Sterbehilfe-Regelungen

Sterbehilfe in Belgien

Sterbehilfe in Belgien

Flagge BelgienAm 23.09.2002 trat in Belgien das Gesetz über die Sterbehilfe Inkraft. Demnach ist die Sterbehilfe unter drei Bedingungen erlaubt:

  1. Der Patient muss volljährig (oder ein für mündig erklärter Minderjähriger) und zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein sein.
     
  2. Die Bitte um Sterbehilfe muss freiwillig, überlegt und wiederholt formuliert worden sein. Sie darf nicht durch Druck von außen zustande gekommen sein.
     
  3. Des Weiteren muss sich der Patient in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.

Für den Arzt gelten bei der Durchführung der Sterbehilfe bestimmte Sorgfaltskriterien, die er einhalten muss.

Durch eine Gesetzesänderung vom 28.02.2014 ist das vorher notwendige Kriterium der Volljährigkeit bzw. im Falle Minderjähriger Mündigkeit weggefallen. Damit kommt das Recht auf aktive Sterbehilfe prinzipiell Patienten aller Altersstufen zu. Dabei gelten im Falle Minderjähriger zusätzliche Bestimmungen.

Weiterführende Infos zur Rechtslage :

Zahlen zur Sterbehilfe in Belgien 2002 bis 2019

Seit 2002 überprüft die „Kommission für die Kontrolle und Bewertung der Euthanasie“ in Belgien, ob die Voraussetzungen für Sterbehilfe eingehalten werden. Seit 2004 gibt die Kommission regelmäßig ausführliche Berichte zu den jährlichen Fallzahlen heraus (siehe oben).

Aus den Berichten geht hervor, wie sich die Sterbehilfe-Zahlen in Belgien entwickelt haben. Sie zeigen, dass die Fallzahlen jährlich kontinuierlich zunehmen. Betrug der Anteil der durch Sterbehilfe Verstorbenen an den gesamten Todesfällen in Belgien zu Beginn im Jahr 2003 noch 0,2 Prozent, lag der Sterbehilfe-Anteil im Jahr 2018 bereits bei 2,3 Prozent.

Sterbehilfe-Zahlen für Belgien 2002 bis 2019

Nachfolgend finden Sie unsere Themenspecials zur Debatte über Sterbehilfe in Belgien.


Meldungen zur Sterbehilfe in Belgien 2021

16.02.21: Benelux-Staaten: Immer mehr Senioren wählen aktive Sterbehilfe

Kritik von Ethikern: Ist Altwerden eine Krankheit und Tötung eine Therapie?

In Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid (EAS=Euthanasie/Assisted Suicide) seit 2002 erlaubt. Die Zahl der Fälle sind seither in beiden Ländern rasant angestiegen.

Über die neuesten Zahlen und Hintergründe zu dieser Entwicklung berichtete das österreichische Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in einem lesenswerten Beitrag vom 12.02.2021

» Benelux-Staaten: Immer mehr Senioren wählen aktive Sterbehilfe, IMABE 12.02.21


2020

12.03.20: Belgien: Sterbehilfe-Zahlen für 2019 veröffentlicht

Am 03.03.2020 hat die „Kommission für die Kontrolle und Bewertung der Euthanasie“ in Belgien die neuesten Zahlen zur Sterbehilfe für 2019 veröffentlicht. Demnach starben dort im vergangenen Jahr 2655 Menschen mittels Sterbehilfe. Damit stieg die Zahl der registrierten Euthanasiefälle in Belgien seit 2018 um 12,5 Prozent. In 2018 waren es noch 2357 Fälle aktiver Sterbehilfe, das heißt knapp 300 weniger. Der Anstieg entspricht der Tendenz der letzten Jahre.

Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf die von der Kommission geprüften Registrierungsunterlagen für die zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2019 durchgeführte Sterbehilfe.

» Mehr zu den Sterbehilfe-Zahlen in Belgien für das Jahr 2019


2018

27.07.18: Neuer Kommissionsbericht: Steigende Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017

In Belgien hat die Federale Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) am 17.07.18 ihren Bericht mit den neuesten Zahlen zu aktiver Sterbehilfe 2016/2017 veröffentlicht. Dieser Bericht betrifft die von der Kommission geprüften Registrierungsdokumente für Sterbehilfe, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017 durchgeführt wurden.

Demnach ist die Zahl der Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien 2017 erneut gestiegen. Konkret hatten 2016 noch 2.028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, vergangenes Jahr waren es bereits 2.309 Menschen. Dies entspricht einer Steigerung um 13 Prozent.

Zum ausführlichen Bericht zu den Sterbehilfe-Zahlen in Belgien 2016/2017


2017

07.05.17: Sterbehilfe mit Organspende: Zunehmende Begehrlichkeiten in Belgien und der Schweiz

In Belgien und der Schweiz gibt es zunehmende Begehrlichkeiten nach einer Verknüpfung der Sterbehilfe mit einer Organentnahme. In Belgien wurde bereits im Jahr 2005 erstmals eine Organspende nach aktiver Sterbehilfe durchgeführt. Nun gibt es Diskussionen derartige Praxis auch in der Schweiz einzuführen bzw. in Belgien die Zahlen der Kombination Sterbehilfe mit Organentnahme zu steigern, um die Wartelisten für Transplantationsempfänger zu verkürzen.

Mehr im Themenspecial zur Kombination der Sterbehilfe mit Organspende


2016

01.11.2016: Euthanasie auf Rekord-Hoch in Belgien

Die Euthanasie-Fälle in Belgien erreichen im Jahr 2015 ein Rekord-Hoch. Niemals zuvor starben dort mehr Menschen durch die Hand von Ärzten. Laut dem vorige Woche durch die Euthanasie-Kontroll-Kommission veröffentlichten zweijährlichen Bericht starben im letzten Jahr 2022 Menschen durch Euthanasie. Seit 2002 haben nach offiziellen Angaben 12.762 Menschen ihr Leben durch Euthanasie verloren, berichtete die Webseite adfinternational.org am 19.10.16.

Mehr zum Rekord-Hoch bei Sterbehilfe in Belgien


17.09.16: Belgien: Erstmals Sterbehilfe für todkrankes Kind

In Belgien gab es Medienberichten zufolge erstmals nach einer Gesetzesänderung von 2014 Sterbehilfe für ein todkrankes Kind. Mehr dazu in den folgenden Artikeln.

Erstmals Sterbehilfe für todkrankes Kind
Nur in Belgien können Kinder jeden Alters Sterbehilfe erhalten. Die zwei Jahre alte Regelung wurde nun zum ersten Mal angewandt.
ZEIT Online 17.09.16

Erstmals Sterbehilfe für Minderjährige geleistet
Belgien hat eines der liberalsten Sterbehilfe-Gesetze weltweit.
SPIEGEL Online 17.09.16


2014

13.02.14: Gesetzesänderung in Belgien: Sterbehilfe für Kinder erlaubt

Mitte Dezember 2013 hatte der Senat in Belgien einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser soll es ermöglichen, dass aktive Sterbehilfe auch bei Kindern rechtlich zulässig ist. Mit der Zustimmung der Abgeordneten des Justizausschusses des Parlaments am 28. Januar 2014 hatte das Vorhaben eine weitere politische Hürde genommen. Nun hat am 13. Februar 2014 auch die Abgeordnetenkammer einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) verurteilte in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Abgeordnetenkammer zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Belgien auch für Kinder.

Mehr im Themenspecial zur Sterbehilfe-Zulassung für Kinder in Belgien


2013

04.10.13, ergänzt am 13.12.13: Belgien diskutiert über Sterbehilfe nach Geschlechtsumwandlung – Gesetzesvorstoß für aktive Sterbehilfe für Minderjährige und Demenzpatienten

In Belgien ist die Sterbehilfedebatte neu aufgeflammt. Hintergrund ist der Fall des 44-jährigen transsexuellen Belgiers Nathan V., der sich nach einer Geschlechtsumwandlung auf eigenen Wunsch von einem Arzt mit einer Giftinjektion in einem Brüsseler Krankenhaus am 30.09.13 töten ließ. Er war mit den Ergebnissen der Operationen unglücklich und habe sich nach eigenem Bekunden nur noch „als Monster“ gefühlt und „vor sich selbst geekelt“.

Zudem gibt es einen Gesetzesvorstoß für aktive Sterbehilfe für Minderjährige und Demenzpatienten, der bereits am 13.12.13 den Senat passiert hat

Mehr im Themenspecial zur Sterbehilfe-Debatte in Belgien


2008

28.03.08: Abgeordnete fordern Freigabe der Sterbehilfe für Kinder und Demenzkranke

Nach den Niederlanden wird nun auch in Belgien über eine Ausweitung der aktiven Sterbehilfe debattiert. Konkret geht es um eine Ausweitung auf Kinder und Demenzkranke.

Mehr zur Sterbehilfe für Kinder und Demenzkranke in Belgien


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