Symbolbild Sterbehilfe

Debatte um ein Verbot der Suizidbeihilfe

Stand: Februar 2024

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Debatten um ein Verbot der (geschäftsmäßigen) Suizidbeihilfe / Beihilfe zur Selbsttötung. Nachfolgend dokumentieren wir diese Debatten chronologisch sortiert seit Aufkommen bis zur Verabschiedung eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung § 217 StGB Ende 2015 und anschließende Gerichtsurteile dazu.

Grundlage dafür sind unsere Themenspecials zur Suizidbeihilfe-Debatte, die wir immer wieder zu bestimmten Anlässen zum Thema erstellt haben.

Ergänzend finden Sie ein umfangreiches Dossier zu den Aktivititäten von Dr. Roger Kusch, Ex-Justizsenator aus Hamburg, um den/die sich die Debatte immer wieder dreht.

Aktuelle Gesetzeslage:

§ 217 StGB
Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 03.12.2015 (BGBl. I S. 2177), in Kraft getreten am 10.12.2015

Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 26.02.2020: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zu § 217 Strafgesetzbuch (StGB) verkündet. Demnach ist das 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig.

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat mit seinem Urteil entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend ausschließe.

Gesetzliche Neuregelung notwendig

Einige Monate später hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn laut einem Bericht des Ärztenbatt Online vom 12.06.20 angekündigt eine gesetzliche Neuregelung vorzubereiten.

Seit Ende Januar 2021 gab es zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe (siehe unser Themenspecial unten). Im April gab es dazu eine Orientierungsdebatte. Im Vorfeld hatte zahlreiche kritische Organsiationen ihre Bedenken geäußert.

Anfang Mai 2021 stand das Thema Suizidbeihilfe auf der Tagesordnung des 124. Deutschen Ärztetages. Dabei wurde eine Änderung der Musterberufsordnung beschlossen.

Mit Stand 12.06.2021 war die Debatte um eine Neuregelung für die 19. Wahlperiode vorerst beendet (siehe unten). Nach der Bundestagswahl im September 2021 geht es nun weiter.

Die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die die neue Bundesregierung bilden, haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, „zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge“ im Bundestag einzubringen, mit denen eine Entscheidung herbeigeführt werden soll.

Mittlerweile liegen drei Gesetzentwürfe und Anträge vor. Am 18.05.2022 gab es im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zu einer Reform der Suizidbeihilfe, gefolgt von der 1. Lesung am 24.06.2022.

Zuletzt debattierten am 28.11.2022 in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Sachverständige und Abgeordnete über die Gesetzentwürfe und einen Antrag zur Suizidprävention (siehe Meldungen unten).

Neues Jahr, neuer Versuch 2023

Anfang Februar 2023 kündigten zwei Abgeordnetengruppen mit liberalen Vorstellungen an, ihre Gesetzentwürfe zu vereinen, um einem restriktiven Gesetzentwurf im Bundestag zu verhindern. Bis dato gibt es insgesamt drei konkurierende Gesetzentwürfe. Ihre zusammengeführte Fassung wurde Mitte Juni 2023 vorgestellt.

Danach ging es zügig weiter. Der Bundestag debattierte am 06.07.2023 über die nun vorliegenden Gesetzenwürfe und stimmte in 2. und 3. Lesung drüber ab, in der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause. Das Vorgehen stieß bei Fachgesellschaften auf scharfe Kritik.

Überraschenderweise gab es schließlich in der 2. Lesung für keinen der beiden Regelungsvorschläge eine Mehrheit, die 3. Lesung entfiel damit. Es bleibt alles wie es ist in Bezug auf die Suizidbeilfe.

Allerdings fand ein Antrag zur Suizidprävention nahezu 99 prozentige Zustimmung. Nun darf man gespannt sein, was sich diesbezüglich in der praktischen Umsetzung tut.


Meldungen zum Thema Suizidhilfe-Verbot und Suizidprävention

16.02.24: Beiträge zum Stand der Debatte um Suizidhilfe-Regelung und Suizidprävention

HändeNach dem Scheitern einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids im Sommer 2023 arbeiten derzeit drei verschiedene Parlamentariergruppen an neuen Vorschlägen bzw. modifizieren bisherige Entwürfe. Über den Stand der Debatte berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt am 09.02.24.

» Mehr zum Stand der Debatte um Suizidhilfe-Regelung und Suizidprävention


20.01.24: Bundesärztekammerpräsident warnt: 2024 darf kein verlorenes Jahr für die Suizidprävention in Deutschland werden

Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus ReinhardtDer Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, ruft die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, im Bundeshaushalt 2024 deutlich mehr Mittel für die Suizidprävention in Deutschland vorzusehen.

„Gemeinsam mit vielen Fachexperten der Suizidprävention sieht es die Bundesärztekammer mit großer Sorge, dass die Suizidprävention im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht ausreichend berücksichtigt ist. Im Gegenteil scheint nicht einmal gewährleistet, dass die bisherigen Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben“, erklärte Reinhardt in einer Pressemitteilung vom 17.01.24.

» Mehr zu den Forderungen des BÄK-Präsidenten zur Suizidprävention


17.01.24 Studien widerlegen: Legalisierung von assistiertem Suizid führt zu mehr statt weniger Suiziden

Symbolbild Sterbehilfe-Debatte / SuizidbeihilfeStudien aus verschiedenen Ländern belegen, dass die Legalisierung von assistiertem Suizid nicht zu einer Verringerung, sondern zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Suizide führt. In Ländern mit legaler Suizidbeihilfe steigen insbesondere die Fälle von nicht-assistiertem Suizid. Das widerlegt die Annahme, dass die Legalisierung harte Suizide verhindern könnte.

Besonders auffällig ist dieser Trend bei älteren Menschen und in Fällen, wo Personen eher zur „Sterbehilfe“ gedrängt werden, statt notwendige Unterstützung zu erhalten. Über konkrete Zahlen und Entwicklungen in Österreich, Schweiz, Kanada und Australien berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.01.24.

Weitere Informationen:

Suizidassistenz: Wo andere ‚mithelfen‘ dürfen, steigt die Zahl der Selbsttötungen
IMABE 12.01.24


2023

06.07.23: Gescheitert: Bundestag gegen alle Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe

Symbolbild Vorläufiges Ende der Suizidbeihilfe-DebatteDie Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 6. Juli 2023 in zweiter Lesung alle beiden Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich abgelehnt. Damit ist eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorläufig vom Tisch, es bleibt wie es ist.

Einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen mit dem Titel „Suizidprävention stärken“ (Drucksache 20/7630) nahm das Parlament hingegen mit 687 Ja-Stimmen von 692 abgegeben Stimmen an. Es gab dabei eine Nein-Stimme und vier Enthaltungen.

» Mehr zur Debatte und Abstimmung am 06.07.23 über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe


12.06.23: Schweiz: Alle fünf Jahre Verdoppelung von assistierten Suiziden

Flagge SchweizEine Schweizerische Studie untersuchte anhand von 8.738 Fällen, wie sich die Zahlen in einem Land entwickeln, das Beihilfe zum Suizid legalisiert hat. Dabei stand im Fokus die Frage, welche Altersgruppen besonders betroffen sind, und warum mehr Frauen als Männer.

Demnach gab es bei den offiziellen Daten von 20 Jahren im Zeitraum 1999 bis 2018 alle fünf Jahre eine Verdoppelung bei den Suiziden.

Über die Ergebnisse berichtete ausführlich das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 07.06.23

Weitere Informationen:

Häufung von assistierten Suiziden in der Schweiz: Alle fünf Jahre gibt es eine Verdoppelung
IMABE 07.06.23


11.05.23: Statt gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe: Ethikexperten für verbesserte Suizidprävention und Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung

Symbolbild Sterbehilfe-Debatte / SuizidbeihilfeIn einem Gastbeitrag vom 08.05.23 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben sich vier prominente Ethikexperten gegen eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe ausgesprochen. Hierüber berichtete ausführlich das Deutsche Ärzteblatt online am selben Tag. Demnach fordern sie stattdessen eine verbesserte Suizidprävention und die Palliativ- und Hospizversorgung auszubauen.

Weitere Informationen:

Ethikexperten gegen gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe
Aerzteblatt.de 08.05.23


13.04.23 Spanien: Diskussion um „schwarze Listen“ für Ärzte die die Mitwirkung bei Sterbehilfe verweigern

SpanienIn Spanien ist seit Mitte 2021 Sterbehilfe legalisiert. Dabei verpflichtet der Staat Ärztinnen und Ärzte, sich in ein öffentliches Register einzutragen, wenn sie sich weigern, an der Tötung eines Patienten mitzuwirken. Vertreter der Gesundbheitsberufe kritisieren diese Regelung scharf. Eine derartige Liste des Staates diene nur dazu, Ärzte einzuschüchtern anstatt das Recht auf Gewissensfreiheit zu unterstützen.

Über die Entwicklung in Spanien berichtet das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 11.04.23. In dem Beitrag geht es ergänzend auch um die Entwicklung in Frankreich, wo vor dem Hintergrund der dortigen aktuellen Debatte 800.000 Ärzte und Pflegende „Nein zur Euthanasie“ sagen.

Weitere Informationen:

Spanien: 9.000 Ärzte stehen auf staatlicher ’schwarzer Liste‘, weil sie Tötung auf Verlangen ablehnen
IMABE 11.04.23


23.02.23: Interview des Monats: „Es gibt kein Recht auf einen assistierten Suizid“

ÖsterreichIn Österreich wurden bis Dezember 2022 insgesamt 111 Sterbeverfügungen errichtet. Dadurch entstehen für das medizinische Personal neue Belastungen und Überforderungen, erklärte Dietmar Weixler, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) im „Interview des Monats“ mit dem Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE).

In dem am 15.02.23 veröffentlichten Gespräch sieht Weixler einen langfristigen Konflikt zwischen dem juristischen und medizinischen Verständnis der Autonomie des Menschen.

Weitere Informationen:

Interview des Monats: „Es gibt kein Recht auf einen assistierten Suizid“
IMABE 15.02.23


20.02.23: Kanada: Wie sich die Medizin durch das Angebot der Tötung auf Verlangen verändert

KanadaIn Kanada hat das seit 2016 bestehende Gesetz zum Medical Assistence in Dying (MAiD) das Vertrauen in der Arzt-Patient-Beziehung untergraben und damit das ärztliche Ethos ausgehöhlt. Das Gesundheitspersonal befürchtet, sich an aktive Sterbehilfe zu gewöhnen oder ständig mitwirken zu müssen, berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 11.02.23.

In dem Beitrag berichtet das IMABE ausführlich über die Ergebnis einer Studie, die im Fachmagazin Palliative Medicine veröffentlicht wurde. Demnach empfinden alle Beteiligten als besonders belastend die Erfahrung, vorab einen Todeszeitpunkt festlegen zu müssen.

Weitere Informationen:

Tötung auf Verlangen in Kanada: Wie sich die Medizin durch das Angebot verändert
IMABE 11.02.23


03.02.23: Suizidhilfe-Neuregelung: Zwei Parlamentariergruppen wollen ihre Gesetzentwürfe vereinen

Debatte um § 217 StGB Neuregelung SuizidhilfeIn die Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe kommt Bewegegung. Konkret wollen zwei Abgeordnetengruppen mit liberalen Vorstellungen ihre Gesetzentwürfe vereinen, um einem restriktiven Gesetzentwurf im Bundestag zu verhindern. Derzeit gibt es insgesamt drei konkurierende Gesetzentwürfe.

Über die Pläne berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland am 31.01.23 unter Berufung auf Kreise der beteiligten Parlamentarier und Parlamentarierinnen.

Weitere Informationen:

Liberale Sterbehilferegelung: Aus zwei Gruppenanträgen im Bundestag soll einer werden
RedaktionsNetzwerk Deutschland 31.01.23

Endstation Karlsruhe
Kommentar von Stefan Rehder
Die Tagespost 03.02.23


18.01.23: Fachpublikation: Suizidforscher hinterfragen fragwürdiges Konstrukt von Autonomie

Symbolbild SterbehilfeVor dem Hintergrund der Debatte um die Legalisierung des assistierten Suizids hinterfragt eine Gruppe von schweizerischen, österreichischen und deutschen Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten kritisch die postulierte freie Verantwortlichkeit von Patienten mit Suizidhilfe-Wünschen.

Über Ihre Erkenntnisse, veröffentlicht im Psychosozial-Verlag erschienen Sonderdruck „Assistierter Suizid und Autonomie – ein Widerspruch?“ (psychosozial 45. Jg. (2022) Heft III (Nr. 169), berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.01.23.

In der Fachpublikation vom September 2022 gehen die Expertinnenen und Experten der Frage nach, was Autonomie im Kontext einer Lebenskrise und beim assistierten Suizid bedeutet. Sie kommen laut IMABE zu dem Schluss, dass „das Zulassen des assistierten Suizids auf einem Konstrukt von Autonomie basiert, das den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu suizidalen Krisen nicht standhält“.

Weitere Informationen:

Psychiater: „Suizide zu unterstützen ist wissenschaftlich und ethisch unhaltbar“
IMABE 12.01.23


15.01.23: Suizidbeihilfe: Österreichische Palliativgesellschaft stellt erstmals Daten vor

ÖsterreichPalliativmediziner in Österreich wehren sich gegen die vom Gesetzgeber zugeschriebene Rolle, über assistierten Suizid aufzuklären, berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 15.01.2023.

Dem Bericht zufolge sehen sich Palliativmediziner ein Jahr nach Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes in Österreich durch Wertekonflikte belastet. In der Praxis zeige sich, dass Selbstbestimmung ein überhöhtes Konstrukt ist. Entscheidungen zur Selbsttötung gingen vielmehr „existentielle Not, Verzweiflung und schlecht behandelte körperliche Leiden“ voraus, so ein Ergebnis der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).

Weitere Informationen:

Beihilfe zur Selbsttötung: Österreichische Palliativgesellschaft stellt erstmals Daten vor
IMABE 15.01.23


10.01.23: Stellungnahme von BioSkop e.V. und Hospizvereinigung OMEGA zur geplanten Suizidhilfe-Regelung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Neuregelung der Suizidhilfe haben „BioSkop -Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.“ und die Hospizvereinigung OMEGA im Dezember 2022 eine lesenswerte gemeinsame Stellungnahme vorgelegt.

Das 4-seitige Positionspapier trägt die Überschrift „Suizidassistenz gesetzlich legitimieren? Sozial- und gesundheitspolitische Bedingungen verbessern, Suizidprävention fördern!“ und ist an Politik, Verbände und Öffentlichkeit adressiert. Darin werden wesentliche Probleme und gesellschaftliche Fehlentwicklungen benannt, die durch eine gesetzliche Regulierung von Suizidassistenz nach Ansicht der Vereine entstehen würden.

BioSkop und OMEGA fordern den Bundestag in ihrer Stellungnahme auf, Suizidhilfe nicht per Gesetz zu regeln und verfahrensmäßig abzusichern. Alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe „würden – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – absehbar professionelle, durch Verfahren abgesicherte Suizidhilfe strukturell erleichtern und stärken.“

Andere Prioritäten seien dringend notwendig – zum Beispiel politische Entscheidungen für mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern und Altenheimen und eine Stärkung der Suizidprävention.

Weitere Informationen:

PDFSuizidassistenz gesetzlich legitimieren? Sozial- und gesundheitspolitische Bedingungen verbessern, Suizidprävention fördern!
Gemeinsame Stellungnahme von OMEGA e.V. und BioSkop e.V. zur geplanten gesetzlichen Regulierung der Hilfe zur Selbsttötung (Suizidassistenz) vom Dezember 2022 (4 Seiten, PDF-Format)


2022

29.11.22: Kontroverse Debatte: Sachverständigen-Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Suizidhilfe und Suizidprävention

Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Suizidhilfe und Suizidprävention am 28.11.2022Am 28.11.2022 debattierten in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin Sachverständige und Abgeordnete fünf Stunden über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizides sowie Sterbebegleitung und Suizidprävention.

Grundlage der Anhörung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe von Abgeordnetengruppen in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Im ersten Teil nahmen vier Stunden lang elf Sachverständige Stellung zu den drei Gesetzesentwürfen. Im zweiten, einstündigen Teil ging es um einen ebenfalls interfraktionell erarbeiteten Antrag zur Stärkung der Suizidprävention.

Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen umfassenden Bericht über die verschiedenen Positionen sowie alle Drucksachen, schriftlichen Stellungnahmen und eine Videoaufzeichung der Veranstaltung.

Weitere Informationen:

Intensive Befassung mit einer möglichen Neuregelung des assistierten Suizides
Mitteilung Deutscher Bundestag 29.11.22

Suizidhilfe: Umfassende Diskussion über Gesetzentwürfe und Antrag zur Suizidprävention
Aerzteblatt, 29.11.22

Neuregelung der Suizidhilfe: Einigkeit im Dissens
Die Tagespost 29.11.22

„Die Möglichkeiten der Palliativversorgung sind immer noch zu unbekannt“
Fünf Fragen an Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Aerzteblatt.de 29.11.22

Sterben ist nie selbstbestimmt
Kommentar um „5 vor 12“ von Stefan Rehder
Die Tagespost 30.11.22


07.11.22: Schweiz: Steigende Zahl der Suizidbeihilfe

Flagge SchweizIn der Schweiz sind die Zahl der Selbsttötungen mithilfe Dritter in zehn Jahren um mehr als 350 Prozent gestiegen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, besonders Frauen. Postiv zu vermelden ist, dass in Zürich private Pflege- und Altenheime nun doch Sterbehilfe-Vereinen den Zutritt verbieten dürfen.

Über diese Entwicklung berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.11.22.
Die IMABE-Direktorin Susanne Kummer kritisierte dabei u.a., dass offiziell assistierte Suizide in der Schweiz nicht in die Suizidrate miteinberechnet werden, was zu einer „Verzerrung der Fakten“ führe.

2.223 Suizide in der Schweiz: Beihilfe zur Selbsttötung führt zu deutlichem Anstieg der Suizidrate
IMABE 06.11.22


22.10.22: Bundesärztekammer im Dialog: Suizidprävention vor Suizidhilfe

Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus ReinhardtIn Deutschland nehmen sich jedes Jahr etwa 10.000 Menschen das Leben. Die Zahl der Suizidversuche liegt um ein Vielfaches höher.

Vor diesem Hintergrund forderte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zur Eröffnung der Tagung „BÄK im Dialog“ am 13.10.22, Suizidpräventionsangebote in Deutschland auszubauen, zu strukturieren und enger untereinander zu vernetzen. Dies teilte die BÄK in einer Presseaussendung vom 17.10.22 mit.

» Mehr zur Veranstaltung „Bundesärztekammer im Dialog: Suizidprävention vor Suizidhilfe“


09.10.22: Welthospiztag 2022: Hospiz kann mehr

Welthospiztag 2022Am 08. Oktober 2022 fand der diesjährige Welthospiztag statt. Unter dem Motto „Hospiz kann mehr.“ informierten überall im Land Hospizdienste und -einrichtungen an Infoständen, bei Tagen der offenen Tür, Filmaufführungen, Lesungen, Konzerten, Gottesdiensten u.a.m. über die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung.

„Schwerstkranken und sterbenden Menschen die letzte Zeit ihres Lebens ihren Vorstellungen entsprechend zu gestalten, dafür setzen sich überall in Deutschland ambulante Hospizdienste und palliative Beratungsdienste, stationäre Hospize und Palliativstationen ein. Über diese Arbeit informieren sie rund um den Welthospiztag mit vielfältigen und kreativen Angeboten“, erklärte Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) in einer Vorab-Pressemitteilung vom 05.10.22.

» Mehr zum Welthospiztag 2022


23.09.22: Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“

SymbolbildAm 22.09.2022 hat der Deutsche Ethikrat in der Bundespressekonferenz in Berlin seine Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ vorgestellt.

Damit verfolgt der Rat laut Pressemitteilung drei zentrale Anliegen: ein angemessenes Bewusstsein für die Vielschichtigkeit von Suizidalität schaffen, die Voraussetzungen freiverantwortlicher Suizidentscheidungen präzisieren und die unterschiedlich gelagerten Verantwortungen verschiedener Akteurinnen und Akteure im Kontext von Suizidentscheidungen und -prävention aufzeigen.

In der Stellungnahme geht es nicht um die Auseinandersetzung mit dem Bundesverfassungsgericht-Urteil von 2020 selbst bzw. mit konkreten Gesetzesentwürfen, betonte der Ethikrat in der Einleitung.

» Mehr zur Ethikrat-Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“


10.09.22: DHPV: Suizidprävention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Welttag der Suizidprävention 2022Anlässlich des Welttages der Suizidprävention, der jährlich am 10. September begangen wird, fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) erneut eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention, um flächendeckende sowie dauerhaft finanzierte Angebote für Menschen, die sich in suizidalen Krisen befinden, sicherzustellen. Dieses Suizidpräventionsgesetz sollte der Regelung der Suizidbeihilfe vorausgehen.

„Bevor eine gesetzlich geregelte oder gar staatlich geförderte Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht gezogen werden, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, erklärte der DHPV-Vorsitzende Professor Winfried Hardinghaus, mit Blick auf die für den Herbst angekündigte 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag zu gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid.

Anlässlich des Welttages der Suizidprävention veröffentlichte das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) ein Social Spot zur Suizidprävention. Der eindringliche zweieinhalbminütige Videoclip mit dem Titel „Reden kostet nichts – Schweigen schon“ ist ab sofort auf youtube abrufbar.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des DHPV zum Welttag der Suizidprävention 2022

Video „Reden kostet nichts – Schweigen schon“ auf youtube

Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro)


06.09.22: Kanada: Sterbehilfe als kostengünstige Option für Kranke

KanadaWer in Kanada unter den Folgen von Long-COVID oder an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, gerät mangels Alternativen in den Sog, aktive Sterbehilfe als letzten Ausweg zu wählen – oder wählen zu müssen. Darüber berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.09.22.

Demnach wird Sterbehilfe in Kanada als kostengünstigere Lösung statt soziale Unterstützung oder eine Therapie angeboten. In dem Bericht werden erschreckende Zahlen der Entwicklung seit Einführung der Sterbehilfe 2016 aufgezeigt.

Weitere Informationen:

Kanada: Euthanasie auch für Long-COVID-Patienten?
IMABE 06.09.22


18.08.22: Suizidhilfe: Kritik an Suche nach ärztlichen Gutachtern

Symbolbild SterbehilfeEin Sterbehilfe-Verein hat im Deutschen Ärzteblatt eine Anzeige geschaltet, worin er Ärzte in Deutschland sucht, die sterbewillige Menschen beraten und die für eine Suizidbeihilfe notwendigen Gutachten erstellen.

Die Deutsche Palliativstiftung reagierte mit Bestürzung. Der Verlag wies die Kritik unter Berufung auf die Meinungsfreiheit zurück. Über die Anzeige und die Kritik berichtete das Ärzteblatt online am 16.08.22

Suizidbeihilfe: Suche nach ärztlichen Gutachtern in der Kritik
Aerzteblatt.de 16.08.22


26.07.22: Antrag von Abgeordneten im Bundestag zur Stärkung der Suizidprävention

SymbolbildDer Bundestag ist dabei, die Hilfe zum Suizid gesetzlich neu zu regeln. Zahlreiche Parlamentarier fordern nun, auch die Suizidprävention durch ein Gesetz zu stärken, berichtete das Christiliche Medienmagazin PRO. Christliche Verbände unterstützen zudem den Vorstoß.

Weitere Informationen:

Gesetz soll Absicht zum Suizid entgegenwirken
PRO Das christliche Medienmagazin, 25.07.22

Gröhe: Beim Thema Suizid Hand ausstrecken statt Zeigefinger erheben
PRO Das christliche Medienmagazin, 26.07.22


19.06.22: Deutscher Bundestag berät am 24.06.22 in 1. Lesung über Reform der Suizidhilfe

Symbolbild Sterbehilfe-Debatte / SuizidbeihilfeAm Freitag, den 24. Juni 2022 ab 11.40 Uhr beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in 1. Lesung über die Reform der Suizidhilfe. Dazu werden dem Parlament mehrere Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Gruppen von Abgeordneten sowie Anträge vorliegen, teilte der Bundestag am 17.06.22 mit. Die Vorlagen sollen im Anschluss an die ca. einstündige Debatte an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen werden.

Die Debatte wird live auf der Webseite des Bundestages übertragen. Dort gibt es auch die zugehörigen Drucksachen.

» Zur Mitteilung zur 1. Lesung des Deutschen Bundestages über eine Reform der Suizidhilfe


20.05.22: Deutscher Bundestag: Sachliche Orientierungs­debatte über Reform der Suizidhilfe

Debatte um § 217 StGB Neuregelung SuizidhilfeAm 18. Mai 2022 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer sehr sachlichen Orientierungsdebatte über eine Neuregelung zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung beraten. In gut 90 Minuten legten sie ihre unterschiedlichen Positionen dar. Dazu lag ein fraktionsübergeifender Gesetzentwurf vor.

Hintergrund der Debatte ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2020, mit dem das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Suizidhilfe gekippt wurde. Darin wurde auch klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter.

Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht, die Videoaufzeichnung und zugehörige Drucksachen. Alle Reden sind dort im Plenarprotokoll der Bundestags-Sitzung vom 18.05.22 unter Tagesordnungspunkt 3 nachzulesen.

Sachliche Orientierungs­debatte über Reform der Sterbehilfe
Mitteilung Deutscher Bundestag, 18.05.22

Bundestag diskutiert grundsätzlich über Neuregelung der Suizidbeihilfe
Aerzteblatt.de 18.05.22


13.04.22: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte betont: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in StraßburgDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 12.04.22 die Verurteilung eines dänischen Arztes wegen Beihilfe zum Suizid bestätigt. Darüber berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am selben Tag.

Konkret hatte demnach der Arzt in drei Fällen Patienten in ihren Suizidabsichten unterstützt und bei deren Selbsttötungen mitgeholfen. Dabei könne er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, urteilte der EGMR.

Das IMABE gibt in seinem Bericht auch eine Einschätzung zur praktischen Bedeutung des Urteils.

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof betont: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“
IMABE 12.04.22


30.03.22: DHPV und DGS: Suizidprävention muss gesetzlich verankert werden

DHPV DGS Suizidprävention Forderungen 30.03.22Seitdem der im Jahr 2015 mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossene § 217 StGB vor zwei Jahren durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde, konzentriert sich die öffentliche und politische Diskussion auf die gesetzliche Regulierung der Suizidbeihilfe.

Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordern stattdessen eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention. Dazu veröffentlichten sie am 30.03.22 entsprechende Vorschläge.

» Mehr zu den Forderungen für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention


06.02.22: Richtungsweisendes Urteil: Kein Zugang zu Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung

ParagraphDer 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) hat am 02.02.22 in drei Verfahren eine richtungsweisende Entscheidung zur Abgabe von Betäubungsmitteln zum Suizid gefällt.

Demnach ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, den Erwerb eines bestimmten Betäubungsmittels zu erlauben, teilte das Gericht mit.

» Zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 02.02.22 mit ausführlicher Begründung des Urteils


02.02.22: Online-Vortrag am 10.02.22 zum Thema „Die alte Euthanasiediskussion und die neue Sterbehilfedebatte – Tötung auf wessen Verlangen?“

Symbolbild Sterbehilfe-Debatte / SuizidbeihilfeAm 10. Februar 2022 von 18.30 – 20.00 Uhr gibt es online eine interessante Veranstaltung der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) zum Thema „Die alte Euthanasiediskussion und die neue Sterbehilfedebatte – Tötung auf wessen Verlangen?“ mit Dr. Michael Wunder.

In seinem Vortrag im Rahmen einer Ringvorlesung zur Grundrechtsdebatte stellt Dr. Wunder die Euthanasie-Diskussion seit Ende des 19. Jahrhunderts der aktuellen Debatte um Sterbehilfe, um Tötung auf Verlangen und um das Recht auf Suizidbeihilfe gegenüber.

Der Referent Dr. Michael Wunder von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf ist u.a. Autor zahlreicher Beiträge zur Medizin im Nationalsozialismus, Behindertenhilfe, Biomedizin und Bioethik. Er war Mitglied der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ in der 14. und 15. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag und war von 2008 bis 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrats.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenlos und nur nach Anmeldung möglich.

» Mehr zum Programm und zur Anmeldung zur Veranstaltung am 10.02.22


28.01.22: Neuer Anlauf: Fünf Abgeordnete legen Vorschlag für Neuregelung der Suizidbeihilfe vor

Debatte um § 217 StGB Neuregelung SuizidhilfeIn die Debatte um die Neuregelung der Suizidhilfe kommt wieder Bewegung. Fünf Abgeordnete aus allen Bundestags-Fraktionen außer der AfD haben einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet, berichtete das Ärzteblatt online am 27.01.22.

Demnach sieht der Gesetzentwurf vor, dass die geschäftsmäßige Suizidhilfe grundsätzlich wieder strafbar ist und nur unter „engen Voraussetzungen“ straffrei bleibt.

Verfasser sind Benjamin Strasser (FDP), Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen), Stephan Pilsinger (CDU/CSU) und Kathrin Vogler (Die Linke). Ergänzend veröffentlichten die Parlamentarier einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention.

Weiterführende Informationen:

Parlamentarier legen Entwurf zu Regelung der Suizidbehilfe vor
Aerzteblatt.de 27.01.22

PDF Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
(16 Seiten, PDF-Format, veröffentlicht am 27.01.22)

PDF Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen
(4 Seiten, PDF-Format, veröffentlicht am 27.01.22)


2021

18.12.21: Österreich: Neuregelung zur Suizidbeihilfe endgültig verabschiedet

ÖsterreichDer österreichische Nationalrat hat am 16.12.21 mit großer Mehrheit das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ beschlossen. Damit ist ab 01.01.2022 die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wurde dagegen noch nicht beschlossen, berichtete das Österreische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 17.12.21

Mit der Neuregelung geht vorläufig eine längere Debatte zu Ende. Wie sich das neue Gesetz auswirkt, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Weitere Informationen:

Neues Gesetz: Österreich erlaubt ab 2022 Unterstützung bei Suiziden
IMABE 17.12.21

Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung (150/ME)
Informationen beim Parlament Republik Österreich


07.12.21: Suizidbeihilfe-Neuregelung in Österreich: Experten kritisieren fehlenden Palliativ-Ausbau

Vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung der Suizidbeihilfe in Österreich haben Experten einen fehlenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung kritisiert.

Dies berichtet das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.12.21. Assistenz zur Selbsttötung werde zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem es noch lange keine flächendeckende Palliativversorgung und Schmerzlinderung gibt, so die Kritik. Die Regierung habe zudem die Einwände der 138 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf praktisch ignoriert.

Suizidbeihilfe: Experten kritisieren fehlenden Palliativ-Ausbau
IMABE 06.12.21


28.11.21: Koalitionsvertrag: DHPV kritisiert fehlende Sorge um Schwerstkranke und Sterbende

Koalitionsvertrag 2021 bis 2025Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koaltionsvertrag für 2021 bis 2025 vorgelegt.

„Mit dem jetzt vorliegenden Koalitionsvertrag versprechen die Regierungsparteien Fortschritt, Freiheit und Gerechtigkeit. Und vergessen dabei die hochaltrigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft“, kritisierte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV).

„Leider finden Hospizarbeit und Palliativversorgung mit keinem Wort Erwähnung im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen. Das lässt zum einen befürchten, dass die Verantwortlichen hier keinen Handlungsbedarf sehen, zum anderen zeigt es leider auch die mangelnde Wertschätzung gegenüber Schwerstkranken und Sterbenden“, erklärte Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des (DHPV) in einer Presseaussendung vom 26.11.21.

» Mehr zur Kritk des DHPV am Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP


14.11.21: Österreich: 137 Stellungnahmen zur geplanten Neuregelung der Suizidhilfe

Zur geplanten Neuregelung der Suizidhilfe in Österreich sind bis Fristablauf 12.11.21 zum Entwurf des „Sterbeverfügungsgesetzes“ im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren insgesamt 137 Stellungnahmen eingegangen, darunter von 73 Organisationen. Dies berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 12.11.21.

Wie das Institut erläuterte, entzündete sich die Kritik in den Stellungnahmen u.a. an dem Begriff „Sterbeverfügung“. Dieser werde von vielen als irreführend gesehen. Zudem werde beanstandet, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene 12-wöchige Bedenkzeit, ebenso wie die Errichtung einer „Sterbeverfügung“ nicht zwingende Voraussetzungen für eine straffreie Suizidassistenz seien.

Auch sei nach Ansicht der Kritiker nicht genügend sichergestellt, dass Krankenhäuser, Pflegeheime oder Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung tatsächlich frei sind, eine Beteiligung an der Suizidassistenz abzulehnen.

Weitere Informationen:

„Suiziderklärung“: IMABE legt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vor
IMABE 12.11.21


05.11.21: Suizidprävention in Deutschland: Appell von Fachverbänden an die Politik

Suizidprävention in Deutschland - Aktueller Stand und Perspektiven 2021In einem dringlichen Appell vom 04.11.2021 fordern drei große Fachverbände die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen und die Bundestagsabgeordneten auf, die Suizidprävention in Deutschland nachhaltig durch politische und gesetzgeberische Initiativen zu fördern.

Grundlage für die Empfehlungen des Nationalen Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) ist ein aktueller wissenschaftlicher Bericht, an dem über 60 Expertinnen und Experten beteiligt waren.

» Mehr zum Appell der Fachverbände zur Suizidprävention in Deutschland


01.11.21: DHPV veröffentlicht 10-Punkte-Forderungspapier für eine Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung

DHPV 10-Punkte-Forderungspapier für eine Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung 31.10.2021Am 31.10.21 veröffentlichte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einem 10-Punkte-Forderungspapier Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen. Darin benennt der Fachverband konkrete Aufgaben für die politisch Verantwortlichen in der 20. Legislaturperiode.

„Auch wenn die Entwicklung der Hospizarbeit und der Palliativversorgung in den letzten Jahren und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bereits zu einer Verbesserung in der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung der Betroffenen beigetragen haben, bleibt auch für die neue Bundesregierung viel zu tun“, erklärte Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV in einer Pressemitteilung.

» Mehr zu den 10-Punkte-Forderungen des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes an den neuen Bundestag.


29.10.21: Suizidbeihilfe: Neuregelung in Österreich

ÖsterreichIn Österreich haben sich die Koalitionspartner ÖVP und Grüne auf ein Regelwerk zur Suizidbeihilfe geeinigt. Laut dem neuen „Sterbeverfügungsgesetz“ wird die Beihilfe zum Suizid künftig dann straffrei sein, wenn der Suizidwillige sich in der finalen Lebensphase befindet oder unheilbar krank ist. Minderjährige sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Regelung war notwendig geworden, weil der östereischische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das bisher geltende absolute Verbot einer „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch) am 11. Dezember 2020 mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgehoben hatte. Somit hätte es zum 01. januar 2022 keine diesbezügliche Regelung mehr gegeben.

Über den Gesetzentwurf und die Kritik daran berichtete ausführliche u.a. die katholische Tagespost am 28.10.21.

Weitere Informationen

Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung (150/ME)
Informationen beim Parlament Republik Österreich

Österreich erlebt einen Dammbruch
Die Tagespost 28.10.21

Gesetzentwurf zu Suizidbeihilfe in Österreich vorgelegt
Aerzteblatt.de 25.10.21

Suizidbeihilfe – Ethikerin Kummer warnt vor drohender Ausweitung
kath.net 24.10.21


12.06.21: Debatte um Neuregelung der Suizidhilfe vorerst ergebnislos beendet

Symbolbild Vorläufiges Ende der Suizidhilfe-DebatteDer Bundestags-Gesundheitsausschuss hat das Anhörungsbegehren zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Karl-Lauterbach (SDP) und Dr. Petra Sitte (Die Linke) in seiner Sitzung am 09.06.2021 zurückgewiesen. Damit hat er eine Reform der Suizidbeihilferegelung für diese Legislaturperiode faktisch unmöglich gemacht. Dies teilte Helling-Plahr in einer Presseaussendung mit.

Mit dem Beschluss ist es nicht mehr möglich, in der letzten Parlamentswoche dieser Wahlperiode zwischen dem 21. und 25. Juni eine abschließende Debatte zur Neuregelungen der Suizidbeihilfe zu führen. Über den Beschluss berichtete auch ausführlich das Ärzteblatt online am selben Tag.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits im April 2021 eine kontroverse Orientierungsdebatte zur Suizidassistenz geführt. Nun geht es nach der Wahl wohl weiter. Alle eingebrachten bisherigen Drucksachen zum Thema verfallen mit dem Ende dieser Legislaturperiode der Diskontinuität. Das bedeutet, alle Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden. Sie werden dann wohl wieder früher oder später in neuem Gewand auf den Tisch kommen. Es bleibt spannend.

Weitere Informationen:

Suizidbeihilfe: Weder weitere Debatte noch Beschluss in dieser Legislatur
Aerzteblatt.de 09.06.21

22.04.21: Bundestagsdebatte über Suizidhilfe – Verbände und Kirchenvertreter fordern mehr Suizidprävention


04.06.21: Suizidhilfe-Debatte: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) fordert Rechtssicherheit bei Suizidassistenz zu schaffen

Symbolbild RechtIm Rahmen der Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe fordert der Arbeitskreis Ärzte und Juristen in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) den Gesetzgeber zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Suizidassistenz auf.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe als nichtig und unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat, blieben viele Fragen offen, heißt es in einer AWMF-Pressemitteilung vom 01.06.21. Um Rechtssicherheit für alle zu generieren, brauche es eine konkrete Regelung darüber, wer Suizidhilfe leisten darf und wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen. Dies fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF e.V. bei ihrer Tagung am 01.06.2021.

» Mehr zur Forderung der AWMF nach Rechtssicherheit bei Suizidhilfe


19.05.21: ZDF-Diskussionsveranstaltung zum Ökumenischen Kirchentag: Abschied in Würde

ZDF-Diskussionsveranstaltung am 15.05.2021 zum ökumenischen Kirchentag: Abschied in WürdeAm 15.05.21 gab es zum 3. Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt am Main eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Abschied in Würde“. Hintergrund ist das Bundesverfassungserichtsurteil vom Februar 2020 zum Suizidhilfe-Verbot und die aktuelle Debatte über eine Neuregelung.

Gäste der Diskussionsrunde waren Prof. Claudia Bausewein, Palliativmedizinerin, Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland, Prof. Kerstin Schlögl-Flierl, Theologieprofessorin und Mitglied im Deutschen Ethikrat sowie Prof. Barbara Schneider, Psychiaterin und Psychotherapeutin.

Die 55-minütige Aufzeichung ist in der ZDF-Mediathek verfügbar.

» Zur ZDF-Diskussionsveranstaltung „Abschied in Würde“ zum Ökumenischen Kirchentag am 14.05.21


05.05.21: 124. Deutscher Ärztetag hat entschieden: Striktes Verbot der Suizidhilfe aus (Muster-)Berufsordnung gestrichen

Ärzteparlament sieht aber Hilfe zur Selbsttötung weiterhin nicht als ärztliche Aufgabe

124. Ärztetag Beschluss vom 05.05.2021 zu SuizidhilfeDer 124. Deutsche Ärztetag hat am 05.05.2021 in Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert. Paragraf 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung wird aufgehoben, teilte die Bundesärztekammer (BÄK) mit. Die Aufhebung wurde mit 200 Ja- zu 8 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen beschlossen.

In der (Muster-)Berufsordnung hieß es bislang: „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Es entspreche ganz überwiegender Auffassung, dass § 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung in seiner bisherigen Fassung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden könne, begründete das Ärzteparlament seine Entscheidung.

» Mehr zum Ärztetag-Beschluss: Striktes Verbot der Suizidhilfe aus (Muster-)Berufsordnung gestrichen


22.04.21: Bundestagsdebatte über Suizidhilfe – Verbände und Kirchenvertreter fordern mehr Suizidprävention

Suizidhilfe-Debatte im Deutschen BundestagAm 21.04.2021 debattierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwei Stunden kontrovers über eine Neuregelung der Suizidhilfe. Insgesamt kamen 38 Rednerinnen und Redner aus allen Fraktionen für je drei Minuten zu Wort und erläuterten ihre Standpunkte. Weitere Redebeiträge konnten zu Protokoll gegeben werden.

Hintergrund der Orientierungsdebatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2020, wonach das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe verfassungswidrig ist.

Verbände und Kirchenvertreter fordern unterdessen im Vorfeld der Debatte mehr Suizidprävention statt eine Normalisierung der Suizidhilfe.

» Zum Themenspecial zur Orientierungsdebatte im Bundestag zur Suizidhilfe


18.04.21: Suizidhilfe: Vereinbarte Debatte im Deutschen Bundestag am 21.04.2021

Suizidhilfe-Debatte im Deutschen BundestagVoraussichtlich am Mittwoch, den 21.04.2021 diskutieren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von 14.35 – 16.30 Uhr als TOP 4 in einer „Vereinbarten Debatte“ über eine Neuregelung der Suizidhilfe. Für die Aussprache sind rund zwei Stunden eingeplant. Dies geht aus der Tagesordnung des Plenums hervor. Allerdings besteht mit Stand 16.04.21 zwischen den Fraktionen noch kein Einvernehmen über die Tagesordnung.

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht im Februar 2020, das das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung als verfassungswidrig erklärt hatte.

» Mehr zur geplanten Bundestagsdebatte am 21.04.21 zur Suizidhilfe


17.04.21: Ökumenische Woche für das Leben 2021 zum Thema „Leben im Sterben“ in Augsburg eröffnet

Eröffnung in Augsburg, Woche für das Leben, 17.04.2021Mit einem ökumenischen Gottesdienst haben die evangelische und katholische Kirche am 17. April 2021 in Augsburg die ökumenische Woche für das Leben eröffnet. Sie steht unter dem Motto „Leben im Sterben“ und widmet sich den seelsorglichen, ethischen und medizinischen Aspekten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung sowie den Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung.

Ergänzend zur Eröffnung gab es online eine thematische Podiumsdiskussion mit hochkarätigen ReferentInnen.

» Mehr zur Eröffnung der ökumenischen Woche für das Leben 2021 zum Thema „Leben im Sterben“


16.04.21: Deutsche Bischofskonferenz (DBK) veröffentlicht Grundlagenpapier: Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden

Erklärung Deutsche Bischofskonferenz „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden, 2021Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am 14. April 2021 eine Erklärung veröffentlicht zur palliativen und seelsorglichen Begleitung von Sterbenden. Sie trägt den Titel „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38).

Das von der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam mit Expertinnen und Experten erarbeitete Grundlagenpapier beschreibt die kirchliche Seelsorge im Raum der Hospiz- und Palliativversorgung. Es gewinnt im Kontext der aktuellen Debatte um den assistierten Suizid eine besondere Relevanz.

» Mehr zum DBK-Grundlagenpapier „Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden“


09.04.21: Ärztetag stimmt im Mai über ärztlich assistierten Suizid in der Berufsordnung ab – Ökumenische „Woche für das Leben“ zum Thema „Leben im Sterben“ vom 17. bis 23.04.2021 mit Online-Fachtagungen

Woche für das Leben 2021Auf dem 124. Deutschen Ärztetag vom 4. bis 5. Mai 2021 wird unter anderem über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB, der Regelung zur Suizid-Beihilfe, debattiert. Hierauf macht der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) in einer Presseaussendung vom 09.04.21 aufmerksam.

Vom 17. – 23. April 2021 findet die ökumenische „Woche für das Leben“ 2021 unter dem Titel „Leben im Sterben“ statt. Nachdem sie im vergangenen Jahr aufgrund des bundesweiten Lockdowns nicht stattfinden konnte, wird die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die allgemeine Zuwendung thematisch erneut aufgegriffen.

» Mehr zur anstehenden Ärztetag-Entscheidung über ärztlich assistierten Suizid in der Berufsordnung und zur ökumenischen Woche für das Leben 2021


09.03.21: Zum Sachstand in der Suizidhilfe-Debatte: Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Bild: Aktueller Sachstand in Sachen Sterbehilfe - Antwort der Bundesregierung 12.02.2021Die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion haben eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum aktuellen „Sachstand in Sachen Sterbehilfe“ gestellt.

Darin erkundigen sie sich u.a. nach der Zahl der Anträge auf den Erwerb eines tödlichen Mittels und den Bescheiden dazu. Des Weiteren fragen sie nach den Plänen der Bundesregierung bezüglich einer Neuregelung der Suizidbeihilfe nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020.

Nun liegen die Antworten auf die 10 Fragen seit 12.02.21 vor. Sie wurden kürzlich auf der Bundestagswebseite veröffentlicht.

» Zum Themenspecial zum Sachstand zur Suizidhilfe-Debatte


30.01.21: Zwei Gesetzentwürfe zur Debatte um Neuregelung der Suizidbeihilfe veröffentlicht

Symbolbild Sterbehilfe-DebatteIn die Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 kommt langsam Bewegung. Am 29. Januar 2021 haben die Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr MdB (FDP), Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB (SPD) und Dr. Petra Sitte MdB (Die Linke) der Öffentlichkeit in der Bundespressekonferenz einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt.

Zeitgleich legten die Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Katja Keul von Bündnis 90/Die Grünen einen „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ zur Diskussion zum selben Thema vor.

» Zum Themenspecial zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe 2021


30.01.21: Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ veröffentlicht Erklärung „Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Sterben“

Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“Am 30.01.2021 hat die Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“ im Zuge der Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe eine Erklärung „Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Sterben“ veröffentlicht. Sie kann von Ärztinnen und Ärzte unterzeichnet werden.

» Mehr zur Erklärung der Liga „Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben“


26.01.21: Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) veröffentlicht Erklärung zu Suizidbeihilfe

Deutsche Bischofskonferenz DBK

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) befasste sich auf seiner als Videokonferenz durchgeführten Sitzung am 25./26. Januar 2021 ausführlich mit der Frage des assistierten Suizids und der öffentlichen Diskussion.

Zum Abschluss seiner Beratungen veröffentlichte der Ständige Rat vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 26. Februar 2020 eine ausführliche Erklärung unter der Überschrift: „Menschen in den dunklen Momenten ihres Lebens beistehen – Hospiz- und Palliativarbeit fördern, assistierten Suizid verhindern“.

» Mehr zur Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zu Suizidbeihilfe


2020

18.12.20: Deutscher Ethikrat: Online-Veranstaltung zu Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche

Symbolbild Sterbe- und SelbsttötungswünscheAm 17.12.20 veranstaltete der Deutsche Ethikrat online eine öffentliche Anhörung zum Thema „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“.

Wie der Ethikrat zum Hintergrund ausführte, sind Sterbe- und Selbsttötungswünsche eingebettet in das komplexe Phänomen der Suizidalität. Gleichwohl sei eine differenzierte Betrachtung ihres Verhältnisses zueinander nötig. Suizidales Begehren könne zwar als prägnanter Ausdruck eines Sterbewunsches interpretiert werden, nicht jeder Sterbewunsch führe aber zu einer latenten oder manifesten Suizidalität.

Auf dieser Basis diskutierte der Deutsche Ethikrat die – mögliche – Freiheit von Selbsttötungsentscheidungen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

» Mehr zur Online-Veranstaltung des Ethikrates zu Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche


23.11.20: Wegen Kostenersparnis: Kanadas Ökonomen favorisieren Sterbehilfe-Ausweitung

Symbolbild Sterbehilfe KosteneinsparungSpielen ökonomische Interessen bei der Einführung von Pro-Sterbehilfe-Gesetzen eine Rolle? Diese Frage beleuchtet das Österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am Beispiel Kanadas in einem Beitrag vom 19.11.2020.

„Das Beispiel Kanada zeigt uns auf erschreckende Weise, dass Kostenreduktion durch Sterbehilfe eine offenbar viel größere Rolle spielt als in der Öffentlichkeit wahrgenommen“, sagt die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer. Die IMABE-Geschäftsführerin verweist auf einen offiziellen Report mit dem Titel Cost Estimate for Bill C-7 “Medical Assistance in Dying” (20.10.2020).

Sterbehilfe spart Kosten: Kanadas Ökonomen favorisieren Sterbehilfe-Ausweitung
IMABE 19.11.2020


11.11.20: Sterbehilfe: Studie zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland

Symbolbild SterbehilfeEine Mitte Oktober 2020 veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Karl H. Beine, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie der Universität Witten/Herdecke, liefert Einblicke zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland bezüglich Sterbehilfe.

Demnach haben 84 Ärzte und 65 Pflegende in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal Patienten auf deren ausdrückliches Verlangen hin oder sogar ohne diese Wunsch getötet.

» Mehr zur Studie zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland


01.10.20: Vatikan veröffentlicht “Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ (Samaritanus bonus)

Flagge der VatikanstadtDie Vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre hat Mitte Juli 2020 ein “Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ (Samaritanus bonus) vorgelegt.

Der Brief wurde offiziell am 22.09.2020 bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Er behandelt u.a. das Verbot der Euthanasie und des assistierten Suizids. Diese bleiben demnach ethisch verboten.

» Weitere Infos zum Vatikanischen “Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ (Samaritanus bonus)


29.09.20: Thema Neuregelung der Suizidbeihilfe auf Agenda des Deutschen Ärztetages im Mai 2021

Dr. med Klaus Reinhard, Präsident der BundesärztekammerDie Bundes­ärzte­kammer (BÄK) denkt über eine Änderung des Berufsrechts bei der ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen nach.

Das Thema stehe nun auf der Agenda des Deutschen Ärztetages im Mai 2021, berichtet das Deutsche Ärzteblatt online am 28.09.2020 unter Berufung auf ein Interview mit dem BÄK-Präsidenten Klaus Reinhardt im Nachrichtenmagazin SPIEGEL. Mehr im Ärzteblatt-Artikel.

Sterbehilfe auf Agenda des Deutschen Ärztetages
AERZTEBLATT.DE 28.09.20


10.09.20: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) warnt: Suizidpräventive Arbeit in Gefahr

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe außer Kraft gesetzt (§ 217 StGB). Mit seinem Urteil hat es einer Liberalisierung der Suizidhilfe den Weg geebnet, welche in ihrer Radikalität selbst von den Befürwortern nicht erwartet worden war.

Zum Internationalen Tag der Suizidprävention am 10.09.2020 warnt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Pressemitteilung, der mit dem Urteil des BVerfG zu erwartende erleichterte Zugang zum assistierten Suizid gefährde die suizidpräventive Arbeit auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativarbeit.

» Mehr zum Internationalen Tag der Suizidprävention 2020


11.08.20: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einer möglichen Neuregelung der Suizidbeihilfe

Symbolbild ParagraphDie FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Mitte Juli eine Kleine Anfrage zur Meinungsbildung und zu weiteren Planungen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sterbehilfe gestellt (Drucksache 19/21119). Nun liegt die Antwort der Bundesregierung zu den gestellten 28 Punkten vor.

» Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einer möglichen Neuregelung der Suizidbeihilfe


30.06.20: AEM-Stellungnahme: Assistierter Suizid und die Rolle von Medizin und Pflege aus ethischer Sicht

Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)Der Vorstand der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) in Göttingen hat am 29.06.20 eine Stellungnahme veröffentlicht, die die ethischen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung von Ärzt*innen und Pflegenden am assistierten Suizid erläutert.

Die AEM reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.02.2020, das das Recht auf Selbstbestimmung auch für die Entscheidung über den eigenen Tod betont und den Staat auffordert dafür Sorge zu tragen, dass jeder Mensch auf zumutbare Weise seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen könne. Hier komme es laut AEM nun darauf an, die Heilberufe in angemessener Weise in die künftigen Regelungen einzubinden.

» Mehr zur AEM-Stellungnahme: Assistierter Suizid und die Rolle von Medizin und Pflege aus ethischer Sicht


27.06.20: Stellungnahme Kommissariat der deutschen Bischöfe: Lebensperspektiven statt Suizidbeihilfe fördern

In der Debatte über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe spricht sich das Kommissariat der deutschen Bischöf für einen Ausbau der Sterbebegleitung aus.

„Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten“, heißt es in einer Stellungnahme des Kommissariats zu einer Anfrage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn laut einem Beitrag auf vaticannews.va vom 25.06.20.

Weitere Informationen:

Lebensperspektiven statt Suizidbeihilfe fördern
Vaticannews.va 25.06.20

PDFStellungnahme Katholisches Büro in Berlin – Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 hinsichtlich einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz und eines legislativen Schutzkonzeptes
26.06.2020 (5 Seiten, PDF)


25.06.20: Suizidbeihilfe-Debatte: Deutsche Stiftung Patientenschutz macht Bundestag Vorschlag zur Neuregelung

E. Brysch, Deutsche Stiftung PatientenschutzDie Deutsche Stiftung Patientenschutz hat dem Bundestag eine Neuregelung der organisierten Suizidassistenz vorgeschlagen. Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz im Februar dieses Jahres gibt es gesetzlichen Handlungsbedarf. Dies teilte die Stiftung am 24.06.20 in einer Presseaussendung mit.

„Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid ist mit der Verfassung vereinbar. Deshalb kann organisierte Unterstützung bei der Selbsttötung nicht grundsätzlich verboten werden. Zwar ist der Sozialstaat gefordert, mit Würde wahrender Pflege, Palliativmedizin, Hospizarbeit und Psychotherapie überzeugende Alternativen anzubieten. Doch soziale Angebote werden nicht alle Suizidwilligen umstimmen“, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

» Mehr zum Vorschlag der Deutschen Stiftung Patientenschutz zur Neuregelung der Suizidbeihilfe


24.06.20: Vier Hochschullehrer plädieren in Gesetzesvorschlag für ärztlich assistierten Suizid

Zwei Mediziner und zwei Juristen haben am 22.06.20 in München gemeinsam einen ausformulierten, angeblich verfassungskonformen Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des assistierten Suizids vorge­legt. Demnach sollen explizit Ärzte, ­ aber auch Angehörige ­ unter bestimmten Voraus­setzun­gen Sterbewilligen Assistenz beim Suizid leisten dürfen. Eine Verpflichtung dazu für Ärzte soll es jedoch nicht geben. Dies berichtete das Ärzteblatt online am selben Tag.

Der Gesetzesvorschlag stammt aus der Feder des Palliativmediziner Gian Domenico Borasio und Ralf Jox von der Universität Lausanne, dem Tübinger Medizinethiker Urban Wiesing sowie dem Mannheimer Juristen Jochen Taupitz. Die Vier hatte den Vorschlag schon einmal etwas abgewandelt 2014 gemacht.

Weitere Informationen:

Wissenschaftler plädieren für ärztlich assistierten Suizid
AERZTEBLATT.DE 22.06.20

Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe: Suizid auf Rezept
Wenn sich ein Mensch freiverantwortlich das Leben nehmen will, sollen nur Ärzte dabei helfen dürfen – so schlägt es der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio vor. Hier erklärt er die Hintergründe.
Ein Interview von Beate Lakotta
SPIEGEL 22.06.20


15.06.20: Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil: Erstmals assistierte Selbsttötung im Altenheim durch Sterbehilfeverein

Symbolbild SterbehilfeEnde Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, für nichtig erklärt. Nun hat erstmals nach dem Urteil ein Sterbehilfeverein einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert. Dies berichtete der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung vom 15.06.2020 sowie diverse Medien.

Dieser Fall mache in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das schwebende neue Gesetzesverfahren von Sterbehilfevereinen genutzt werden, um ein regelhaftes Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern, so der DHPV.

» Mehr im Themenspecial zur ersten assistierten Selbsttötung im Altenheim durch einen Sterbehilfeverein


26.02.20: Urteil Bundesverfassungsgericht: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 sein lange erwartetes Urteil zu § 217 Strafgesetzbuch (StGB) verkündet. Das 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig.

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend ausschließe.

„Hieraus folgt jedoch nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren“, heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil. Der Gesetzgeber müsse dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, „hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung“ verbleibt.

» Mehr zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung


19.02.20: Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung am 26.02.20 erwartet

BundesverfassungsgerichtAm 26. Februar 2020 verkündet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein lang erwartetes Urteil über sechs Verfassungsbeschwerden zum Verbot zum Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung nach § 217 des Strafgesetzbuches. Die Verhandlungen dazu fanden bereits im April 2019 statt.

» Mehr zum erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgericht am 26.02.20 zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung


2019

20.11.19: Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an

Das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie hat daher mit Beschlüssen vom 19.11.19 sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln in einer Presseaussendung mit.

» Mehr: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht


04.07.19: Richtungsweisendes BGH-Urteil – Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

BGH-Urteil: Eingang Bundesgerichtshof EmpfangsgebäudeDas Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft in zwei Urteilen vom 3. Juli 2019 verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt. Die Landgerichtsurteile sind damit rechtskräftig.

» Mehr zum BGH-Urteil zu Freisprüchen in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen


03.06.19: PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung veröffentlicht

Päpstliche Akademie für das Leben wirbt für bessere Sterbebegleitung

PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der PalliativversorgungDie Päpstliche Akademie für das Leben mit Sitz in Vatikanstadt hat am 23. Mai 2019 in Berlin das „PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung“ vorgestellt. Darin werden die wichtigsten Empfehlungen für alle gesellschaftlichen Gruppen vorgestellt, damit Palliativversorgung weiter entwickelt werden kann.

Das 118-seitige Weißbuch wurde von der Gruppe PAL-LIFE mit Expertinnen und Experten der Palliativversorgung aus der ganzen Welt erarbeitet. Die Expertengruppe wurde von Papst Franziskus ins Leben gerufen und von der Deutschen PalliativStiftung mit initiiert. Dies teilte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Presseaussendung mit.

Das Buch versteht sich auch als starkes Signal gegen die Debatte um Suizidbeihilfe.

» Mehr zum PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung


10.05.19: BfArM: Noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken erteilt

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erteilt. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion am 02.05.19 mit (Drucksache 19/9847).

» Mehr zur Diskussion um die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken


15.04.19: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

BundesverfassungsgerichtDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 16. und 17. April 2019 jeweils ab 10.00 Uhr in Karlsruhe über sechs Verfassungsbeschwerden gegen ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, Paragraph 217 Strafgesetzbuch.

Beschwerdeführer sind unter anderem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, sowie in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätige Ärzte.

» Mehr zur Bundesverfassungsgericht-Verhandlung über ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)


20.02.19: Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu Fragen zur Sterbe­hilfe

Am 20. Februar 2019 hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Expertenanhörung mit Fragen der Sterbehilfe befasst. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion und die Frage, ob eine Behörde schwer kranken und sterbenswilligen Menschen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verwehren darf.

Gesundheits- und Rechtsexperten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, vertraten hierzu unterschiedliche Auffassungen.

» Mehr zur Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu Fragen zur Sterbe­hilfe auf der Bundestagswebseite


22.01.19: Kanada: Ärzte informieren über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten

Flagge KanadaIn Kanada, wo die Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit knapp drei Jahren erlaubt sind, informieren Ärzte über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten.

Dies ergab eine Studie eines Teams von kanadischen Bioethikern, die im November 2018 veröffentlicht wurde, berichtete das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in seinem Newsletter vom 21.01.19. Zahlreiche Patienten hatten demnach zum Zeitpunkt des Antrags auf Sterbehilfe noch keine angemessene palliative Versorgung.

Weiterer brisanter Vorstoß in Kanada: Ein Expertengremium befürwortet in einer Stellungnahme für die kanadische Regierung, aktive Sterbehilfe auch für ältere Minderjährige und Menschen mit psychischen Erkrankungen zu öffnen sowie die Möglichkeit zu bieten, Vorausverfügungen über eine Tötungswunsch erstellen zu können, die eine aktuelle Zustimmung im Fall von Euthanasie ersetzen.

» Mehr zur Studie über Sterbehilfe in Kanada im Bericht des IMABE-Instituts vom Januar 2019


2018

04.10.18: Anstehende richtungsweisene Entscheidung zu Sterbehilfe / Suizidbeihilfe bei Generalversammlung des Weltärztebundes

Zum Ende der Woche steht eine richtungsweisene Entscheidung bezüglich Sterbehilfe bzw. Suizidbeihilfe bei der Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) in Reykjavik in Island an. Dies berichtet die Ärztezeitung am 04.10.18. Demnach drängen Ärzteverbände aus Kanada und den Niederlanden bei der WMA-Generalversammlung auf einen Paradigmenwechsel in Sachen Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid. Auch die deutsche Delegation wird sich dort zum Thema äußern.

» Mehr im Ärztezeitung-Artikel „Dürfen Ärzte beim Suizidwunsch ihr Gewissen entscheiden lassen?“ vom 04.10.18

» Hintergrundinfos: WMA Medical Ethics Conference and annual General Assembly 2018 – Reykjavik, Iceland


23.08.18: Medikamentenabgabe für Sterbehilfe: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnt Anträge ab – Bundesgesundheitsministerium unterläuft Bundesverwaltungsgerichts-Urteil

Symbolbild Sterbehilfe-DebatteIm März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem scharf kritisierten richtunsgweisenden Urteil entschieden, dass der Staat im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten „eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“ Hintergrund war ein diesbezüglicher abgelehnter Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Seit dem Urteil wurden bis Mai 2018 beim BfArM 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt.

Das Institut hat nun die ersten Anträge abgelehnt, bislang sieben. Zudem habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon sehr früh entschieden, sich über das Urteil hinwegzusetzen. Dies berichtete der Berliner Tagesspiegel am 19.08.18. unter Berufung auf interne Vermerke und Mails des BMG, die nach einer Informationsklage zugänglich gemacht wurden.

» Mehr zu den erfolglosen Anträgen auf Medikamentenabgabe für Sterbehilfe und der Linie des Bundesgesundheitsministeriums


17.05.18: Nach Gerichtsurteil: Bislang 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Am 25.04.18 hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Thema war: „Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung und strafrechtliche Bewertung der Sterbehilfe“. Seit 11.05.18 liegt die Antwort der Bundesregierung vor (Drucksache 19/2090).

Demnach sind seit dem 2. März 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden. Von den insgesamt 104 Antragstellerinnen und Antragsteller seien zwischenzeitlich 20 verstorben, so die Bundesregierung.

Mehr zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung


17.01.18: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht Rechtsgutachten von Prof. Di Fabio zum Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zu Suizidbeihilfe

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 15.01.18 das Rechtsgutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Prof. Udo Di Fabio veröffentlicht.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Di Fabio kommt darin zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Erwerb eines Betäubungsmittels ausnahmsweise dann mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar sei, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befände, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält.

Mehr zum Rechtsgutachten von Prof. Di Fabio zum Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zu Suizidbeihilfe


2017

10.09.17: Welttag der Suizidprävention 2017

Am 10. September fand zum 15. Mal der Welttag der Suizidprävention statt, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der International Association for Suicide Prevention (IASP) ausgerufen haben.

„Rund 10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr das Leben. Etwa zehnmal so viele Menschen versuchen sich selbst zu töten. Jedes Suizidopfer ist eines zu viel. Deshalb dürfen die Anstrengungen nicht nachlassen, Menschen in seelischer Not durch Beratung und Begleitung zu helfen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Presseaussendung vom 08.09.17.

Mehr zum Welttag der Suizidprävention 2017


01.06.2017: Ad-Hoc-Empfehlung veröffentlicht: Ethikrat verneint Anspruch auf staatliche Unterstützung bei Suizid

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt in einer am 01.06.17 veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen. Damit widerspricht der Ethikrat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.17.

Mehr im Themenspecial zur Ad-Hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.17: Ethikrat verneint Anspruch auf staatliche Unterstützung bei Suizid


03.03.17, ergänzt am 10.03.17: Richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“ Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.03.17 entschieden (Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.15). Berufsverbände übten scharfe Kritik an dem Urteil.

Mehr im Themenspecial zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Betäubungsmittel-Abgabe zu Suizidzwecken


20.02.17: Kanada: Laut Studie spart Euthanasie Geld im Gesundheitssystem

Spielen ökonomische Interessen bei der Einführung von Pro-Sterbehilfe-Gesetzen eine Rolle? „Vermutet wurde dies von Kritikern schon lange, jedenfalls scheint Kostenreduktion in der Sterbehilfe-Frage eine größere Rolle zu spielen als in der Öffentlichkeit bislang wahrgenommen“, sagt Bioethikerin Susanne Kummer. Die Geschäftsführerin des „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) verweist in einem Bericht im IMABE-Newsletter vom Februar 2017 auf eine aktuelle kanadische Studie, in der berechnet wird, inwieweit durch aktive Sterbehilfe Geld im Gesundheitssystem eingespart werden kann.

Ausführliche Informationen: Kanada: Laut Studie spart Euthanasie Geld im Gesundheitssystem (IMABE Februar 2017)


2016

20.12.16 Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ reicht Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB ein

Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“Das Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ hat im Dezember 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 217 StGB initiiert und mit Hilfe des renommierten Verfassungsrechtlers Dr. Christoph Partsch aus Berlin eingereicht. Dies teilte das Bündnis am 17.12.16 in einer Presseaussendung mit.

Mehr zur Verfassungsbeschwerde des Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ gegen § 217 StGB


14.01.16: Erklärung Pro-Euthanasie scheitert im EU-Parlament

„Schriftliche Erklärung zur Würde des Menschen am Lebensende“ war der Titel einer Erklärung, die vergangene Woche im Europaparlament scheiterte. Sie konnte nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des EU-Parlamentes auf sich vereinigen. Konkret war das Papier eine Erklärung zur Förderung von Euthanasie. Dies teilte die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) am 12.01.16 in einer Presseaussendung mit.

Mehr zur gescheiterten Erklärung Pro-Euthanasie im EU-Parlament


09.01.16: Urteil des Bundesverfassungserichts: Neuer Sterbehilfeparagraf bleibt in Kraft

Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den seit 10. Dezember 2015 gültigen § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) abgelehnt. Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung:
PRESSEMITTEILUNG Bundesverfassungsgericht 08.01.16

Solange Sterbehilfe ein Geschäft ist, bleibt sie verboten
Die Mitglieder eines Suizid-Vereins scheitern mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – vorerst
von Jost Müller-Neuhof
TAGESSPIEGEL 08.01.16

Bundesverfassungsgericht: Neuer Sterbehilfeparagraf bleibt in Kraft
AERZTEBLATT.DE 08.01.16


2015

06.11.15: Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373).
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.11.15
Anm.: Dort gibt es die Drucksachen und das Video zur Debatte sowie die Abstimmungsergebnisse

Mehr demnächst in einem eigenen Themenspecial und vorab in der Presseschau November 2015.


02.07.15: Bundestagsdebatte zum Verbot der Suizidbeihilfe

Sterbebegleitung zwischen Verbot und Liberalisierung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2015, intensiv über eine mögliche Regelung zur Sterbehilfe debattiert. Im Mittelpunkt der möglichen Regelung steht dabei die Frage nach dem assistierten Suizid, das heißt, wer Sterbewilligen unter welchen Umständen helfen darf.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 02.07.15

Siehe ergänzend dazu die Gesetzentwürfe bzw. ein Antrag:

Demnächst folgt ein ausführliches Themenspecial zur Debatte. Außerdem gibt es eine kleine Presseschau.


2014

29.11.14, ergänzt am 20.12.14: Deutscher Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe

Der Deutsche Ethikrat hat sich im Rahmen seiner öffentlichen Plenarsitzung am 27. November 2014 mit Fragen der Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt und plant, auf Grundlage dieser Sitzung eine Empfehlung vorzulegen. Dies teilte die Pressestelle des Ethikrates am 28.11.14 mit.

Mehr zur öffentlichen Anhörung und geplanten Empfehlung des Ethikrates zur Suizidbeihilfe


16.11.14: Bundestagsdebatte über Sterbehilfe, Assistierten Suizid und Sterbebegleitung

Emotionale Debatte über Sterbehilfe im Bundestag
Geprägt von persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen der Abgeordneten hat das Parlament am Donnerstag, 13. November 2014, über Sterbebegleitung und Sterbehilfe diskutiert.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 13.11.14

Video der Plenardebatte im Deutschen Bundestag am 13.11.14 zur Sterbebegleitung
Länge: 4:47 Std.
49 Redner und 16 schriftlich zu Protokoll gegebene Reden, 4 Std. 47 Min

Deutscher Bundestag 66. Sitzung,Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014
Plenarprotokoll 18/66, dort Tagesordnungspunkt 3 „Vereinbarte Debatte: Sterbebegleitung“ (60 Seiten)
Dort 6116-6176 bzw. Seiten 10-70


26.09.14: Klare Positionen: Deutsche Bischofskonferenz bekräftigt ablehnende Haltung zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe

Banner DBKDie Deutsche Bischofskonferenz hat anlässlich ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda erneut ihre Haltung zur Sterbehilfe bekräftigt. In ihrer Stellungnahme spricht sie sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Mehr im Themenspecial zur Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe


26.08.14: Wissenschaftler legen Gesetzesvorschlag zu assistiertem Suizid vor

Symbolbild SterbehilfeSeit geraumer Zeit ist die Debatte um eine Regelung der Beihilfe zum Suizid in vollem Gang. Am 26.08.14 haben in München vier Wissenschaftler aus den Bereichen Recht, Ethik und Palliativmedizin einen Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe vorgelegt, der im September als Buch erscheint. Mehr dazu demnächst in einem eigenen Themenspecial. Bis dahin verweisen wir auf die Pressemitteilung des Verlages und die Presseschau für August.

Gesetzentwurf zur Regelung des assistierten Suizids vorgelegt
München – Palliativ-Mediziner, Ethiker und Juristen wollen die Beihilfe zum Suizid bei schwerstkranken Patienten in Deutschland gesetzlich regeln und legten dazu heute in München einen Gesetzesvorschlag vor.
AERZTEBLATT.DE 26.08.14

PDF Pressemitteilung anlässlich der Präsentation des Buches „Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben: Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids“
PRESSEMITTEILUNG Kohlhammer-Verlag 26.08.14 (PDF-Format)
Anm.: Dort finden Sie auch den Gesetzentwurf inkl. Kurzbegründung.

Selbsttötung: Gesetzentwurf macht Suizidhilfe zum Regelangebot der Ärzte
Vier Hochschulprofessoren haben heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids vorgelegt. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
München. „Wenn der Gesetzentwurf Realität würde, dann wird die Suizidbeihilfe zum Regelangebot des Arztes. Damit hätten wir den zertifizierten Mediziner für Selbsttötung.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Stiftung Patientenschutz 26.08.14


2013

05.04.13: Zeitschrift „LebensForum“ Spezial zur Diskussion um Suizidhilfe

Titelblatt Lebensforum Spezial zur Suizidhilfe-Tagung 2013Am 17. Januar 2013 fand in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eine Parlamentarische Fachtagung unter der Überschrift „Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB): Wer darf straffrei mitwirken?“ statt.

Schirmherr war der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, MdB. Eingeladen hatten die Christdemokraten für das Leben (CDL), das Nationale Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NASPRO) und die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Nun gibt es eine Tagungsdokumentation in der Zeitschrift „LebensForum“

Mehr zur Dokumentation der Fachtagung „Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB): Wer darf straffrei mitwirken?“


03.04.13: Zentralrat der Muslime in Deutschland: Handreichung zu Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat am 26. März 2013 eine lesenswerte Handreichung zum Thema Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht veröffentlicht. Darin sieht der ZMD in der Sterbebegleitung und der Schmerztherapie mit Palliative Care „eine gute und menschliche Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe, die in vieler Hinsicht mit dem Sinn und Geist von Leben und Tod im Islam vereinbart werden kann“. Sie sei „eine vernünftige Alternative zur direkten aktiven Sterbehilfe“.

Mehr zur Handreichung des Zentralrat der Muslime in Deutschland zu Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht


19.01.13: Gesprächsbedarf zu Gesetzentwurf für ein Suizidhilfe-Verbot: Geplante Bundestagsentscheidung ausgesetzt

Die ursprünglich für Ende Januar geplante Bundestagsentscheidung über den Regierungsgesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidhilfe ist offenbar vorerst vom Tisch. Wie „Die Welt“ und der Berliner „Tagesspiegel“ am 17. bzw. 18 Januar 2013 berichteten, besteht bei der Unionsfraktion noch erheblicher Diskussionsbedarf. Dieser könne laut Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder noch „mehrere Wochen“ andauern. Zuerst soll intern beraten und dann das Gespräch mit dem Koalitionspartner FDP gesucht werden, hieß es. Grund ist, dass einigen Unionsabgeordneten der Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht weit genug geht.

Mehr im Themenspecial zum Gesprächsbedarf zu Gesetzentwurf für ein Suizidhilfe-Verbot


12.01.13: Debatte um Suizidhilfe-Verbot: Malteser warnen vor Stillstand – Protestaktion beim FDP-Parteitag

Auch in dieser Woche sorgte die Debatte um mittlerweile zwei Gesetzentwürfe zur Strafbarkeit der Suizidhilfe für Aufmerksamkeit. Dabei droht die Diskussion um den Gesetzentwurf zu Paragraf 217 StGb nach Ansicht der Malteser den jetzigen unhaltbaren Zustand zu bewahren. „Die Justizministerin muss ihren Gesetzentwurf korrigieren und die organisierte Sterbehilfe verhindern“, forderte der Geschäftsführende Vorstand der Malteser, Karl Prinz zu Löwenstein, laut einer Presseaussendung vom 11.01.13. Er warnte davor, das Gesetzgebungsverfahren in die Länge zu ziehen.

Mehr im Themenspecial zur Debatte um Suizidhilfe-Verbot: Malteser warnen vor Stillstand – Protestaktion beim FDP-Parteitag


03.01.13: Mahnende Worte zu Weihnachten und Silvester: Bischöfe predigen für das Lebensrecht

Vor dem Hintergrund der jüngsten biopolitischen Entwicklungen in Bezug auf Lebensanfang und Lebensende fanden diverse Bischöfe in ihren Predigten zwischen Weihnachten und Neujahr mahnende Worte für das Lebensrecht und insbesondere gegen Sterbehilfe.

Mehr im Themenspecial zu den Bischofspredigten gegen Suizidhilfe


2012

15.12.12: Expertenanhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidhilfe

Am 12. Dezember 2012 veranstaltete der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidhilfe. Geladen waren neun Expertinnen und Experten, die aus unterschiedlichsten Perspektiven dazu Stellungnahmen abgaben.

Mehr im Themenspecial zur Expertenanhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidhilfe


13.12.12: Erschreckende Umfrage-Ergebnisse: Hälfte der Deutschen für Suizidbegleitung im Falle von Pflegebedürftigkeit

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein Gesetzentwurf für ein Verbot der gewerbsmäßigen Suizidhilfe hat die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung eine Umfrage zum Thema „Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid?“ in Auftrag gegeben. Das erschreckende Ergebnis: Jeder zweite Deutsche würde sich kostenlos beim Suizid begleiten lassen, wenn er pflegebedürftig wird.

Mehr zur Umfrage zur Suizidbegleitung im Falle von Pflegebedürftigkeit


08.12.12: Bundesparteitag: Richtungsweisender CDU-Beschluss zu Sterbehilfe

Die CDU Deutschlands veranstaltete vom 3. bis 5. Dezember 2012 in Hannover ihren 25. Parteitag. Dabei wurde unter anderem auch ein Beschluss zur aktuellen Debatte um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Suizidbeihilfe gefasst. Beschlusstenor war, dass der Gesetzentwurf zum § 217 StGB von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) deutlicher Änderungen bedarf und auf jeden Fall nicht nur die gewerbliche, sondern auch die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll.

Mehr im Themenspecial zum CDU-Bundesparteitag mit richtungsweisendem Beschluss zu Sterbehilfe


30.11.12: (Keine) Erste Bundestags-Beratung am 29.11.12 zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Screenshot Video BundestagssitzungAm 29.11.12 stand im Plenum des Deutschen Bundestages die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf der Tagesordnung. Beraten wurde bei Aufruf des Tagesordnungspunktes zu nächtlicher Stunde um 23.55 Uhr faktisch jedoch nicht.

Die Abgeordneten einigten sich wie interfraktionell vorgeschlagen einhellig darauf, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und die Reden nur schriftlich zu Protokoll zu geben. Damit war das seit langem umstrittene Thema nach knapp einer Minute vorerst wieder abgehakt.

Mehr im Themenspecial: (Keine) Erste Bundestags-Beratung am 29.11.12 zu Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung


13.10.12: Bundesrat berät über Verbot der Suizidbeihilfe: Länderinitiative abgelehnt – keine Stellungnahme zum Regierungsgesetzentwurf

BundesratAm 12.10.12 befasste sich der Bundesrat mit einem möglichen Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Hierzu lagen ein Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz vom Mai 2010 sowie ein kürzlich eingebrachter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Der Vorstoß aus Rheinland-Pfalz wurde abgelehnt. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung beschloss der Bundesrat, keine Stellungnahme abzugeben und hat damit die Verantwortung wieder an den Bundestag abgetreten.

Mehr im Themenspecial: Bundesrat berät über Verbot der Suizidbeihilfe: Länderinitiative abgelehnt – keine Stellungnahme zum Regierungs-Gesetzentwurf


30.09.12: Deutscher Ethikrat sieht Regulierungsbedarf für die organisierte Suizidbeihilfe

Ethikratsitzung 27.09.12Der Deutsche Ethikrat hat sich am 27.09.12 sowohl in öffentlicher als auch nicht öffentlicher Sitzung mit Fragen der Suizidbeihilfe auseinandergesetzt und dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe in den Blick genommen. „Dabei sind die enorme Komplexität des Themas und die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung unterschiedlicher Fallkonstellationen der Suizidbeihilfe erneut deutlich geworden“, erklärte der Ethikrat in einer Presseaussendung vom selben Tag.

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15.09.12: Zur Umgehung eines drohenden Verbots: Verein von Sterbehelfer Roger Kusch ändert Satzung und gründet Schweizer Ableger

Vor dem Hintergrund eines am 29.08.12 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung geht der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit seinem Sterbehilfeverein in die Offensive. Auf einer Mitgliederversammlung seines Vereins vergangenes Wochenende in Hamburg wurde eine Satzungsänderung beschlossen, mittels der er versuchen will, ein mögliches Vereinsverbot zu umgehen.

Mehr im Themenspecial: Verein von Sterbehelfer Roger Kusch ändert Satzung und gründet Schweizer Ableger


30.08.12: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Symbolbild SterbehilfeAm 29.08.12 hat das Bundeskabinett ungeachtet der vorangegangenen Grundsatzkritik den Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossenen. Zuvor waren noch minimale redaktionelle Korrekturen vorgenommen worden, inhaltlich blieb alles wie zuvor.

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03.08.12: Überarbeiteter Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung: Sturm der Entrüstung über mögliche Liberalisierung

Symbolbild SterbehilfeIm April hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung vorgelegt. Mittlerweile haben mehrere Organisationen Stellung bezogen und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, beim Gesetzentwurf dringend nachzubessern. Am 18.07.12 hat das Bundesjustizministerium nun einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Doch hierbei handelt es sich offensichtlich um eine „Verschlimmbesserung“ des vorherigen Papiers.

Mehr im Themenspecial: Überarbeiteter Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung: Sturm der Entrüstung über mögliche Liberalisierung


20.07.12: Kein Grundsatzurteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet zu Sterbehilfefall in Deutschland

Bild EGMRIn einem jahrelangen Streit über ein mögliches Recht auf Sterbehilfe in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 19.07.12 wider Erwarten kein Grundsatzurteil gefällt, sondern sich nur auf eine formale Beanstandung beschränkt. Der Fall betraf die Weigerung der deutschen Behörden, der Frau des Beschwerdeführers, die querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen war, die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, die ihr die Selbsttötung ermöglicht hätte.

Mehr im Themenspecial Kein Grundsatzurteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet zu Sterbehilfefall in Deutschland


08.06.12, ergänzt am 23.06.12: Kritik an Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Förderung der Suizidbeihilfe – Verbände fordern Überarbeitung

Symbolbild SterbehilfeVor kurzem hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung vorgelegt. Mittlerweile haben mehrere Organisationen Stellung bezogen. Darin fordern sie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, beim Gesetzentwurf dringend nachzubessern.

Mehr im Themenspecial: Kritik an Referenten-Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Förderung der Suizidbeihilfe – Verbände fordern Überarbeitung


27.05.12: Beschlüsse 115. Deutscher Ärztetag: Verbot organisierter Sterbehilfe gefordert – Nürnberger Erklärung zur NS-Medizin

Vom 22. bis 25 Mai 2012 fand in Nürnberg der 115. Deutsche Ärztetag statt. Dabei sprach sich der Ärztetag, d.h. die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, für ein Verbot jeder Form der organisierten Sterbehilfe aus. Zudem gab er eine „Nürnberger Erklärung“ zur NS-Medizin ab.

Mehr im Themenspecial zu den Beschlüssen des 115. Deutscher Ärztetag zum Verbot organisierter Sterbehilfe und zur Nürnberger Erklärung zur NS-Medizin


13.04.12: Sterbehilfe-Debatte: Bundesärztekammer-Präsident bekräftigt Forderung nach umfassendem Verbot organisierter Suizidbeihilfe

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat seine Forderung nach einem strikten Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland bekräftigt. „Wir müssen Geschäftemachern mit dem Tod endlich das Handwerk legen“, sagte er gegenüber der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau am 10. April. Es sei ein unerträglicher Zustand, „dass Menschen durch die Republik reisen und Sterbewilligen auf die Schnelle den Schierlingsbecher reichen“.

Die schwarz-gelbe Koalition solle daher ihre bereits 2009 angekündigte Gesetzesverschärfung zügig vorlegen, forderte Montgomery. Dabei sollten seiner Ansicht nach alle Facetten der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist.

Mehr zur Ärztekammer Forderung nach einem umfassenden Verbot organisierter Suizidbeihilfe


06.04.12: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12 (AZ: VG 9 K 63.09).

Mehr im Themenspecial: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige


15.03.12: Suizid in der Schweiz: Tod der Bundesliga-Legende Timo Konietzka befeuert Debatte um Suizidbegleitung

Der erste Bundesliga-Torschütze und ehemalige Fußballtrainer Timo Konietzka hat nach langer unheilbarer Krankheit am 12. März 2012 in der Schweiz begleiteten Suizid begangen. Unterstützt wurde er dabei durch die Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“, bei der er seit 2001 Mitglied und Anfang 2011 prominenter Fürsprecher war. Sein Tod befeuerte nun die Debatte über ein Verbot der Suizidbegleitung in Deutschland.

Mehr im Themenspecial zur Debatte um ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbegleitung


09.03.12: Koalitionsausschuss von Union und FDP will Verbot gewerbsmäßiger Förderung der Selbsttötung

Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hat bei seinem Treffen am 04.03.12 beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Konkret wollen sie die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen und dafür einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch schaffen.

Mehr im Themenspecial: Koalitionsausschuss von Union und FDP will Verbot gewerbsmäßiger Förderung der Selbsttötung


2011

26.08.11: Orientierungshilfe jetzt auf Deutsch erschienen: Evangelische Kirchen in Europa äußern sich zu Sterbehilfe

Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) hat am 16. Mai 2011 unter dem Titel „A time to live and a time to die“, eine Orientierungshilfe zu Fragen am Lebensende veröffentlicht. Seit 25. August 2011 liegt diese Orientierungshilfe auch auf Deutsch und Französisch vor.

Die 108 Seiten starke Broschüre bietet eine Orientierungshilfe zur Sterbehilfe und zur Beihilfe zum Suizid. Sie ist laut Pressemitteilung der Herausgeber das Ergebnis eines intensiven Konsultationsprozesses der 105 GEKE-Kirchen in 30 Ländern auf der Grundlage eines Textes des Fachkreises Ethik der GEKE.

Mehr zur Orientierungshilfe der Evangelischen Kirchen in Europa zu Sterbehilfe und Fragen am Lebensende


04.06.11: Ärztetagbeschlüsse: Ärzte dürfen keine Suizid-Beihilfe leisten – Palliativmedizin nachhaltig und flächendeckend in die medizinische Versorgung integrieren

Am 01.06.11 hat der Deutsche Ärztetag in Kiel eine Neuformulierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen, um Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im Umgang mit sterbenden Menschen zu geben. „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, heißt es nun darin. Die (Muster-)Berufsordnung trägt dazu bei, die Berufsordnungen in den einzelnen Ländern möglichst einheitlich zu gestalten.

Mehr im Themenspecial zu den Ärztetag-Beschlüssen: Ärzte dürfen keine Suizid-Beihilfe leisten – Palliativmedizin nachhaltig und flächendeckend in die medizinische Versorgung integrieren.


21.05.11: Deutsche Bischofskonferenz und Bundesärztekammer bekräftigen klare Ablehnung der Tötung auf Verlangen – Präzisierung zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe in der Musterberufsordnung

Die Begleitung unheilbarer Kranker und Sterbender stand im Mittelpunkt eines Gespräches in Berlin zwischen dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, und dem Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, sowie deren Hauptgeschäftsführer, Prof. Dr. Christoph Fuchs. Die Gesprächspartner bekräftigten dabei ihre klare Ablehnung der Tötung auf Verlangen. Diese widerspreche dem christlichen wie auch ärztlichen Verständnis vom Menschen, heißt es in einer in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 11. Mai 2011.

Die Gesprächspartner waren sich zudem darin einig, dass Ärzte auch keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Es sei vielmehr wichtig, Schwerstkranke zu begleiten und ihnen durch einen weiteren Ausbau der Palliativmedizin das Leiden zu erleichtern, hieß es abschließend.

Mehr zum Treffen der Deutsche Bischofskonferenz und Bundesärztekammer zu Sterbehilfe und Suizidbeihilfe


16.05.11: Die Evangelischen Kirchen in Europa äußern sich zu Sterbehilfe

Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE veröffentlicht „A time to live and a time to die“, eine Orientierungshilfe zu Fragen am Lebensende, sowie parallel die Internetseite www.atimetolive.eu.
PRESSEMITTEILUNG Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE 16.05.11


03.04.11: Widerstand: Hessische Ärzteschaft und Ärztekammer Westfalen-Lippe gegen geänderte Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

Die Delegiertenversammlung der hessischen Ärzteschaft hat die Mitwirkung des Arztes bei einer beabsichtigten Selbsttötung eines Patienten grundsätzlich ausgeschlossen. Damit haben die Ärztevertreter die geänderten Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung in der vorgelegten Fassung vom Februar 2011 abgelehnt, erklärte die Landesärztekammer Hessen in einer Pressemitteilung vom 26. März 2011. Eine Differenzierung der „verschiedenen und differenzierten individuellen Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft“, sei aus ärztlicher und ethischer Sicht problematisch.

Wenig später hat sich auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe wie die Hessische Ärzteschaft gegen die geänderten Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung positioniert.

Mehr zur Ablehnung der hessischen Ärzteschaft der geänderte Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung


17.02.11: Bundesärztekammer legt überarbeitete Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vor – Abschied vom ärztlichen Ethos bei Suizid-Beihilfe

Die Bundesärztekammer hat nach längerer vorangegangener Debatte (siehe Pressespiegel unten) am 17.02.11 ihre überarbeiteten Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vorgelegt. Darin verurteilt sie nicht mehr die ärztliche Mitwirkung an der Selbsttötung. Gleichwohl bekräftigt sie, dass die Hilfe zum Suizid „keine ärztliche Aufgabe“ ist. Die mit Spannung erwarteten überarbeiteten Richtlinien wurden bereits am 21.01.11 von der Bundesärztekammer (BÄK) verabschiedet.

Mehr im Themenspecial zu den überarbeiteten Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung.


22.01.11: Sterbehilfe: Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlande

In der vergangenen Woche gab es gleich zwei wichtige Ereignisse in Sachen Sterbehilfe: In einem richtungsweisenden Urteil am 20. Januar 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klargestellt, dass Staaten nicht verpflichtet sind, ihre Bürger bei der Sterbehilfe zu unterstützen. Und in den Niederlanden ist eine Sterbehilfe-Klinik geplant.

Mehr im Themenspecial zum richtungsweisenden Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und zur geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlande


05.01.11: Kehrtwende: Bundesärztekammer plant liberale Regeln für Suizidbeihilfe

Der Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, hat angekündigt, das ärztliche Standesrecht zu ändern. Konkret will er darin das ethische Verbot des ärztlich assistierten Suizids abschaffen. Hierfür soll es einen Neuentwurf für das Berufsrecht der Mediziner geben. Dies erklärte Hoppe in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 27.12.2010. Es könne nicht länger daran festgehalten werden, dass die Beihilfe zum Suizid nach dem ärztlichen Standesrecht als unethisch verboten sei, während sie nach dem Strafrecht nicht verfolgt werde, so Hoppe.

Mehr im Themenspecial: Bundesärztekammer plant liberale Regeln für Suizidbeihilfe


2010

10.12.10: Forum für Palliativmedizin: Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid

Experten aus Praxis und Wissenschaft haben das vierte Forum für Palliativmedizin in Berlin zum Anlass genommen, sich erneut für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung am Lebensende und gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid auszusprechen. Der palliativmedizinische Ansatz ist an Lebensqualität, Lebenssinn und Lebenswert orientiert und soll den Schwerstkranken die Möglichkeit geben, selbstbestimmt und in Würde vom Leben Abschied zu nehmen. Die Frage des würdigen Sterbens als medizinische Herausforderung anzunehmen sei ein Grundanliegen der modernen Palliativmedizin. Die Palliativmediziner lehnen Sterbehilfe und assistierten Suizid grundsätzlich ab.

Mehr zum Forum für Palliativmedizin: Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid


21.08.10: Nach BGH-Urteil: Bundesärztekammer will Berufsrecht zur Suizidhilfe liberalisieren

Die Bundesärztekammer plant das Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe zu liberalisieren. Dies berichtete die Rheinische Post online am 18. August 2010. Demnach erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe gegenüber der Zeitung, er könne sich eine Formulierung vorstellen, „die zum Ausdruck bringt, dass es nicht zur Aufgabe des Arztes gehört, Menschen beim Suizid zu helfen. Wenn der Arzt als Mensch dies aber mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dann darf er dies tun“, so Hoppe. Mit einer derartigen Liberalisierung leitet die Bundesärztekammer nun eine fundamentale Wende in der bisherigen Positionierung ein, wonach eine Suizidbegleitung mit dem Berufsrecht nicht zu vereinbaren ist.

Mehr im Themenspecial zum BGH-Urteil: Bundesärztekammer will Berufsrecht zur Sterbehilfe liberalisieren


18.07.10: Ärzte-Umfrage zur Sterbehilfe

Ärzte-Umfrage: Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu moderner Palliativmedizin
Berlin. „Wir Ärzte wollen den Kranken zu ihrem Recht verhelfen. Wir wollen nicht, dass Kranke, entgegen ihrem eigentlichen Willen, unter gesellschaftlichen Druck geraten, Sterbehilfe meinen einfordern zu müssen.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärzterkammer 17.07.10

Siehe dazu:

PDF Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft
Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Krankenhaus- und niedergelassenen Ärzten
Studie im Auftrag der Bundesärztekammer, veröffentlicht 17. Juli 2010 (PDF-Format 8,5 Mb)


08.05.10: Neuer Versuch: Rheinland-Pfalz bringt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe ein

Rheinland-Pfalz hat einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe in den Bundesrat eingebracht, der erstmals am 7. Mai 2010 behandelt wurde. Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Werbemaßnahmen erfasst werden, die „grob anstößig“ oder allein auf kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Mehr im Themenspecial zum eingebrachten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe aus Rheinland-Pfalz


24.04.10: Ende einer Trunkenheitsfahrt: Sterbehelfer Kusch stellt Strafanzeige gegen Innensenator und Polizei wegen Freiheitsberaubung

Der umstrittene Hamburger Ex-Justizsenator und Sterbehelfer Dr. Roger Kusch ist diese Woche erneut in die Schlagzeilen geraten. Diesmal jedoch nicht wegen einer Suizidbegleitung, sondern wegen einem juristischen Rundumschlag in Form einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), Polizeipräsident Werner Jantosch und Polizeibeamte.

Mehr zur Strafanzeige von Sterbehelfer Kusch gegen Innensenator und Polizei wegen Freiheitsberaubung nach Trunkenheitsfahrt


05.02.10: Rechtsstreit: Roger Kusch wirbt mit Gesundheitsminister Dr. Philip Rösler auf neuer Sterbehilfevereins-Webseite

Der umstrittene Sterbehelfer Dr. Roger Kusch, ehemaliger Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des vor kurzem von ihm gegründeten „SterbeHilfeDeutschland e.V.“, sorgt weiter für Wirbel. Diesmal jedoch nicht durch Suizidbegleitungsbekenntnisse (siehe das Themenspecial vom 23.01.10) sondern durch Instrumentalisierung des Gesundheitsministers Dr. Philipp Rösler zu Werbezwecken auf der neuen Vereinswebseite.

Mehr im Themenspecial zum rechtsstreit Gesundheitsminister Dr. Philip Rösler gegen Roger Kusch


23.01.10: Neuer Sterbehilfe-Verein: Roger Kusch bietet wieder Suizidbegleitung an

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch bietet wieder Suizidbeihilfe an. Medienberichten zufolge haben laut Kusch anonyme Helfer bereits zwei Menschen beim Suizid geholfen. Er selbst habe sich damit nach eigenem Bekunden jedoch nicht strafbar gemacht, da ein im Februar 2009 vom Hamburger Verwaltungsgerichts ausgesprochenes Verbot (siehe Themenspecial vom 21.02.09) nur für ihn gelte. Weitere 20 bis 30 suizidwillige Menschen stünden Kusch zufolge bereits auf seiner Warteliste.

Mehr im Themenspecial zum neuen Sterbehilfe-Verein von Dr. Roger Kusch


2009

18.12.09: Streit um Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesärztekammerpräsident

Zu einer kontroversen Auseinandersetzung über ein Verbot der Suizidbeihilfe kam es Mitte der Woche zwischen dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, und der Deutschen Hospiz Stiftung. Hoppe hatte sich laut einer von der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA am 15. Dezember 2009 verbreiteten Meldung gegen die von Union und FDP getroffene Vereinbarung ausgesprochen, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Seiner Ansicht nach sei bereits alles gesetzlich geregelt.

Mehr zum Streit um Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesärztekammerpräsident


25.10.09: Koalitionsvereinbarung: Strafe für gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung

Die neue Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und FDP, hat sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, „die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Dies geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, der am 24. Oktober 2009 vorgestellt wurde. Ein Strafmaß wurde jedoch nicht vereinbart. Union und FDP, die in dieser Frage bisher auseinander lagen, müssen sich damit nun in der kommenden Legislaturperiode auf ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einigen. Was diese Vereinbarung konkret bedeutet, ist bislang unklar.

Mehr im Themenspecial zur Koalitionsvereinbarung: Strafe für gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung


10.03.09: Assistierter Suizid: Ethikrat-Mitglied Jochen Taupitz fordert Ärzte zur Suizidbeihilfe auf

Der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz, Mitglied des Deutschen Ethikrates, hat in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am 08.03.09 Ärzte aufgefordert, als Suizidhelfer tätig zu werden. Ärzte seien für diese Aufgabe besonders gut qualifiziert, da sie wüssten, wie man Medikamente richtig dosiert. Menschen mit schweren körperlichen Leiden hätten gute Gründe, aus dem Leben zu scheiden, erklärte Taupitz. Nichts sei schlimmer als ein misslungener Suizid, so das Ethikrat-Mitglied zur Begründung für den Vorschlag.

Mehr im Themenspecial Assistierter Suizid: Ethikrat-Mitglied Jochen Taupitz fordert Ärzte zur Suizidbeihilfe auf


22.02.09: Rückzug nach öffentlichem Druck: Kusch will keine weitere Suizidbegleitung durchführen

Der umstrittene ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch wird keine weiteren Suizidbegleitungen mehr durchführen. Dies erklärte Kusch in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel am 20.02.2009.

Zur Begründung für die Einstellung seiner Tätigkeit nannte Kusch dem Bericht zufolge das komplizierte deutsche Arzneimittelrecht. Die nötigen Tricksereien und Heimlichkeiten für die Durchführung seiner Suizidbegleitung, die er sich in der Regel mit 8000,- Euro bezahlen ließ, seien „am Lebensende unwürdig“, so Kusch. Erst mit der Zeit sei ihm klar geworden, wie „belastend“ diese Situation für alle Beteiligten sei.

Mehr zum Rückzug nach öffentlichem Druck: Kusch will keine weitere Suizidbegleitung durchführen


06.02.09: Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 (8 E 3301/08) in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorläufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer Entscheidung über seine Klage gegen die Verbotsverfügung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen.

Mehr zur Verwaltungsgerichtsentscheidung Hamburg zu Dr. Roger Kusch


07.01.09: Es wird enger: Einstweilige Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch

Für den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine „Suizidbegleitung“ wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November 2008 bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der „Suizidbegleitung“ einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten mündlich eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt.

Mehr im Themenspecial zur Einstweiligen Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch


2008

04.12.08: Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch

Nach mittlerweile fünf so genannten „Suizidbegleitungen“ durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Büroräume. Dabei beschlagnahmten sie diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitäten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jährige Rentnerin aus Hamburg durch eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.

Mehr im Themenspecial zu den Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch


24.11.08: Meinungsumfrage unter Medizinern: Jeder Dritte für assistierten Suizid – jeder Sechste für aktive Sterbehilfe

Laut einer aktuellen repräsentativen, anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare im Auftrag des Nachrichtenmagazins Spiegel unter 483 Ärzten würden 35 Prozent der Befragten eine Regelung befürworten, die es Ärzten ermöglicht, Patienten mit fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid zu helfen. Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist in Deutschland straflos, kann aber berufsrechtliche Konsequenzen haben. Ganze 16,4 Prozent der Mediziner sprachen sich zudem für die bislang in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe aus. Diese Ergebnisse wurden am 22. November 2008 bei Spiegel Online veröffentlicht.

Mehr im Themenspecial zur Meinungsumfrage unter Medizinern zu assistirtem Suizid und aktive Sterbehilfe


02.10.08: Sterbehelfer Kusch: Erneut Suizidbegleitung einer Seniorin

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am 30. September 2008 erneut eine ältere Frau beim Suizid „begleitet“. Dabei sei sie „eigenverantwortlich“ aus dem Leben geschieden. Wie Kusch auf seiner eigens für seine „Dienste“ eingerichteten Webseite ausführte, handelte es sich um die 84-jährige Inge I., die seit 1994 in einem Hamburger Altenwohnheim lebte.

Mehr im Themenspecial zu Sterbehelfer Kusch: Erneut Suizidbegleitung einer Seniorin


07.09.08: Das Geschäft mit dem Tod – 8000,- Euro für Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch

Zwei Monate nach seinem öffentlichen Bekenntnis zu einer Suizidbegleitung hat der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch auf einer am 01.09.08 neu eröffneten Webseite erstmals Preise für seine „Dienste“ genannt.
Demnach kostet eine Suizidbegeleitung durch Herrn Kusch ab jetzt bis zu 8000,- Euro, je nach finanzieller Lage des „Sterbewilligen“.

Mehr dazu im Themenspecial: Das Geschäft mit dem Tod – 8000,- Euro für Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch


09.08.08: Fragwürdige Umfrageergebnisse: Deutsche mehrheitlich für aktive Sterbehilfe

Eine klare Mehrheit von 58 Prozent der deutschen Bevölkerung steht der Forderung, unheilbar schwerstkranken Menschen auf deren Wunsch hin aktiv Sterbehilfe zu gewähren, positiv gegenüber. Nur 19 Prozent sind gegen aktive Sterbehilfe. 23 Prozent können sich bei dieser geradezu existentiellen Fragestellung nicht entscheiden. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer zwischen dem 7. und 17. Juli 2008 unter 1.786 Menschen aus ganz Deutschland ab 16 Jahre vom Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) durchgeführten Umfrage zur Einstellung der Deutschen zu aktiver und passiver Sterbehilfe. Die Ergebnisse wurden am 05.08.08 veröffentlicht.

Mehr zur Sterbehilfe-Umfrage


07.07.08: Bundesrat beriet über Verbot kommerzieller und organisierter Suizidhilfe

Auf Initiative mehrerer Bundesländer sollte im Bundesrat am 04.07.08 über einen Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe beraten werden. Hintergrund der Debatte ist, dass sich auch in Deutschland seit einiger Zeit vermehrt kommerzielle Sterbehilfeorganisationen etablieren wollen, die Suizidwilligen einen vermeintlich leichten Weg in den Tod anbieten, gegen Zahlung meist erheblicher Geldbeträge.

Da jedoch laut Medienberichten keine Einigung über die konkreten Ausformulierungen im Gesetzentwurf bestanden habe, wohl jedoch in der Sache an sich, beschränkte sich die Länderkammer auf eine Entschließung in abgeschwächter Form, d.h. eine unverbindliche Resolution. Darin sprach sich der Bundesrat für die Strafbarkeit gewerblicher Sterbehilfe und zugleich für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit aus.

Ergänzt am 07.09.08: Rechtsausschuss im Bundesrat vertagt Entscheidung

Mehr im Themenspecial: Bundesrat berät über Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe.


06.07.08: Bekenntnis zu Suizidbegleitung – Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat neuerlich eine Debatte über Sterbehilfe entfacht. Wie Kusch bei einer Pressekonferenz am 30.06.08 mitteilte, hatte er am Wochenende eine 79-jährige Frau aus Würzburg auf deren Wunsch beim Suizid begleitet. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim.

Mehr im Themenspecial: Bekenntnis zu Suizidbegleitung – Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte.


13.04.08: Gesetzentwurf für ein Verbot von Suizidhilfe-Organisationen im Bundesrat

Bayern und Baden-Württemberg haben einen neuen Versuch gestartet und am 11.04.08 in den Rechtsausschuss des Bundesrates einen weiteren Gesetzentwurf für ein Verbot von Suizidbeihilfe-Organisationen eingebracht. Hintergrund des Vorstoßes sind die aktuellen Ereignisse in Zusammenhang mit Dignitas und dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der jüngst eine Sterbehilfe-Automaten vorstellte (siehe unten).

Mehr im Themenspecial vom 13.04.08: Gesetzentwurf für ein Verbot von Suizidhilfe-Organisationen im Bundesrat eingebracht.


06.04.08: Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch stellt Selbsttötungsautomat vor

Mit der Präsentation eines „Selbsttötungs-Automaten“ sorgte der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch vergangene Woche erneut für Schlagzeilen. Bereits im September letzten Jahres hatte Kusch einen ersten Prototypen in einem Altenheim präsentiert und heftige Kritik geerntet. Nun präsentierte der Gründer des Vereins „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V. “ bei einer Pressekonferenz am 28.03.08 eine „verbesserte“ Version seines Gerätes.

Mehr dazu im Themenspecial vom 06.04.08: Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch stellt Selbsttötungsautomat vor.


11.01.08: Statt aktiver Sterbehilfe: Mediziner fordern mehr Palliativversorgung und Hospize

Einen Ausbau der Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe haben Ärztevertreter auf dem 32. Interdisziplinären Forum der Bundesärztekammer in Berlin gefordert. „Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden“, forderte der Palliativmediziner Prof. Dr. Eberhard Klaschik vom Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg im Hinblick auf die Diskussion der vergangenen Jahre zum Thema aktive Sterbehilfe.

Mehr zur Medizinerforderung nach mehr Palliativversorgung und Hospize statt aktiver Sterbehilfe


2007

29.11.07: Sterbehilfe-Debatte: Weiter Wirbel um Dignitas

Auch in dieser Woche ging die Debatte um die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas und deren deutschem Ableger Dignitate weiter. In der ARD-Talkshow „Anne Will“ zum Thema „Der organisierte Tod: Geschäft oder Gnadenakt?“ am 25.11.07 berichtete die frühere stellvertretende Geschäftsführerin von Dignitas Schweiz, Soraya Wernli über die dubiosen Praktiken ihres früheren Arbeitgebers Ludwig A. Minelli.

Mehr im Themenspecial über Dignitas und deren deutschem Ableger Dignitate


13.11.07: Ärztlich assistierter Suizid als Präzedenzfall: Gegenwind für Dignitas-Vorhaben

Die Sterbehilfeorganisation Dignitate, deutscher Ableger des umstrittenen Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Wie der Dignitate-Vorsitzende, Uwe-Christian Arnold, gegenüber der Frankfurter Rundschau am 19.11.07 sagte, habe man einen pensionierten Mediziner gefunden, der einem Schwerkranken beim Suizid helfen will. Damit will der Verein in Deutschland einen Präzedenzfall schaffen, um den ärztlich assistierten Suizid mit Hilfe der Gerichte zu legalisieren.

Mehr im Themenspecial zum ärztlich assistierten Suizid als Präzedenzfall


27.10.07: Sterbehilfe-Vorstoß: Dignitas will deutsche Rechtslage mittels Präzedenzfall klären

Durch einen juristischen Präzedenzfall will die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas erreichen, dass Suizidbegleitung in Deutschland künftig straffrei bleibt. Zum durchexerzieren eines Musterprozesses suche man im Großraum Berlin nach einer sterbewilligen Person, die selbst und deren Angehöre bereit seien, eine Strafverfolgung einzugehen, sagte der Dignitas-Vorsitzende Ludwig A. Minelli laut Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 22.10.07. Etwaige entstehende Kosten werde Dignitas übernehmen.

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27.09.07: Hamburg: Ex-Justizsenator Roger Kusch startet Volksinitiative Sterbehilfe

Nachdem Hamburgs Ex-Justizsenator und Vorsitzender der Partei „Rechte Mitte Heimat Hamburg“, Roger Kusch, vor drei Wochen in einem Seniorenheim einen „Sterbehilfe-Automaten“ vorgestellt hat, (siehe das Themenspecial vom 08.09.2007) sorgte er nun erneut mit einem neu gegründeten Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ für Schlagzeilen. Mit einer Auftaktveranstaltung am 25. September startete Kusch eine Volksinitiative, mit der er mittels Volksentscheid ein eigenes Hamburgisches Sterbehilfe-Gesetz erlassen möchte. Hierfür will Kusch in der ersten Phase 10.000 Unterschriften sammeln.

Mehr im Themenspecial zum Start der Volksinitiative Sterbehilfe von Roger Kusch in Hamburg


04.09.07: Hamburg: Ex-Justizsenator Kusch stellt Sterbehilfe-Automat im Seniorenheim vor

Nach längerer Medienpause sorgte der ehemalige Hamburger Justizsenator und Chef der Partei HeimatHamburg, Roger Kusch, erneut für Schlagzeilen zum Thema aktive Sterbehilfe. Wie die Welt in der Online-Ausgabe vom 05.09.07 berichtete, hatte Kusch am 04.09.07 in einem Seniorenheim im Hamburger Stadtteil den Prototypen eines Automaten vorgestellt, mit dem sich Sterbewillige über eine mit dem Gerät verbundene Spritze eine tödliche Injektion Kaliumchlorid verabreichen können. Damit würden seiner Ansicht nach“todkranken Sterbewilligen“ die Möglichkeit eingeräumt, in Würde zu sterben. Dies sei legale Sterbehilfe und mit deutschen Gesetzen vereinbar, so Kusch.

Mehr im Themenspecial vom 04.09.07: Hamburg: Ex-Justizsenator Kusch stellt Sterbehilfe-Automat im Seniorenheim vor.


2006

26.10.06: Einig: Bundesärztekammer und Kirchen zu Patientenverfügungen und Suizidbeihilfe

Aktuelle Fragen der Gesundheitsreform, Initiativen zur Verringerung der Spätabtreibungen sowie der Umgang mit Patientenverfügungen und der Fürsorge am Lebensende standen im Mittelpunkt eines Gespräches, das am 25. Oktober 2006 in Bonn zwischen Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stattfand.

Mehr zum Spitzengespräch: Bundesärztekammer und Kirchen zu Patientenverfügungen und Suizidbeihilfe


24.09.06: Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentag zur Sterbebegleitung / Sterbehilfe

Mehr als 3.000 Juristen trafen sich vom 19. bis 21. September 2006 beim 66. Deutschen Juristentag (DJT) in Stuttgart. Dabei wurde auch über konkrete rechtliche Regelungen zu Sterbehilfe und medizinischen Entscheidungen am Lebensende debattiert. Im Ergebnis sehen die Mitglieder des Deutschen Juristentages (DJT) in Deutschland hierbei erheblichen Reformbedarf.

Mehr im Themenspecial zu den Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Patientenverfügung


15.07.06: Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Sterbebegleitung

Am 13. Juli hat der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme „Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“ zur Sterbebegleitung veröffentlicht. Diese Stellungnahme wurde zwar insgesamt begrüßt, doch gab es auch erhebliche Kritik an dem 62-seitigen Papier. Wir haben dazu ein umfangreiches Themenspecial zusammengestellt mit den wichtigsten Inhalten der Stellungnahme und einem umfassenden Pressespiegel.

Mehr im Themenspecial zur Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Sterbebegleitung


07.06.06: Umfrage zum Thema „Sterbehilfe: Hippokratischer Meineid?“

In einer Welt, in der die moderne Medizin scheinbar jede Krankheit heilen kann, scheint der Tod aus dem Bewusstsein der Menschen in weite Ferne gerückt zu sein. Vor allem der Prozess des Sterbens wird in der Öffentlichkeit tabuisiert. Nur wenige Menschen sind beispielsweise über Hospizarbeit und Patientenverfügungen ausreichend informiert. Besonders das Thema Sterbehilfe, das sich nach wie vor auf rechtlichem und ethischem Grenzgebiet befindet, wirft viele Fragen auf: Gibt es ein Recht auf Sterbehilfe? Welche Konsequenzen würde eine Legalisierung mit sich führen? Und bietet Hospizarbeit eine Alternative zur aktiven Sterbehilfe?

Um diesem schwierigen Thema ein wenig näher zu kommen startet die unabhängige Informations- und Umfrageplattform „sozioland“ eine Umfrage zum Tabuthema „Sterbehilfe und Sterbebegleitung“. Unter allen Teilnehmern verlost sozioland diverse Buchpreise!

Weiter zur Sterbehilfe-Umfrage…(Leider nicht mehr abrufbar Stand 2017)

Über Sozioland (laut Eigendarstellung): Sozioland ist eine unabhängige Informations- und Umfrageplattform zu allen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Themen die Deutschland bewegen. Nutzer können sich ohne die Angabe persönlicher Daten anmelden und an Umfragen teilnehmen. Ziel von sozioland ist es, eine feste Teilnehmergemeinde mit repräsentativem Charakter zu gewinnen. Je mehr unterschiedliche Bevölkerungsgruppen an den Umfragen teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse als „Spiegelbild der Gesellschaft“.


13.03.06: Neues Infoportal www.sterbehilfe-debatte.de online

Seit 13.03.06 ist das neue Informationsportal der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Sterbehilfe-Debatte online.

Weitere Informationen finden Sie in der Einführung in die Thematik Hospizarbeit, Palliativmedizin contra Sterbehilfe / Suizidbeihilfe.


27.02.06: Musterprozess: Ehemann verklagt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Herausgabe tödlicher Medikamente für Suizid

Der Ehemann einer querschnittsgelähmten Frau hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verklagt, nachdem sie sich mit Hilfe des Sterbehilfe-Vereins Dignitas in der Schweiz das Leben nahm, da zuvor das Institut die Genehmigung für die Herausgabe eines Medikaments für den Suizid seiner Frau verweigert hatte. Über die Klage wurde am 21. Februar vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt.

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04.01.06: Bundesärztekammerpräsident Hoppe sieht 2005 als Wendepunkt in Sterbehilfediskussion

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat das Jahr 2005 als Wendepunkt in der öffentlichen Sterbehilfe-Diskussion in Deutschland bezeichnet. In einem am 3. Januar 2006 von der Bundesärztekammer veröffentlichten Interview mit der Nachrichtenagentur AP vom 31. Dezember warnte er vor einer Entwicklung wie in den Niederlanden und Belgien, wo Ärzte leidende Patienten auf Verlangen legal töten dürfen.

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03.01.06: Sterbehilfedebatte: Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen Sterbehilfe

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat sich entschieden gegen eine Abschwächung des strikten Verbots der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen.

Mehr zum Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen Sterbehilfe


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