28.03.08: Belgien: Abgeordnete fordern Freigabe der Sterbehilfe für Kinder und Demenzkranke
Nach den Niederlanden wird nun auch in Belgien über eine Ausweitung der aktiven Sterbehilfe debattiert. Bislang dürfen belgische Ärzte bereits seit Ende 2002 straffrei Sterbehilfe leisten, allerdings nur bei volljährigen Patienten, die unter dauerhaften „unerträglichen“ physischen und psychischen Qualen leiden und ihren Lebensbeendigungswunsch bei Bewusstsein wiederholt schriftlich oder vor Zeugen geäußert haben. Im Gegensatz zu den Niederlanden müssen sich Sterbewillige in Belgien jedoch nicht in der Endphase ihres Lebens befinden.
Wie das Deutsche Ärzteblatt online am 27.03.08 unter Berufung auf belgische Tageszeitungen berichtete, fordert die Partei der flämischen Liberalen der zu Ostern neu gebildeten belgischen Regierungskoalition nun, das Gesetz auch auf unheilbar kranke Minderjährige und Demenzkranke auszuweiten. Flämische Sozialisten und Grüne unterstützen dem Bericht zufolge den Vorstoß, während Christdemokraten und französischsprachige Politiker sich gegen die Pläne wehren.
Wiederholt Diskussionen über eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe
Angeheizt wurde die Debatte durch den Tod des bekannten belgischen Schriftstellers Hugo Claus, der an Alzheimer erkrankt war und nach Angaben der Witwe auf eigenen Wunsch durch aktive Sterbehilfe am 19. März 2008 im Alter von 78 Jahren in Antwerpen starb. Seit Erlass des belgischen Sterbehilfegesetzes hat es wiederholt Diskussionen über eine weitere Liberalisierung gegeben. Nach Angaben des Vereins „Recht auf würdiges Sterben“ machen knapp 500 Menschen jährlich in Belgien von der Möglichkeit auf aktive Sterbehilfe Gebrauch, wobei nach Schätzungen der staatlichen Sterbehilfe-Kommission die Dunkelziffer weit höher liegt.