfügung zum Ausdrucken zur Verfügung.
Zusätzlich stehen Ihnen das Datenformular für Privatpersonen "P" und das Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen "PZ" zur Eintragung in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer zum Ausdruck zur Verfügung.
Textquelle: Bundesministerium der Justiz
Bekanntmachungen: Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
Bekanntgaben der Herausgeber: Bundesärztekammer
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 13 vom 30.03.2007, Seite A-891
Patientenverfügungen Literaturauswahl
Zusammengestellt durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Bibliothek
- Dokumentation zu Vorsorgemöglichkeiten - Verfügungsliste
Mustertexte, Formularmuster, Formulierungsvorschläge zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen
erstellt von: Dr. Arnd T. May
Diese Liste wurde im Rahmen des Dissertationsprojektes von Dr. May angelegt und es konnten die Vorarbeiten des von der Volkswagen Stiftung geförderten Forschungsprojektes "Patiententestament und Patientenanwalt - Advance Directives and Durable Power of Attorney" (1994-1997) [Projektnummern II/68-273 und II/68-274] unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Martin Sass genutzt werden.
Die Liste soll die Entwicklung der veröffentlichten und angebotenen Mustertexte von Vorsorgemöglichkeiten mit dem Schwerpunkt von Patientenverfügungen in Deutschland nachzeichnen. Es wurde auf Basis der Sammlung eine Klassifizierung vorgenommen. Dies kann grob angegeben werden mit: 1. Textbausteinen, 2. Mustervorlagen mit einer vorgeprägten Meinung, 3. Ja/Nein Musterformulare, 4. Arbeitsvorlagen mit der Notwendigkeit der Individualisierung und 5. Informationsbroschüren. Eine Bewertung der Texte wird nicht vorgenommen.
Anm.: Diese Liste dürfte den Laien etwas überfordern und ist hier in dieser Rubrik nur zu Dokumentationszwecken aufgeführt.
Gesetzliche Regelungen zu Patientenverfügungen
Sonder Hospiz Info Brief: Stellungnahme zum Gesetz zur Patientenverfügung
10 Seiten vom 03.08.09
Anm.: Darin findet sich eine Zusammenfassung der Debatte bis zur Verabschiedung, inkl. der Neuregelungen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
5 Seiten, Bundesrat Drucksache 593/09, 19.06.09
Anm.: Dies sind die neuen Regelungen zu Patientenverfügungen.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 30, Bundesratssitzung 10.07.09, Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
2 Seiten, Erläuterung, 860. BR, 10.07.09
Beschlusstenor: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
- Bundestag beschloss Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen - Stünker-Entwurf mit Mehrheit angenommen
Der Bundestag hat sich auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Er beschloss am Donnerstag, 18. Juni 2009, mit einer Mehrheit von 317 Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 18.06.09
Anm.: Dort gibt es alle Dokumente und die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung.
- Patientenverfügungen - Das neue Gesetz in der Praxis
Die große parlamentarische Schlacht um die gesetzliche Normierung von Patientenverfügungen ist geschlagen, jetzt steht die Phase der journalistischen Nachbereitung an.
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 19.06.09
- Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung befürwortet
Neun Sachverständige äußerten sich zu drei Gesetzentwürfen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.03.09
Dort gibt es alle Gesetzentwürfe und die Stellungnahmen als Download im PDF-Format
- Vorsorgen für den Ernstfall
Bundestag berät über Umgang mit Patientenverfügungen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 26.06.08
Auszug aus dem Plenarprotokoll der Bundestags-Debatte am 26.06.08 zum Thema Patientenverfügungen
17 Seiten (280 kb)
Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jerzy Montag u.a.
Drucksache 16/8442, 20 Seiten, 06.03.08
Anm.: Hier geht es um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügunggesetz - PatVerfG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) u.a.
Deutscher Bundestag, Drucksache 16/...
40 Seiten, vorgestellt am 23.03.07, noch nicht offiziell eingebracht!
Zur rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Kernforderungen des Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zur anstehenden Neuregelung der Patientenverfügung im deutschen Betreuungsrecht
10 Seiten, vom 30.06.06
Patientenverfügungen: Eine allgemeine Erläuterung zum Thema Patientenverfügungen und ein Vergleich verschiedener Stellungnahmen und Regelungsvorschläge
Erstellt von Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft und Dr. Jeanne Nicklas-Faust im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Veröffentlicht 14.02.05
- Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie
Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß.
Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen. Die Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie finden Sie hier zum Download.
MITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 05.11.04
Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Stand: 01.11.04, 27 Seiten
Anm.: Dieser Entwurf wurde am 24.02.05 von Justizministerin Zypries wieder zurückgenommen! Ein neuer Entwurf soll Mitte 2006 aus dem Parlament eingebracht werden.
- Rede von Bundesjustizministerin Zypries: Wir haben schon jetzt das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten
Im Rahmen der 106. Hautpversammlung des Marburger Bundes erläuterte Bundesjustizministerin Zypries in ihren Statement bei der Podiumsdiskussion, warum wir kein Gesetz brauchen, das die aktive Sterbehilfe erlaubt.
- Die Bindungswirkung von Patientenverfügungen klarstellen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bindungswirkung von Patientenverfügungen klarstellt. Mit einer derartigen Verfügung können Endscheidungen über mögliche spätere Behandlungssituationen getroffen werden, heißt es in einem Antrag (15/3505) der FDP.
HIB Nr. 179, 06.07.04
Dazu der Antrag:
Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Rainer Funke, Sibylle Laurischk, Ulrike
Flach, Detlef Parr, u.a und der Fraktion der FDP
4 Seiten, Drucksache 15/3505, 30.06.2004
- Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten
PRESSEMITTEILUNG Bundesgerichtshof Nr. 52/2003 vom 10.04.03
Dort gibt es auch das Urteil im Volltext
Bundesgerichtshof-Beschluss zur Betreuung
30 Seiten, vom 17.03.2003
Diskussionspapiere, Stellungnahmen und Studien
Patientenverfügungen in Deutschland: empirische Evidenz für die Jahre 2005 bis 2007.
Frieder R. Lang, Gert G. Wagner
27 Seiten, SOEPpaper Nr. 71, 21.12.07
- Patientenverfügungen werden von einer großen Mehrheit abgelehnt. Nur jeder Zehnte möchte über den Verlauf seines Sterbens mitbestimmen
Ob Schlaganfall, Herzinfarkt oder auch ein schwerer Unfall: Es kann jeden treffen. Die Ärzte wollen Leben retten. Aber will der Patient um jeden Preis weiterleben?
PRESSEMITTEILUNG Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), 21.12.07
- Würde, Achtung und Selbstbestimmung am Lebensende: Zur Problematik der Patientenverfügung
Stellungnahme Christdemokraten für das Leben (CDL) 23.10.07
- Lahrer Kodex
Der Lahrer Kodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Ärzten. Unterzeichner verpflichten sich, den Willen ihrer Patienten in besonderem Maße zu respektieren.
Vorgestellt am 28.09.07
Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
6 Seiten, 22.06.07
- Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung!
der Professoren Thomas Klie und Christoph Student an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag wird sich in den nächsten Monaten mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. Die beiden Freiburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Christoph Student, Arzt und langjähriger Leiter des Stuttgarter Hospizes und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, unter anderem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, warnen in ihrem Appell davor, in der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung eine einfache Lösung zu sehen, wie in dilemmatösen Entscheidungssituationen am Lebensende verfahren werden kann.
Veröffentlicht 26.03.07
Was nützen vorsorgliche Verfügungen für das Lebensende?
Von Professor Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student (Arzt, Psychotherapeut, Palliativmediziner; ehemals Gesamtleiter des HOSPIZ STUTTGART)
In diesem 7-seitigen Artikel wird der Nutzen von Patientenverfügungen und deren Grenzern einander gegenübergestellt. Welche Alternativen gibt es?
Bekanntmachungen: Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
Bekanntgaben der Herausgeber: Bundesärztekammer
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 13 vom 30.03.2007, Seite A-891
Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Entwurf Bosbach/Röspel für ein Patientenverfügungsgesetz
3 Seiten vom 26.03.07
Meinungen zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung und einer gesetzlichen Reglung der Sterbebegleitung und -hilfe
FORSA-Umfrage März 2007 im Auftrag der Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben DGHS
8 Seiten, veröffentlicht 21.03.07
Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung
Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages zum Strafrecht
Stuttgart, 19. - 22. September 2006
9 Seiten (544 kb)
- Nationaler Ethikrat legt Stellungnahme zur Patientenverfügung vor
Berlin, Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen veröffentlicht der Nationale Ethikrat am heutigen Donnerstag seine Stellungnahme zur Patientenverfügung.
PRESSEMITTEILUNG Nationaler Ethikrat 02.06.05
Patientenverfügung. Ein Instrument der Selbstbestimmung
Stellungnahme des Nationalen Ethikrates, 36 Seiten, veröffentlicht 02.06.05
Die grosse Mehrheit ist für passive Sterbehilfe
Allensbacher Berichte 2005 / Nr.8
Institut für Demoskopie Allensbach Mai 2005
Selbstbestimmung am Lebensende durch Patientenverfügungen
Entwicklungen in der politischen Diskussion
Von Ulrike Riedel, Rechtsanwältin und Mitglied der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages
Zeitschrift für Biopolitik 3 (2004): 211-218
- Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie
Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß.
Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen. Die Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie finden Sie hier zum Download.
MITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 05.11.04
Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Stand: 01.11.04, 27 Seiten
Achtung, dieser Entwurf wurde am 24.02.05 von Justizministerin Zypries wieder zurückgenommen! Ein neuer Entwurf soll demnächst aus dem Parlament eingebracht werden.
Beratung des Zwischenbericht "Patientenverfügungen" der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
28 Seiten Auszug aus dem Plenarprotokoll der 163. Sitzung, 15/163, Deutscher Bundestag, Berlin, 10.03.05
Patientenverfügungen
Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin
72 Seiten, Drucksache 15/3700 13.09.2004 , übergeben an den Bundestagspräsidenten und veröffentlicht am 24.09.04
Kurzfassung - Zwischenbericht "Patientenverfügungen" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
16 Seiten (533 kb), veröffentlicht am 16.12.2004
- Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Bundestages
Ethik und Recht der modernen Medizin zu Patientenverfügungen
6 Seiten, 24.09.04
- Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ übergibt Abschlussbericht
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Abschlussbericht der von ihr im September 2003 eingesetzten Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ entgegengenommen.
Die Arbeitsgruppe hat sich mit Fragen der Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen befasst. Der Bericht enthält neben Thesen und Empfehlungen an den Gesetzgeber im Betreuungs- und im Strafrecht auch Formulierungshilfen, die Bürgerinnen und Bürgern das Abfassen einer individuellen schriftlichen Patientenverfügung erleichtern.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 10.06.04
Anm.: Hier finden Sie auch den Abschlussbericht
Patientenautonomie am Lebensende - Ethische, rechtliche und medizinische Aspekte zur Bewertung von Patientenverfügungen
69 Seiten, Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministerium der Justiz vom 10. Juni 2004
Formulierungshilfe Patientenverfügung
14 Seiten, Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministerium der Justiz vom 10. Juni 2004
Autonomie am Lebensende
Antragsentwurf Rolf Stöckel, MdB, SPD
2 Seiten, Stand: 31.03.2004
Anm.: Dieses umstrittene Papier zur Sterbehilfe veröffentlichen wir hier, damit sich jede(r) ein eigenes Urteil bilden kann.
- Patientenverfügung soll auch im Koma gelten
Neue Umfrage im Auftrag der DGHS befasst sich mit Elementen einer möglichen gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung
(dgpd Augsburg) Eine Patientenverfügung sollte nicht erst im Sterbeprozess gültig sein, sondern bereits dann, wenn der Verfasser sich selbst nicht mehr äußern kann, z.B. auch im Komafall.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben DGHS 30.01.04
Anm.: Die DGHS befürwortet die aktive Sterbehilfe
- Europäische Resolution von Betroffenen schwerer neurologischer Krankheiten zu den Themen der sogenannten Sterbehilfe und zum Problem der Patientenverfügung
Diese Resolution geht in wesentlichen Punkten auf Stellungnahmen zu einer vom Verein Locked-in-Syndrom LIS e. V. durchgeführten Befragung von Betroffenen zurück. Ziel dieser Resolution soll sein, den Betroffenen selbst eine Stimme zu verleihen und jegliches stellvertretendes Sprechen, das nicht in diesem Sinne ist, zurückzuweisen. Diese Europäische Resolution richtet sich gegen die oftmals zynischerweise noch als Patientenwille dargestellte sogenannte ‘Sterbehilfe’ und gegen den Mißbrauch von Patientenverfügungen zur aktiven und passiven Tötung von schwerkranken Menschen.
Beschlossen in Rheinsberg, 31.10./1.11.2003
- „Der Tod ist keine Terminfrage“
Neue forsa-Umfrage im Auftrag der DGHS: Nur jeder Zehnte hat mit einer Patientenverfügung vorgesorgt
Augsburg, 31.10.2003 (DGHS in Augsburg). Die Mehrheit der Bundesbürger (53 %) weiß nach eigenen Angaben, was eine Patientenverfügung ist. 47 Prozent wissen es nicht. Dies ist das Ergebnis einer neuen Repräsentativ-Umfrage durch forsa im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben DGHS 31.10.03
Anm.: Die DGHS befürwortet die aktive Sterbehilfe
Hopiz Patientenschutz aktuell (HPA) Sonder-Info zum BGH-Beschluss
Sonderinfo der Deutschen Hospiz Stiftung zum 17.03.03
- Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten
PRESSEMITTEILUNG Bundesgerichtshof Nr. 52/2003 vom 10.04.03
Dort gibt es auch das Urteil im Volltext
Selbstbestimmung am Lebensende
Ringvorlesung im Wintersemester 2005/06
Dietrich Kettler, Alfred Simon, Reiner Anselm, Volker Lipp , Gunnar Duttge (Hg.)
Universitätsverlag Göttingen 2006
ISBN: 978-3-938616-65-9, Kostenloses E-Book 160 Seiten (1,1 MB)
Zum Inhalt:
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen: Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie die aktuellen Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung betonen den Vorrang des Patientenwillens gegenüber dem, was Ärzte und Pflegende als das Wohl des Patienten ansehen. Rechtsinstrumente wie die Patientenverfügung ermöglichen es dem (künftigen) Patienten, sein Selbstbestimmungsrecht auch in Situationen wahrzunehmen, in denen er selbst nicht mehr kommunikations- und entscheidungsfähig ist. Mit den medizinischen, ethischen und rechtlichen Auswirkungen dieser Entwicklung auf Entscheidungen am Ende des menschlichen Lebens beschäftigen sich die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes. Es handelt sich dabei um die für die Publikation überarbeiteten Vorträge der Ringvorlesung „Selbstbestimmung am Lebensende“, die im Wintersemester 2005/06 an der Georg-August-Universität Göttingen stattfand.
Nach oben
|