Sterbehelfer Dr. Roger Kusch
In der Debatte um ein Verbot der Suizidhilfe taucht immer wieder der Name Dr. Roger Kusch, ehemaliger Justizsenator von Hamburg, auf. Nachfolgend haben wir hier diverse Themenspecials zu den Aktivitäten von Dr. Roger Kusch und seinem Sterbehilfe-Verein zusammengestellt.
Darin geht es um Bekenntnisse zur Suizidbegleitung, verzweifelte Versuche der Polizei sein Treiben zu unterbinden, diverse provokative Auftritte mit Vorstellung eines Tötungsautomaten in Seniorenheimen, aber auch um Streit nach einer Trunkenheitsfahrt und Razzien bis hin zum vermeintlichem Rückzug von Dr. Roger Kusch nach öffentlichem Druck.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung § 217 StGB Ende 2015 bietet der Verein nach eigenem Bekunden keine Suizidhilfe mehr an.
Auf seiner Vereinswebseite heißt es dazu wörtlich:
Unser Verein hat gegen § 217 StGB – in Kraft seit 10. Dezember 2015 – Verfassungsbeschwerde erhoben; Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 651/16. Außerdem haben vier Mitglieder unseres Vereins Verfassungsbeschwerde erhoben; Aktenzeichen 2 BvR 2347/15.
Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklären wird. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird unser Verein keine Suizidbegleitungen anbieten – siehe § 2 Absatz 4 Satz 1 der nebenstehenden Satzung.
Alle Themenspecials zu Dr. Roger Kusch sind auch in die Debatte um ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eingeflossen.
Meldungen zu Dr. Roger Kusch und seinem Sterbehilfe-Verein
2019
04.07.19: Richtungsweisendes BGH-Urteil: Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft in zwei Urteilen vom 3. Juli 2019 verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt. Die Landgerichtsurteile sind damit rechtskräftig.
» Mehr zum BGH-Urteil zu Freisprüchen in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen
2016
13.06.16: Kein Prozess gegen Kusch wegen Sterbehilfe
Hamburg – Dem Hamburger Sterbehelfer Roger Kusch bleibt der Gang vors Gericht erspart.
AERZTEBLATT.DE 13.06.16
2015
15.12.15: Sterbehelfer Kusch muss vorerst nicht vor Gericht
AERZTEBLATT.DE 15.12.15
2014
12.05.14: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Sterbehelfer Kusch
AERZTEBLATT.DE 12.05.14
04.02.14: Sterbeverein: Höherer Beitragssatz für schnelleren Tod
AERZTEBLATT.DE 04.02.14
2012
15.09.12: Zur Umgehung eines drohenden Verbots: Verein von Sterbehelfer Roger Kusch ändert Satzung und gründet Schweizer Ableger
Vor dem Hintergrund eines am 29.08.12 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung geht der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit seinem Sterbehilfeverein in die Offensive. Auf einer Mitgliederversammlung seines Vereins vergangenes Wochenende in Hamburg wurde eine Satzungsänderung beschlossen, mittels der er versuchen will, ein mögliches Vereinsverbot zu umgehen.
Mehr im Themenspecial: Verein von Sterbehelfer Roger Kusch ändert Satzung und gründet Schweizer Ableger
2010
18.10.10: Kuschs Verein leistete 2010 über zehn Mal Sterbehilfe
AERZTEBLATT.DE 18.10.10
24.06.10: Ermittlungsverfahren gegen Kusch eingestellt
Hamburg – Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch eingestellt.
AERZTEBLATT.DE 24.06.10
24.04.10: Ende einer Trunkenheitsfahrt: Sterbehelfer Kusch stellt Strafanzeige gegen Innensenator und Polizei wegen Freiheitsberaubung
Der umstrittene Hamburger Ex-Justizsenator und Sterbehelfer Dr. Roger Kusch ist diese Woche erneut in die Schlagzeilen geraten. Diesmal jedoch nicht wegen einer Suizidbegleitung, sondern wegen einem juristischen Rundumschlag in Form einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), Polizeipräsident Werner Jantosch und Polizeibeamte.
22.02.10: Kusch kündigt weitere Suizidbeihilfe an
AERZTEBLATT.DE 22.02.10
05.02.10: Rechtsstreit: Roger Kusch wirbt mit Gesundheitsminister Dr. Philip Rösler auf neuer Sterbehilfevereins-Webseite
Der umstrittene Sterbehelfer Dr. Roger Kusch, ehemalige Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des vor kurzem von ihm gegründeten „SterbeHilfeDeutschland e.V.“, sorgt weiter für Wirbel. Diesmal jedoch nicht durch Suizidbegleitungsbekenntnisse (siehe das Themenspecial vom 23.01.10) sondern durch Instrumentalisierung des Gesundheitsministers Dr. Philipp Rösler zu Werbezwecken auf der neuen Vereinswebseite.
Mehr im Themenspecial zum rechtsstreit Gesundheitsminister Dr. Philip Rösler gegen Roger Kusch
23.01.10: Neuer Sterbehilfe-Verein: Roger Kusch bietet wieder Suizidbegleitung an
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch bietet wieder Suizidbeihilfe an. Medienberichten zufolge haben laut Kusch anonyme Helfer bereits zwei Menschen beim Suizid geholfen. Er selbst habe sich damit nach eigenem Bekunden jedoch nicht strafbar gemacht, da ein im Februar 2009 vom Hamburger Verwaltungsgerichts ausgesprochenes Verbot (siehe Themenspecial vom 21.02.09) nur für ihn gelte. Weitere 20 bis 30 suizidwillige Menschen stünden Kusch zufolge bereits auf seiner Warteliste.
Mehr im Themenspecial zum neuen Sterbehilfe-Verein von Dr. Roger Kusch
2009
22.02.09: Rückzug nach öffentlichem Druck: Kusch will keine weitere Suizidbegleitung durchführen
Der umstrittene ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch wird keine weiteren Suizidbegleitungen mehr durchführen. Dies erklärte Kusch in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel am 20.02.2009.
Zur Begründung für die Einstellung seiner Tätigkeit nannte Kusch dem Bericht zufolge das komplizierte deutsche Arzneimittelrecht. Die nötigen Tricksereien und Heimlichkeiten für die Durchführung seiner Suizidbegleitung, die er sich in der Regel mit 8000,- Euro bezahlen ließ, seien „am Lebensende unwürdig“, so Kusch. Erst mit der Zeit sei ihm klar geworden, wie „belastend“ diese Situation für alle Beteiligten sei.
Mehr zum Rückzug nach öffentlichem Druck: Kusch will keine weitere Suizidbegleitung durchführen
06.02.09: Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 (8 E 3301/08) in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorläufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer Entscheidung über seine Klage gegen die Verbotsverfügung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen.
Mehr zur Verwaltungsgerichtsentscheidung Hamburg zu Dr. Roger Kusch
07.01.09: Es wird enger: Einstweilige Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
Für den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine „Suizidbegleitung“ wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November 2008 bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der „Suizidbegleitung“ einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten mündlich eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt.
Mehr im Themenspecial zur Einstweiligen Verfügung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
2008
04.12.08: Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
Nach mittlerweile fünf so genannten „Suizidbegleitungen“ durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Büroräume. Dabei beschlagnahmten sie diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitäten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jährige Rentnerin aus Hamburg durch eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.
Mehr im Themenspecial zu den Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
02.10.08: Sterbehelfer Kusch: Erneut Suizidbegleitung einer Seniorin
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am 30. September 2008 erneut eine ältere Frau beim Suizid „begleitet“. Dabei sei sie „eigenverantwortlich“ aus dem Leben geschieden. Wie Kusch auf seiner eigens für seine „Dienste“ eingerichteten Webseite ausführte, handelte es sich um die 84-jährige Inge I., die seit 1994 in einem Hamburger Altenwohnheim lebte.
Mehr im Themenspecial zu Sterbehelfer Kusch: Erneut Suizidbegleitung einer Seniorin
07.09.08: Das Geschäft mit dem Tod – 8000,- Euro für Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch
Zwei Monate nach seinem öffentlichen Bekenntnis zu einer Suizidbegleitung hat der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch auf einer am 01.09.08 neu eröffneten Webseite erstmals Preise für seine „Dienste“ genannt. Demnach kostet eine Suizidbegeleitung durch Herrn Kusch ab jetzt bis zu 8000,- Euro, je nach finanzieller Lage des „Sterbewilligen“.
Mehr dazu im Themenspecial: Das Geschäft mit dem Tod – 8000,- Euro für Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch
06.07.08: Bekenntnis zu Suizidbegleitung – Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat neuerlich eine Debatte über Sterbehilfe entfacht. Wie Kusch bei einer Pressekonferenz am 30.06.08 mitteilte, hatte er am Wochenende eine 79-jährige Frau aus Würzburg auf deren Wunsch beim Suizid begleitet. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim.
06.04.08: Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch stellt Selbsttötungsautomat vor
Mit der Präsentation eines „Selbsttötungs-Automaten“ sorgte der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch vergangene Woche erneut für Schlagzeilen. Bereits im September letzten Jahres hatte Kusch einen ersten Prototypen in einem Altenheim präsentiert und heftige Kritik geerntet. Nun präsentierte der Gründer des Vereins „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V. “ bei einer Pressekonferenz am 28.03.08 eine „verbesserte“ Version seines Gerätes.
Mehr dazu im Themenspecial vom 06.04.08: Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch stellt Selbsttötungsautomat vor.
2007
27.09.07: Hamburg: Ex-Justizsenator Roger Kusch startet Volksinitiative Sterbehilfe
Nachdem Hamburgs Ex-Justizsenator und Vorsitzender der Partei „Rechte Mitte Heimat Hamburg“, Roger Kusch, vor drei Wochen in einem Seniorenheim einen „Sterbehilfe-Automaten“ vorgestellt hat, (siehe das Themenspecial vom 08.09.2007) sorgte er nun erneut mit einem neu gegründeten Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ für Schlagzeilen. Mit einer Auftaktveranstaltung am 25. September startete Kusch eine Volksinitiative, mit der er mittels Volksentscheid ein eigenes Hamburgisches Sterbehilfe-Gesetz erlassen möchte. Hierfür will Kusch in der ersten Phase 10.000 Unterschriften sammeln.
Mehr im Themenspecial zum Start der Volksinitiative Sterbehilfe von Roger Kusch in Hamburg
04.09.07: Hamburg: Ex-Justizsenator Kusch stellt Sterbehilfe-Automat im Seniorenheim vor
Nach längerer Medienpause sorgte der ehemalige Hamburger Justizsenator und Chef der Partei HeimatHamburg, Roger Kusch, erneut für Schlagzeilen zum Thema aktive Sterbehilfe. Wie die Welt in der Online-Ausgabe vom 05.09.07 berichtete, hatte Kusch am 04.09.07 in einem Seniorenheim im Hamburger Stadtteil den Prototypen eines Automaten vorgestellt, mit dem sich Sterbewillige über eine mit dem Gerät verbundene Spritze eine tödliche Injektion Kaliumchlorid verabreichen können. Damit würden seiner Ansicht nach“todkranken Sterbewilligen“ die Möglichkeit eingeräumt, in Würde zu sterben. Dies sei legale Sterbehilfe und mit deutschen Gesetzen vereinbar, so Kusch.