Hospiz- und Palliativversorgung

06.12.18: DHPV-Bilanz zu drei Jahre Hospiz- und Palliativgesetz: Meilenstein mit Luft nach oben

06.12.18: DHPV-Bilanz zu drei Jahre Hospiz- und Palliativgesetz: Meilenstein mit Luft nach oben

Am 8. Dezember 2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) in Kraft. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zieht nach drei Jahren nun eine positive Bilanz. „Das Hospiz- und Palliativgesetz schafft verlässliche Rahmenbedingungen und ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen“, erklärte Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, in einer Presseaussendung vom 06.12.18.

Unter anderem sei die finanzielle Ausstattung der stationären Hospize mit dem HPG wesentlich verbessert worden. So könne u.a. die Versorgung der Betroffenen mit einem deutlich größeren Personalschlüssel erfolgen. Die von den Krankenkassen geförderten ambulanten Hospizdienste können laut DHPV nun neben den Personal- auch Sachkosten abrechnen. Des Weiteren werden jetzt auch Begleitungen im Krankenhaus durch die Förderung berücksichtigt. Zudem gebe es nun günstigere Voraussetzungen für die verstärkte Zusammenarbeit von ambulanten Hospizdiensten mit stationären Pflegeeinrichtungen, so der DHPV.

Es bleibt viel zu tun

Die aktuelle Entscheidung des Bundestages, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aus dem Vergaberecht herauszunehmen und durch ein gesetzliches Zulassungsverfahren auf Basis einer Bundesrahmenvereinbarung zu regeln, sei ein weiterer wichtiger Baustein für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. „Dennoch bleibt viel zu tun, vor allem was die Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen betrifft. Hier brauchen wir eine umfassende und gelebte Hospizkultur und Palliativversorgung“, so Hardinghaus.

Zwar sollen mit dem HPG insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen Hospizkultur und Palliativversorgung weiterentwickelt werden. So etwa durch die Klarstellung, dass Pflege die Sterbebegleitung einschließt, sowie durch die Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten. Es bleibe aber eine dringende Aufgabe, die Rahmenbedingungen in der Pflege nachhaltig und konsequent zu verbessern. Dies, um dem bereits bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Voraussetzungen einer würdevollen Begleitung am Lebensende sicherzustellen. Zudem müssen die sterbenden Menschen und deren Angehörige intensiver über die Angebote und Möglichkeiten der Hospizarbeit und Palliativversorgung informiert werden.

„Nur durch Information einerseits und das Ineinandergreifen gut ausgebauter Strukturen innerhalb von koordinierten Netzwerken andererseits wird ein Sterben in Selbstbestimmung möglich. Hier gibt es auch drei Jahre nach Inkrafttreten des HPG viel zu tun“, so das Fazit von Hardinghaus.

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)

Sonderheft zum HGP

Der DHPV war auch bei der Ausgestaltung des HPG beratend tätig. anlässlich des sich jährenden Inkrafttretens des Gesetzes hat der Verband ein Sonderheft der hospiz zeitschrift herausgegeben. Die Beiträge im Heft ziehen eine detaillierte Zwischenbilanz und geben einen Ausblick auf die Herausforderungen, die in der Begleitung und Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen auch nach dem HPG noch zu bewältigen sind.

Auf der Webseite des DHPV gibt es einen Blick ins Sonderheft zum HPG.

Über den DHPV

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände in den 16 Bundesländern sowie weiterer überregionaler Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit und als selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1.200 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen. Darin engagieren sich mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich.

Ergänzende Informationen

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Hospiz- und Palliativgesetz

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