Sterbehilfe-Regelungen

Sterbehilfe in Luxemburg

Sterbehilfe in Luxemburg

Flagge LuxemburgAm 16. März 2009 trat nach längerer vorangegangener Debatte in Luxemburg das umstrittene Gesetz über Sterbehilfe und assistierten Suizid Inkraft.

Demnach darf dort ein Arzt einem Patienten künftig unter bestimmten Bedingen straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid leisten, ähnlich wie in den Niederlanden und Belgien. Bevor er Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung leistet, muss der Arzt in jedem Fall alle formalen und verfahrenstechnischen Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für die Straffreiheit:

  • Als Bedingungen für die Straffreiheit ärztlicher Hilfe muss der betroffene Patient volljährig sein und sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden. Zudem muss er unter psychischen oder physischen Schmerzen leiden, ohne Aussicht auf eine Besserung dieser Situation.
     
  • Sein Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, muss freiwillig, wohlüberlegt und ohne äußeren Druck zustande kommen und schriftlich formuliert sein.
     
  • Für Sterbehilfe bei 16- bis 18-Jährigen müssen die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter zuvor ihre Zustimmung erteilt haben. Bei Patienten, die ihren Wunsch nicht mehr äußern können, ist der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille entscheidend.
     
  • Des Weiteren muss der Arzt laut dem Gesetz mit dem Patienten mehrere ausführliche Gespräche bezüglich seiner Entscheidung führen. Dabei muss der Arzt ihn über seinen Zustand und alle medizinischen Möglichkeiten aufklären.
     
  • Grundsätzlich muss die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden über die Schwere und Unheilbarkeit der Erkrankung.
     
  • Schließlich müssen sämtliche Fälle von Sterbehilfe einer Kontrollkommission gemeldet werden. Diese überprüft die Erfüllung der im Gesetz festgelegten Bedingungen.
     

Relativ konstante Sterbehilfe-Zahlen in Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten des Euthanasie- und Sterbehilfegesetzes ist die Zahl der Euthanasiemeldungen dem aktuellen Kommissions-Bericht zufolge relativ konstant geblieben. Zwischen 2009 und 2010 gab es in Luxemburg fünf Meldungen über Euthanasie. Für den Zeitraum 2011 bis 2012 waren es 14, dann neun im Jahr 2013, sieben im Jahr 2014, acht im Jahr 2015, zehn im Jahr 2016, elf im Jahr 2017 und acht im Jahr 2018. Im gesamten Zeitraum 2009 bis 2018 waren es 71 Fälle.

Sterbehilfe-Zahlen für Luxemburg 2009 - 2018
Grafik: Chr. Frodl

Ergänzende Informationen:

Nachfolgend finden Sie unsere Themenspecials, die den Gang der Debatte bis zum Inkraftreten des Sterbehilfe-Gesetz widerspiegeln.


Meldungen zur Sterbehilfe-Debatte in Luxemburg

2019

18.07.19: Luxemburg: Regierung will Tod durch Euthanasie oder assistierten Suizid künftig als natürlichen Tod klassifizieren

Flagge LuxemburgDie Regierung von Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Premierministers und Gesundheitsministers Étienne Schneider verabschiedete der Regierungsrat auf seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und begleitete Suizide und das geänderte Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten. Dies teilte die Luxemburgische Regierung am 11.07.19 in einer Presseaussendung mit.

Mehr zur geplanten Gesetzesänderung zur Sterbehilfe in Luxemburg


Hinweis: Meldungen zwischen 2009 und 2019 werden demnächst ergänzt.

2009

Neuer Streit um Sterbehilfe in Luxemburg
AERZTEBLATT.DE 09.10.09


Ärzte in Luxemburg lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab
Luxemburgische Ärzte protestieren gegen das neue Sterbehilfe-Gesetz.
AERZTEBLATT.DE 08.05.09


20.03.09: Endgültig: Luxemburg setzt Sterbehilfe-Gesetz in Kraft

In Luxemburg ist ab sofort die aktive Sterbehilfe und Beihilfe bei der Selbsttötung erlaubt. Das entsprechende umstrittene Sterbehilfegesetz wurde Medienberichten zufolge am 17. März 2009 im Amtsblatt veröffentlicht. Zuvor wurde es von Großherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo unterzeichnet.

Mehr zum Inkrafttreten des Sterbehilfe-Gesetz in Luxembourg


2008

20.12.08: Sterbehilfegesetz: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu

In Luxenburg hat das Parlament erneut mit knapper Mehrheit für ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Künftig sollen damit lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten unter bestimmten Umständen straffrei sein, ähnlich wie in den Niederlanden und Belgien. Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten für den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich.

Mehr im Themenspecial zum Sterbehilfegesetz in Luxemburg: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu


06.12.08: Sterbehilfegesetz vor Verabschiedung: Verfassungsänderung gegen Vetorecht des Großherzogs

Im Großherzogtum Luxemburg ist ein Streit über ein neues Sterbehilfegesetz entbrannt. Das Gesetz wurde im Februar dieses Jahres mehrheitlich im Parlament beschlossen. Demnach darf ein Arzt einem Patienten künftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unerträglich leidet, freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch für 16- bis 18-Jährige, wobei hier ihre Eltern zustimmen müssen.

Nun wurde am 02.12.08 bekannt, dass Großherzog Henri erstmals von seinem Vetorecht Gebrauch machen und die Unterschrift unter das Sterbehilfe-Gesetz in Luxemburg verweigern will.

Mehr zum Sterbehilfegesetz in Luxenburg vor Verabschiedung: Verfassungsänderung gegen Vetorecht des Großherzogs


23.02.08: Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

Am 19.02.08 hat das Parlament in Luxemburg mit knapper Mehrheit die Zulassung der aktiven Sterbehilfe beschlossen. Damit ist es das dritte Land der Welt nach Belgien und den Niederlanden, die dies erlauben.

Mehr im Themenspecial zum Sterbehilfegesetz in Luxemburg

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