Sterbehilfe-Regelungen

Sterbehilfe in der Schweiz

Sterbehilfe in der Schweiz

Flagge SchweizIn der Debatte um Sterbehilfe und Suizidbeihilfe wird neben den Niederlanden und Belgien immer wieder die gesetzliche Regelung in der Schweiz herangezogen.

Nachfolgend finden Sie diverse Mellungen aus unseren Themenspecials zur Debatte über die Sterbehilfe und Suizidhilfe in der Schweiz sowie weiterführende Informationen.
 

Rechtslage zur Sterbehilfe und Suizidhilfe in der Schweiz:

In der Schweiz gilt das uneingeschränkte Tötungsverbot. Laut Schweizer Bundesamt für Justiz ist die direkte aktive Sterbehilfe, d.h. die gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines Menschen, somit verboten und nach Artikel 111 (vorsätzliche Tötung), Artikel 114 (Tötung auf Verlangen) oder Artikel 113 (Totschlag) StGB strafbar.

Die indirekte aktive Sterbehilfe, d.h. der Einsatz von Mitteln, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können, sowie die passive Sterbehilfe, d.h. Verzicht auf die Einleitung lebenserhaltender Massnahmen oder Abbruch solcher Massnahmen sind hingegen – ohne ausdrücklich gesetzlich geregelt zu sein – unter gewissen Voraussetzungen straflos.

Bezüglich dieser drei Formen von Sterbehilfe bestehe „kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. „Nach mehreren vertieften Prüfungen der Situation ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass auch keine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht erforderlich ist und dass allfällige Missbräuche mit den geltenden gesetzlichen Mitteln bekämpft werden können“, so das Schweizer Bundesamt für Justiz.

Suizidhilfe

Bezüglich der Beihilfe zum Selbstmord, auch Suizidhilfe genannt, wird nach Art. 115 StGB nur bestraft, wer „aus selbstsüchtigen Beweggründen“ jemandem zum Selbstmord Hilfe leistet, z.B. durch Beschaffung einer tödlichen Substanz. In dem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Bei der Suizidhilfe gehe es darum, dem Patienten die tödliche Substanz zu vermitteln, die der Suizidwillige ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt. „Organisationen wie EXIT leisten Suizidhilfe im Rahmen dieses Gesetzes. Sie sind nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden können“, so das Schweizer Bundesamt für Justiz. Nach den SAMW-Richtlinien ist die Beihilfe zum Suizid „kein Teil der ärztlichen Tätigkeit“.

Siehe auch: Die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und ihre gesetzliche Regelung in der Schweiz.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage zur Sterbehilfe und Suizidbeihilfe inklusiver zahlreicher ergänzender Dokumente und dem Weg der Gesetzgebung gibt es hier beim Schweizer Bundesamt für Justiz.

Dazu ergänzend:

Ergänzend zum Thema Lebensende:

Palliative Care – Informationen des Bundesamt für Gesundheit BAG Schweiz
In den Jahren 2010-2015 hat der Bund die «Nationale Strategie Palliative Care» umgesetzt. In verschiedenen Bereichen, beispielsweise Versorgung, Bildung oder Sensibilisierung, wurden Massnahmen umgesetzt.
 

Aktuelle offizielle Zahlen:

  • 29.12.20: Schweiz: Zahl der assistierten Suizide seit 2010 mehr als verdreifacht

    In der Schweiz hat sich die Zahl der assistierten Suizide mit 1.176 Fällen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2010 mehr als verdreifacht. Im Vergleich zum Vorjahr betrug der Anstieg 17 Prozent. Die Zahlen betreffen ausschließlich Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Das geht aus den aktuellen Daten des Schweizer Statistischen Bundesamts hervor, über die das Österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 14.12.20 berichtete.

    » Zum IMABE-Beitrag vom 14.12.2020: „Schweizer Statistik: Zahl der Beihilfe zum Suizid bei Schweizern hat sich seit 2010 verdreifacht“
     

  • 11.10.16: Schweiz: Neueste Zahlen zu Sterbehilfe und Suizid 2014 – Assistierte Suizide nehmen zu

    Im Jahr 2014 wurden in der Schweiz 742 Fälle von assistiertem Suizid verzeichnet. Das sind 26 Prozent mehr als im Vorjahr und zweieinhalbmal so viel als noch 2009.

    Mehr im Themenspecial zu den neuesten Zahlen zu Sterbehilfe und Suizid 2014 in der Schweiz
     

  • 30.03.12: Schweizer Statistikamt veröffentlicht Sterbehilfe-Zahlen 1998 bis 2009: Knapp 300 assistierte Suizide 2009

    Das Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) legte am 27.03.12 erstmals Zahlen über den assistierten Suizid im Zeitraum vom 1998 bis 2009 vor. In diesem Zeitraum hat demnach die Zahl der verzeichneten Todesfälle von in der Schweiz wohnhaften Personen, bei denen Sterbehilfe geleistet wurde, stetig zugenommen. 2009 waren es knapp 300 Personen, was 4,8 auf 1000 Todesfällen entspricht. Über die Zeit vor 1998 gibt es laut dem Amt keine entsprechenden Daten.

    Mehr im Themenspecial: Sterbehilfezahlen Schweiz 1998 – 2009: Knapp 300 assistierte Suizide 2009


Meldungen zur Sterbehilfe in der Schweiz

2022

07.11.22 Schweiz: Steigende Zahl der Suizidbeihilfe

In der Schweiz sind die Zahl der Selbsttötungen mithilfe Dritter in zehn Jahren um mehr als 350 Prozent gestiegen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, besonders Frauen. Postiv zu vermelden ist, dass in Zürich private Pflege- und Altenheime nun doch Sterbehilfe-Vereinen den Zutritt verbieten dürfen.

Über diese Entwicklung berichtete ausführlich das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 06.11.22.
Die IMABE-Direktorin Susanne Kummer kritisierte dabei u.a., dass offiziell assistierte Suizide in der Schweiz nicht in die Suizidrate miteinberechnet werden, was zu einer „Verzerrung der Fakten“ führe.

2.223 Suizide in der Schweiz: Beihilfe zur Selbsttötung führt zu deutlichem Anstieg der Suizidrate
IMABE 06.11.22


2021

10.05.21: Schweiz: Pflegeheime sollen verpflichtet werden, Sterbehilfe-Vereine zuzulassen – Steigende Sterbehilfezahlen in den Niederlande 2020

Im Schweizer Kanton Graubünden sollen Alters- und Pflegeheime gesetzlich verpflichtet werden, innerhalb ihrer Institutionen Sterbehilfe durch externe Organisationen zuzulassen. Das sieht ein geplanter Gesetzesartikel der kantonalen Regierung vor, berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 04.05.21.

Des Weiteren berichtet das IMABE in dem Beitrag über die steigenden Sterbehilfezahlen in den Niederlande in 2020. Demnach gibt es dort mit knapp 7000 Fällen aktiver Sterbehilfe ein neues Rekordhoch.

Schweiz: Pflegeheime sollen verpflichtet werden, Sterbehilfe-Vereine zuzulassen
IMABE 04.05.21


2020

29.12.20: Schweiz: Zahl der assistierten Suizide seit 2010 mehr als verdreifacht

In der Schweiz hat sich die Zahl der assistierten Suizide mit 1.176 Fällen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2010 mehr als verdreifacht. Im Vergleich zum Vorjahr betrug der Anstieg 17 Prozent. Die Zahlen betreffen ausschließlich Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind.

Das geht aus den aktuellen Daten des Schweizer Statistischen Bundesamts hervor, über die das Österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am 14.12.20 berichtete.

» Zum IMABE Beitrag vom 14.12.2020: „Schweizer Statistik: Zahl der Beihilfe zum Suizid bei Schweizern hat sich seit 2010 verdreifacht“


2017

07.05.17: Sterbehilfe mit Organspende: Zunehmende Begehrlichkeiten in Belgien und der Schweiz

In Belgien und der Schweiz gibt es zunehmende Begehrlichkeiten nach einer Verknüpfung der Sterbehilfe mit einer Organentnahme. In Belgien wurde bereits im Jahr 2005 erstmals eine Organspende nach aktiver Sterbehilfe durchgeführt. Nun gibt es Diskussionen derartige Praxis auch in der Schweiz einzuführen bzw. in Belgien die Zahlen der Kombination Sterbehilfe mit Organentnahme zu steigern, um die Wartelisten für Transplantationsempfänger zu verkürzen.

Mehr im Themenspecial zur Kombination der Sterbehilfe mit Organspende in Belgien und der Schweiz


2016

11.10.16: Schweiz: Neueste Zahlen zu Sterbehilfe und Suizid 2014 – Assistierte Suizide nehmen zu

Im Jahr 2014 wurden in der Schweiz 742 Fälle von assistiertem Suizid verzeichnet. Das sind 26 Prozent mehr als im Vorjahr und zweieinhalbmal so viel als noch 2009.

Mehr im Themenspecial zu den neuesten Zahlen zu Sterbehilfe und Suizid 2014 in der Schweiz


21.05.16: Unterschätzte Belastung bei Sterbehilfe: Das Leiden der Angehörigen

Kaum Untersuchungen gibt es über die psychischen Belastungen der Angehörigen von Menschen, die durch assistierten Suizid aus dem Leben geschieden sind. Die Neue Zürcher Zeitung am Sonntag vom 18.05.16 nimmt sich dem Thema in einem lesenswerten Beitrag an.

Sterbehilfe: Das Leiden der Angehörigen
Über 1200 Menschen nahmen 2015 Sterbehilfe in Anspruch. Der selbstbestimmte Tod wird zunehmend akzeptiert – die Belastung für die Familie aber unterschätzt.
NZZ am Sonntag 18.05.16


2013 – 2015

Keine relevanten Meldungen vorhanden. Eventuell folgen Ergänzungen (Stand Juli 2017)


2012

15.09.12: Zur Umgehung eines drohenden Verbots: Verein von Sterbehelfer Roger Kusch ändert Satzung und gründet Schweizer Ableger

Vor dem Hintergrund eines am 29.08.12 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung geht der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit seinem Sterbehilfeverein in die Offensive. Auf einer Mitgliederversammlung seines Vereins vergangenes Wochenende in Hamburg wurde eine Satzungsänderung beschlossen, mittels der er versuchen will, ein mögliches Vereinsverbot zu umgehen.

Mehr im Themenspecial: Verein von Sterbehelfer Roger Kusch ändert Satzung und gründet Schweizer Ableger


30.03.12: Schweizer Statistikamt veröffentlicht Sterbehilfe-Zahlen 1998 bis 2009: Knapp 300 assistierte Suizide 2009

Das Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) legte am 27.03.12 erstmals Zahlen über den assistierten Suizid im Zeitraum vom 1998 bis 2009 vor. In diesem Zeitraum hat demnach die Zahl der verzeichneten Todesfälle von in der Schweiz wohnhaften Personen, bei denen Sterbehilfe geleistet wurde, stetig zugenommen. 2009 waren es knapp 300 Personen, was 4,8 auf 1000 Todesfällen entspricht. Über die Zeit vor 1998 gibt es laut dem Amt keine entsprechenden Daten.

Mehr im Themenspecial: Sterbehilfezahlen Schweiz 1998 – 2009: Knapp 300 assistierte Suizide 2009


15.03.12: Suizid in der Schweiz: Tod der Bundesliga-Legende Timo Konietzka befeuert Debatte um Suizidbegleitung

Der erste Bundesliga-Torschütze und ehemalige Fußballtrainer Timo Konietzka hat nach langer unheilbarer Krankheit am 12. März 2012 in der Schweiz begleiteten Suizid begangen. Unterstützt wurde er dabei durch die Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“, bei der er seit 2001 Mitglied und Anfang 2011 prominenter Fürsprecher war. Sein Tod befeuerte nun die Debatte über ein Verbot der Suizidbegleitung in Deutschland.

Mehr im Themenspecial zur Debatte um ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbegleitung


2011

Keine Meldungen


2010

25.08.10: Urteilsbegründung vorgelegt: Schweizer Bundesgericht übt vernichtende Kritik an Suizidbeihilfe-Vereinbarung zwischen Oberstaatsanwaltschaft Zürich und Sterbehilfeorganisation Exit

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat Mitte Juni 2010 eine bundesweit einzigartige Vereinbarung der Staatsanwaltschaft Zürich mit der Sterbehilfeorganisation Exit für nichtig erklärt (siehe Themenspecial vom 19.06.10 unten). Nun hat das Gericht am 23. August 2010 die von den Beschwerdeführern lang erwartete schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt.

Mehr um Themenspecial zur Urteilsbegründung des Schweizer Bundesgerichts zur Suizidbeihilfe-Vereinbarung zwischen Oberstaatsanwaltschaft Zürich und Sterbehilfeorganisation Exit


10.08.10: Schweiz: Wende in Debatte um gesetzliche Regelung der organisierten Suizidhilfe

In der Debatte um eine gesetzliche Regelung der organisierten Suizidhilfe in der Schweiz bannt sich offenbar eine Wende an. Konkret will Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf die im Oktober 2009 dazu vorgelegten Vorschläge des Bundesrates nochmals überdenken und liberaler fassen. „Wir wollen die Suizidhilfe nicht nur für unmittelbar vom Tod bedrohte schwer kranke Personen zulassen, sondern weiter fassen“, sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview mit der Schweizer „Sonntagszeitung“ am 8. August 2010. Damit möchte sie der breiten Kritik in der sogenannten Vernehmlassung, dem Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsprozess, bei dem bis 1. März von verschiedenen Seiten Stellungnahmen abgegeben werden konnten, Rechnung tragen.

Mehr im Themenspecial zur Wende in Debatte um gesetzliche Regelung der organisierten Suizidhilfe in der Schweiz


17.06.10 Schweiz: Bundesgericht erklärt Suizidbeihilfe-Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich mit Sterbehilfe-Organisation Exit für nichtig

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat eine bundesweit einzigartige Vereinbarung der Staatsanwaltschaft Zürich mit der Sterbehilfeorganisation Exit für nichtig erklärt. Unter der Federführung des Leitenden Oberstaatsanwalts des Kantons Zürich, Andreas Brunner, hatten sich im Juli letzten Jahres Exit deutsche Schweiz und die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft auf verbindlichen Regeln für die organisierte Suizidhilfe verständigt. Darin wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Sterbehilfe und der Ablauf der Freitodbegleitung festgelegt.

Mehr im Themenspecial Schweiz: Bundesgericht erklärt Suizidbeihilfe-Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich mit Sterbehilfe-Organisation Exit für nichtig


10.04.10: Bedenklich: Steigender Mitgliederzuwachs bei Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit

Der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit sind vergangenes Jahr ungewöhnlich viele neue Mitglieder beigetreten. Wie der Verein am 6. April 2010 zur Vorstellung des Jahresberichts mitteilte, stieg die Zahl der Vereinsmitglieder in der Deutschschweiz und Tessin um 2000 auf insgesamt 53.000. Grund für den Zuwachs sei nach Ansicht von Exit „der Angriff des Bundesrates auf das Selbstbestimmungsrecht“, der zu dieser „Jetzt erst recht“-Reaktion beigetragen haben könnte.

Mehr zum Mitgliederzuwachs bei Schweizer Sterbehilfe-Organisation


2009

20.11.09: Debatte um Schweizer Sterbehilferegelung: Scharfe Kritik an NS-Vergleich von Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli

Mit einem provokanten Vergleich zwischen der Sterbehilfesituation in der Schweiz und den Ermordungen der Juden im Zweiten Weltkrieg zog der Chef der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas, Ludwig A. Minelli scharfe Kritik auf sich.

Mehr zur Kritik an NS-Vergleich von Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli


29.10.09: Schweiz: Organisierte Suizidhilfe soll geregelt werden

Der Schweizer Bundesrat will die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen oder aber die organisierte Suizidhilfe zu verbieten. Der Bundesrat hat am 28.10.09 die zwei Varianten eines Gesetzesentwurfes mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt, die bis am 1. März 2010 dauert.

Mehr zur Sterbehilfedebatte in der Schweiz: Bundesrat will organisierte Suizidhilfe regeln


13.09.09: Schweiz: Ärzte- und Lebensschutzorganisationen reichen Beschwerden gegen Vereinbarung zur Suizidhilfe ein

Human Life International (HLI) in der Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE) fechten die Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Organisation Exit über die Beihilfe zum Suizid juristisch an. Dazu haben die Organisationen gemeinsam eine Beschwerde an das Bundesgericht und zugleich eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht, erklärte HLI-Schweiz am 11.09.09 in einer Pressemitteilung.

Mehr im Themenspecial zur Beschwerde Schweizer Ärzte- und Lebensschutzorganisationen gegen Vereinbarung zur Suizidhilfe


12.07.09: Schweiz: Oberstaatsanwaltschaft Zürich und Sterbehilfeorganisation Exit unterzeichnen Vereinbarungen zu Suizidbeihilfe

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat erstmals mit der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit eine Vereinbarung über Standesregeln bei der organisierten Suizidhilfe getroffen. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden von beiden Seiten am 7. Juli 2009 unterzeichnet, teilte die Oberstaatsanwaltschaft am 10.07.09 in einer Presserklärung mit. Mit der Vereinbarung solle Transparenz geschaffen werden und Exit unterziehe sich dieser Regelung freiwillig, so die Behörde.

Mehr im Themenspecial zur Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich und Sterbehilfeorganisation Exit zur Suizidbeihilfe


10.04.09: Urteil des Schweizer Bundesgerichts: Niederlage für Sterbehilfeorganisation Dignitas

Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas hat vor dem Schweizer Bundesgericht eine herbe Niederlage einstecken müssen. Konkret wollte Dignitas für einen Sterbewilligen die ärztlich verschriebene Dosis eines bestimmten Schlafmittels, das in hohen Dosen zur Lähmung des Atemzentrums und zum Tod durch Ersticken führt, selbst in der Apotheke abholen, anschließend aufbewahren und dem Betroffenen verabreichen. Zudem verlangten die Sterbehelfer eine Reserve, falls der Patient das Mittel bei seinem Suizidversuch erbrechen oder verschütten sollte.

Mehr zum Urteil des schweizer Bundesgerichts gegen Dignitas


03.04.09: Erneut Aufregung um Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas: Sterbehilfe für Gesunde

Die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will einer gesunden 70-jährigen Frau beim Suizid helfen. Laut einem Interview des britischen Fernsehsenders BBC mit dem Dignitas-Vorsitzenden Ludwig A. Minelli am 2. April 2009 begründete die Kanadierin ihren Todeswunsch damit, dass sie zusammen mit ihrem an Krebs erkrankten Mann gehen möchte, wenn er sterben muss.

In dem Interview bezeichnete Minelli den Suizid schönfärberisch als „wunderbare Möglichkeit aus unerträglichen Situationen zu fliehen“. Eine unheilbare Krankheit sei dafür nicht vorauszusetzen. Zudem könne der assistierte Suizid das Gesundheitswesen als ganzes finanziell entlasten.

Mehr im Themenspecial zur Sterbehilfe für Gesunde


2008

07.11.08: Schweizer Studie zeigt: Sterbehilfe zunehmend für nicht-tödlich Kranke

In der Schweiz nehmen immer mehr Menschen, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, Suizidbeihilfe von Exit in Anspruch. Zudem lassen sich fast doppelt so viele Frauen wie Männer von den Sterbehilfeorganisationen Exit Deutsche Schweiz (Stadtzürcher Fälle) und Dignitas in den Tod begleiten. Zu diesem Schluss kommt eine vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstützte Studie, die erstmals die Praktiken der beiden Organisationen untersucht und miteinander verglichen hat.

Mehr zur Schweizer Studie: Sterbehilfe zunehmend für nicht-tödlich Kranke


20.03.08: Dignitas Schweiz: Immer umstrittenere Sterbehilfe-Praktiken

Die Sterbehilfepraktiken der Schweizer Organisation Dignitas nehmen immer gröbere Formen an. Wie jetzt bekannt wurde, hat Dignitas Medienberichten zufolge seit Mitte Februar vier Menschen in der Schweiz mittels eines Plastiksacks und einem im Handel frei erhältlichen Gas beim Suizid unterstützt. Damit umgehe die Organisation faktisch die verschärften Regelungen zur Sterbehilfe. Denn hier falle jegliche ärztliche Kontrolle wie bei den zuvor verwendeten verschreibungspflichtigen Medikamenten, weg.

Mehr im Themenspecial zu den umstrittenen Methoden bei Dignitas


2007

29.11.07: Sterbehilfe-Debatte: Weiter Wirbel um Dignitas

Auch in dieser Woche ging die Debatte um die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas und deren deutschem Ableger Dignitate weiter. In der ARD-Talkshow „Anne Will“ zum Thema „Der organisierte Tod: Geschäft oder Gnadenakt?“ am 25.11.07 berichtete die frühere stellvertretende Geschäftsführerin von Dignitas Schweiz, Soraya Wernli über die dubiosen Praktiken ihres früheren Arbeitgebers Ludwig A. Minelli.

Mehr im Themenspecial über Dignitas und deren deutschem Ableger Dignitate


13.11.07: Ärztlich assistierter Suizid als Präzedenzfall: Gegenwind für Dignitas-Vorhaben

Die Sterbehilfeorganisation Dignitate, deutscher Ableger des umstrittenen Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Wie der Dignitate-Vorsitzende, Uwe-Christian Arnold, gegenüber der Frankfurter Rundschau am 19.11.07 sagte, habe man einen pensionierten Mediziner gefunden, der einem Schwerkranken beim Suizid helfen will. Damit will der Verein in Deutschland einen Präzedenzfall schaffen, um den ärztlich assistierten Suizid mit Hilfe der Gerichte zu legalisieren.

Mehr im Themenspecial zum ärztlich assistierten Suizid als Präzedenzfall


27.10.07: Sterbehilfe-Vorstoß: Dignitas will deutsche Rechtslage mittels Präzedenzfall klären

Durch einen juristischen Präzedenzfall will die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas erreichen, dass Suizidbegleitung in Deutschland künftig straffrei bleibt. Zum durchexerzieren eines Musterprozesses suche man im Großraum Berlin nach einer sterbewilligen Person, die selbst und deren Angehöre bereit seien, eine Strafverfolgung einzugehen, sagte der Dignitas-Vorsitzende Ludwig A. Minelli laut Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 22.10.07. Etwaige entstehende Kosten werde Dignitas übernehmen.

Mehr im Themenspecial zum Sterbehilfe-Vorstoß: Dignitas will deutsche Rechtslage mittels Präzedenzfall klären


04.10.07: Streit um Nutzungsrecht für Sterbewohnungen: Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas auf Wanderschaft

In der Schweiz ist ein bizarrer Streit über die Sterbehilfeorganisation Dignitas entbrannt. Nachdem die Organisation Schweizer Medienberichten zufolge zuerst ihr Sterbezimmer in Zürich verloren hat, folgten innerhalb kurzer Zeit mehrere Umzüge in Wohnungen in die umliegenden Gemeinden Stäfa und Maur. Doch niemand wollte dort die Sterbehilfe-Tätigkeiten von Dignitas dulden. Die zwei Gemeinden erließen ein vorsorgliches Nutzungsverbot für die Sterbewohnungen in den Wohngebieten und verlangten eine Baubewilligung wegen Nutzungsänderung.

Mehr im Thmenespecial zum Dignitas-Streit um Nutzungsrecht für Sterbewohnungen


25.07.07: Neonazi-Opfer Noël Martin: Geburtstagsfeier statt Sterbehilfe

Noël Martin, der gebürtige Jamaikaner, der 1996 von zwei jugendlichen Neonazis in Mahlow in Brandenburg zum Pflegefall gemacht wurde, hat seinen geplanten Freitod vorübergehend verschoben und am 23. Juli in Birmingham seinen 48. Geburtstag gefeiert. An diesem Tag wollte der seit dem Übergriff ab dem Hals Querschnittgelähmte mit Hilfe der Sterbehilfe-Organisation Dignitas in der Schweiz sein Leben beenden.

Mehr zu Noël Martin: Geburtstagsfeier statt Sterbehilfe


03.02.07: Grundsatzurteil: Schweizer Bundesgericht erlaubt ärztliche Suizidbeihilfe für psychisch Kranke

Nach einem vom Schweizerischen Bundesgericht am 03.11.2006 gefällten Grundsatzurteil sollen Ärzte auch psychisch kranken Menschen Hilfe beim Selbstmord leisten dürfen. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Suizidwilligen und Sterbehilfeorganisationen untersagt bleibt, ein bestimmtes tödlich wirkendes Mittel ohne Rezept zu beziehen. Dies berichtete die Neue Zürcher Zeitung online am 02.02.07 Februar.

Mehr im Themenspecial zum Schweizer Urteil zur ärztlichen Suizidbeihilfe für psychisch Kranke


22.01.07: Schweiz sehen und sterben: Sterbehilfe-Organisation Dignitas leistete Suizidhilfe in 195 Fällen

Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas hat am 21.01.2007 aktuelle Zahlen zu ihrer Arbeit veröffentlicht. Demnach sind im vergangenen Jahr 195 Menschen mit Hilfe von Dignitas aus dem Leben geschieden, darunter auch 120 Deutsche. Die Zahl der Deutschen sei damit im Vorjahresvergleich um 43 gestiegen.

Mehr im Themenspcial zu den aktuellen Sterbehilfezahlen in der Schweiz


10.01.07: Schmerzen, Schreie und langsames Sterben: Schwere Vorwürfe gegen Sterbehilfeorganisation Dignitas in zwei Fällen

Erschütternde Berichte über die „unsaubere“ Arbeit der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas sorgen für Furore. Laut einem Bericht der Schweizer Sonntagszeitung vom 06.01.07 starb ein Dignitas-Mitglied beim Selbstmord erst nach 72 Stunden.

In einem zweiten Fall habe eine Frau unter starken Schmerzen gelitten, nachdem sie das Gift getrunken hatte, das ihr Dignitas besorgt hatte, und sei erst nach 38 Minuten gestorben. „Ich verbrenne“, habe die 43-Jährige gemäss Aussage von zwei Augenzeugen immer wieder geschrien. Sie sei erst nach dem fünften Atemstillstand gestorben.

Mehr im Themenspecial zu den Vorwürfen gegen die Sterbehilfeorganisation Dignitas


2006

08.02.06: Schweiz: Bundesamt für Justiz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Sterbehilfe

In der Schweiz können Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas weiterhin ohne Überwachung aktiv sein. Dies geht aus einem am 6. Februar 2006 veröffentlichten provisorischen Bericht des Schweizer Bundesamtes für Justiz hervor. Die Juristen des Bundes sehen in dem Papier keine Notwendigkeit für neue Gesetzeshürden und lehnten es darin ab, Sterbehilfeorganisationen einer staatlichen Aufsicht und damit auch gewissen Sorgfaltskriterien zu unterstellen. Nach Ansicht der Verfasser biete das geltende Recht genügend Handhabe, um Missbräuche zu vermeiden.

Mehr im Themenspecial Schweizer Bundesamt für Justiz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Sterbehilfe


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