07.01.09: Es wird enger: Einstweilige Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch

07.01.09: Es wird enger: Einstweilige Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch

Für den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine „Suizidbegleitung“ wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November 2008 bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der „Suizidbegleitung“ einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten mündlich eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde.

Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Außerdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehörde in einzelnen Bundesländern weitergegeben wurde, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber der Bild-Zeitung am 29.12.08.

Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstützten Rentnerin das Medikament für einen tödlichen Cocktail besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. (Siehe das Themenspecial vom 06.12.08). Für eine „Suizidbegleitung“ verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfügung bis 9. Januar 2009 Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird nun das Hamburger Verwaltungsgericht über die Polizeiverfügung gegen Roger Kusch entscheiden.

Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfügung gegen Kusch begrüßt und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. „Herr Kusch betreibt Töten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun“, erklärte Karl Prinz zu Löwenstein, Geschäftsführer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30.12.08. „Mit Töten auf Verlangen maßt sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveräußerlichen Würde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht“, so Löwenstein.

Die Malteser sind bundesweit Träger von fünf Palliativstationen, einem stationären Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ergänzende Informationen:

  • Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
    Themenspecial vom 06.12.2008
     
  • Die absolute Provokation
    Er gehört zu den umstrittensten Personen im Land, wird als „Dr. Tod“ und „ehrgeiziger Scharlatan“ tituliert: Nun will Suizidhelfer Kusch das Sterben von Menschen auf Video zeigen.
    Von Ralf Wiegand
    SUEDDEUTSCHE.DE 27.12.08
    Hinweis: Das neue Datum 2010 im verlinkten SZ-Artikel ist offenbar auf einen dortigen Relaunch der Seite zurückzuführen.

Nach oben