20.12.08: Sterbehilfegesetz in Luxemburg: Abgeordnete stimmen erneut mehrheitlich Gesetzentwurf zu
In Luxemburg hat das Parlament erneut mit knapper Mehrheit für ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und Suizidhilfe gestimmt. Künftig sollen damit lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten unter bestimmten Umständen straffrei sein, ähnlich wie in den Niederlanden und Belgien.
Bei der Abstimmung votierten 31 von 60 Abgeordneten für den Gesetzentwurf, 26 Parlamentarier stimmten dagegen, drei enthielten sich.
Bereits im Februar 2008 hatte das luxemburgische Parlament ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Dieses musste jedoch nach Änderungsforderungen des Staatsrates erneut in erster Lesung beraten werden. Der Großherzog hatte vor zwei Wochen bereits angekündigt, das Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Daher soll nun die Verfassung geändert werden, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu können und eine Staatskrise zu vermeiden (siehe das Themenspecial vom 06.12.08). Eine erste Lesung zu einer Verfassungsänderung wurde Medienberichten zufolge bereits vergangene Woche erfolgreich durchlaufen.
Luxemburg bei Patientenschutz Schlusslicht Europas
„In Fragen des Patientenschutzes hat sich Luxemburg selbst zum Schlusslicht Europas gemacht“, kommentierte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 19.12.08 die Entscheidung der luxemburgischen Abgeordneten.
„Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen“, hielt Brysch fest. „Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt.“
Brysch kritisierte, die von den Verfassern des Gesetzes gelobte Kontrollkommission, die nach erfolgter Tötung tätig werden soll, sei eine „Farce“. „In den Niederlanden erleben wir, wie so eine Kommission arbeitet: Mehr als fünfminütige Akteneinsicht ist nicht zu erwarten. Es stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, wenn nach einer Tötung so verfahren wird“, erläuterte er. Das Gesetz atme den „Geist kompletter Ahnungslosigkeit“. Gerade die Aussage der Mitverfasserin des Gesetzes, Lydie Err, nach einer schmerzlindernden, palliativen Behandlung seien Patienten nicht mehr fähig, klar zu denken und ihren Willen frei zu äußern, dokumentiere das.
Auch die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, dass der behandelnde Arzt vor der Tötung einen Kollegen bezüglich der Schwere der Erkrankung des Patienten zu Rate ziehen muss, sei völlig unzureichend. „Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht auf Sterben. Aber es gibt kein Recht auf Tötung. Mit der getroffenen Entscheidung ist Luxemburg aus diesem zivilisatorischen Konsens ausgeschert“, so Bryschs Fazit.
Ergänzende Informationen:
- Themenspecial vom 06.12.08: Sterbehilfegesetz in Luxemburg vor Verabschiedung: Verfassungsänderung gegen Vetorecht des Großherzogs