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Archiv 2019

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Aktuelle Meldungen 2019 zur Debatte um Sterbehilfe, Suizidbeihilfe, Patientenverfügungen, menschenwürdige Pflege, Palliativmedizin und Hospizarbeit.


20.11.19: Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an

BundesverfassungsgerichtDas generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie hat daher mit Beschlüssen vom 19.11.19 sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln in einer Presseaussendung mit.

» Mehr: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht


20.10.19: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) positioniert sich erstmals zum „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat sich erstmals zum umstrittenen Thema „Sterbefasten“ bzw. „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“ positioniert. Der Entschluss zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken sei nicht als Suizid zu bewerten, könne aber auch nicht als Therapieverzicht eingeordnet werden. Vielmehr sei der FVET als eigene Handlungskategorie (sui generis) zu betrachten.

Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbestimmte Entscheidung eines unerträglich leidenden Palliativpatienten medizinisch zu begleiten, heißt es in einem DGP-Positionspapier vom 11.10.19. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren. Das Papier wurde vom Vorstand der Fachgesellschaft gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten verfasst.

» Mehr zum Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum „freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)“


10.10.19: Welthospiztag am 12.10.19: Für ein zukunftsfähiges und bunteres Ehrenamt

Plakat Welthospiztag 2019Am 12. Oktober 2019 ist Welthospiztag. Unter dem Motto #buntesehrenamthospiz nutzen zahlreiche Hospizdienste und -einrichtungen diesen Tag, um auf die Situation von schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen aufmerksam zu machen, über die Hospizidee und ihre Angebote zu informieren und für das hospizliche Ehrenamt zu werben.

„Schwerstkranken und sterbenden Menschen die letzte Zeit ihres Lebens ihren Vorstellungen entsprechend zu gestalten, dafür sind überall in Deutschland zahlreiche Ehrenamtliche in der Hospizbegleitung engagiert. Diese Arbeit sichtbar zu machen, ist uns ein großes Anliegen“, erklärte Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) in einer Pressemitteilung vom 07.10.19.

Mehr zum Welthospiztag 2019


09.09.19: DHPV: Kostenfreie Entlastung pflegender Angehöriger durch ambulante Hospizdienste

Am 8. September fand der bundesweite Aktionstag für pflegende Angehörige statt. Er will auf die wichtige Pflegearbeit durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte hinweisen. Darauf machte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung aufmerksam. Der Verband erinnert dabei an die Kostenfreie Entlastungsmöglichkeit pflegender Angehöriger durch ambulante Hospizdienste.

» Mehr zur kostenfreien Entlastung pflegender Angehöriger durch ambulante Hospizdienste


18.07.19: Luxemburg: Regierung will Tod durch Euthanasie oder assistierten Suizid künftig als natürlichen Tod klassifizieren

Flagge LuxemburgDie Regierung von Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Premierministers und Gesundheitsministers Étienne Schneider verabschiedete der Regierungsrat auf seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 16. März 2009 über Euthanasie und begleitete Suizide und das geänderte Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten. Dies teilte die Luxemburgische Regierung am 11.07.19 in einer Presseaussendung mit.

Mehr zur geplanten Gesetzesänderung zur Sterbehilfe in Luxemburg


04.07.19: Richtungsweisendes BGH-Urteil – Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

BGH-Urteil: Eingang Bundesgerichtshof EmpfangsgebäudeDas Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft in zwei Urteilen vom 3. Juli 2019 verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt. Die Landgerichtsurteile sind damit rechtskräftig.

» Mehr zum BGH-Urteil zu Freisprüchen in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen


16.06.19: EAPC-Atlas 2019 zur europaweiten Palliativversorgung veröffentlicht: Platz 15 von 49 für Deutschland

Cover EAPC-Atlas of Palliativ Care in Europe 2019Im Rahmen des 16. Weltkongress der European Association for Palliative Care (EAPC) in Berlin wurde der aktuelle „Atlas der Palliativversorgung in Europa“, kurz EAPC-Atlas, vorgestellt. Darauf machte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer Pressemitteilung vom 14.06.19 aufmerksam.

Im europäischen Durchschnitt weist der EAPC-Atlas 0,8 spezialisierte Palliativdienste/Einrichtungen für je 100.000 erwachsene EinwohnerInnen aus. In Deutschland sind es 1,1 Dienste pro 100.000 Menschen. Vor dem Hintergrund dieser Daten und der EAPC-Empfehlung von zwei Diensten pro 100.000 Menschen erreicht Deutschland im Europavergleich deshalb Platz 15 von 49 Ländern hinsichtlich der Palliativversorgung von Erwachsenen.

» Mehr zum EAPC-Atlas 2019 zur europaweiten Palliativversorgung


03.06.19: PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung veröffentlicht

Päpstliche Akademie für das Leben wirbt für bessere Sterbebegleitung

PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der PalliativversorgungDie Päpstliche Akademie für das Leben mit Sitz in Vatikanstadt hat am 23. Mai 2019 in Berlin das „PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung“ vorgestellt. Darin werden die wichtigsten Empfehlungen für alle gesellschaftlichen Gruppen vorgestellt, damit Palliativversorgung weiter entwickelt werden kann.

Das 118-seitige Weißbuch wurde von der Gruppe PAL-LIFE mit Expertinnen und Experten der Palliativversorgung aus der ganzen Welt erarbeitet. Die Expertengruppe wurde von Papst Franziskus ins Leben gerufen und von der Deutschen PalliativStiftung mit initiiert. Dies teilte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Presseaussendung mit.

Das Buch versteht sich auch als starkes Signal gegen die Debatte um Suizidbeihilfe.

» Mehr zum PAL-LIFE – Weißbuch zur weltweiten Förderung der Palliativversorgung


10.05.19: BfArM: Noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken erteilt

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang noch keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erteilt. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion am 02.05.19 mit (Drucksache 19/9847).

» Mehr zur Diskussion um die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zu Suizidzwecken


15.04.19: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

BundesverfassungsgerichtDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 16. und 17. April 2019 jeweils ab 10.00 Uhr in Karlsruhe über sechs Verfassungsbeschwerden gegen ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, Paragraph 217 Strafgesetzbuch.

Beschwerdeführer sind unter anderem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, sowie in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätige Ärzte.

» Mehr zur Bundesverfassungsgericht-Verhandlung über ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)


14.04.19: Niederlande: Jahresbericht 2018 der Regionalen Kontrollkommissionen für Sterbehilfe RTE veröffentlicht

Flagge der NiederlandeIn den Niederlande wurden 2018 den Regionalen Kontrollkommissionen für Sterbehilfe (RTE) 6126 Fälle von Sterbehilfe gemeldet. Das entspricht 4,0 Prozent aller 153.328 verzeichneten Todesfälle in den Niederlande im Jahr 2018. Dies geht aus dem aktuellen RTE-Jahresbericht vom März 2019 hervor.

2017 waren bei den Kommissionen 6585 Meldungen zur Sterbehilfe eingegangen, was 4,4 Prozent aller 150.027 Todesfälle entsprach. Damit ging die Zahl der gemeldeten Sterbehilfefälle 2018 erstmals seit Jahren zurück, sowohl absolut betrachtet als auch als Anteil an den Todesfällen insgesamt.

In dem Jahresbericht werden sowohl die Lebensbeendigung auf Verlangen als auch die Hilfe bei der Selbsttötung als „Sterbehilfe“ bezeichnet. Eine Unterscheidung werde nur in den Fällen gemacht, „in denen sie wirklich relevant ist“, heißt es erläuternd.

In den Jahren 2017 und 2018 beurteilten die Kontrollkommissionen dem Bericht zufolge insgesamt 12.711 Fälle von Sterbehilfe. In 18 Fällen befanden sie, dass „ein oder mehrere Sorgfaltskriterien des Sterbehilfegesetzes nicht erfüllt“ waren. In 15 dieser 18 Fälle habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen inzwischen eingestellt.

Sterbehilfe kombiniert mit Organ- bzw. Gewebespende

In den Niederlande kommt es vereinzelt auch zur Organentnahme nach Sterbehilfe. „Eine Lebensbeendigung durch Sterbehilfe steht einer Organ- oder Gewebespende nicht im Wege. In der von der Transplantationsstiftung formulierten Richtlinie zur Organspende nach erfolgter Sterbehilfe ist das hierfür zu durchlaufende Verfahren in einem detaillierten Stufenplan beschrieben. Bei den Kommissionen wurden 2018 sieben Fälle gemeldet, in denen nach der Sterbehilfe eine Organspende stattfand“, heißt es in dem Bericht. Der Jahresbericht ist als kostenloser Download auf der Webseite der Kontrollkommissionen in mehreren Sprachen abrufbar.

PDFRegionale Kontrollkommissionen für Sterbehilfe RTE – Jahresbericht 2018
März 2019, 73 Seiten, deutsche Übersetzung (PDF)


05.04.19: Richtungsweisendes Bundesgerichtshof-Urteil zur Arzt-Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

Eingang BundesgerichtshofDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 02.04.19 über eine Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung entschieden und ein richtungsweisendes Urteil gefällt.

Demnach haftet ein Arzt nicht bei Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung. Das menschliche Leben sei „ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu“, so die Richterin.

» Mehr zum Bundesgerichtshof-Urteil zur Arzthaftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung


30.03.19: Pilotprojekt für mehr jüngere Ehrenamtliche in der Sterbe- und Trauerbegleitung gestartet

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert ein Pilotprojekt der Fachstelle für Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerarbeit des Malteser Hilfsdienstes e.V., mit dem junge Erwachsene an das Thema Sterbe- und Trauerbegleitung herangeführt und für die ehrenamtliche Arbeit gewonnen werden sollen. Dies teilte das BMFSFJ am 29.03.19 mit.

Bislang seien unter den Ehrenamtlichen Frauen und Männer zwischen 18 und 30 Jahren kaum vertreten. Sie könnten aber gerade jüngeren Betroffenen noch besser helfen, mit Sterben, Tod und Trauer umzugehen.

» Mehr zum Pilotprojekt für mehr jüngere Ehrenamtliche in der Sterbe- und Trauerbegleitung


23.03.19: DHPV fordert bundesweite Rahmenbedingungen für SAPV: Die spezialisierte ambulante Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen stärken

Symbolbild mit ParagrafPatienten, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch nach fachlicher Einschätzung der behandelnden Ärztin bwz. des behandelnden Arztes die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, haben seit 2007 nach § 37b SGB V Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Einheitliche Kriterien zum Abschluss für diese SAPV-Verträge gibt es bisher nicht. Die leistungserbringenden Dienste, zurzeit 326 SAPV-Teams laut www.kbv.de, verhandeln auf Grundlage der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung jeweils einzeln mit den Krankenkassen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) dringend bundesweite Rahmenbedingungen.

» Mehr zur Diskussion um bundesweite Rahmenbedingungen für SAPV


20.02.19: Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu Fragen zur Sterbe­hilfe

Symbolbild Sterbehilfe-DebatteAm 20. Februar 2019 hat sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Expertenanhörung mit Fragen der Sterbehilfe befasst. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion und die Frage, ob eine Behörde schwer kranken und sterbenswilligen Menschen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verwehren darf.

Gesundheits- und Rechtsexperten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, vertraten hierzu unterschiedliche Auffassungen.

» Mehr zur Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zu Fragen zur Sterbe­hilfe auf der Bundestagswebseite


22.01.19: Kanada: Ärzte informieren über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten

Flagge KanadaIn Kanada, wo die Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit knapp drei Jahren erlaubt sind, informieren Ärzte über aktive Sterbehilfe vor Palliativangeboten. Dies ergab eine Studie eines Teams von kanadischen Bioethikern, die im November 2018 veröffentlicht wurde, berichtete das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in seinem Newsletter vom 21.01.19. Zahlreiche Patienten hatten demnach zum Zeitpunkt des Antrags auf Sterbehilfe noch keine angemessene palliative Versorgung.

Weiterer brisanter Vorstoß in Kanada: Ein Expertengremium befürwortet in einer Stellungnahme für die kanadische Regierung, aktive Sterbehilfe auch für ältere Minderjährige und Menschen mit psychischen Erkrankungen zu öffnen sowie die Möglichkeit zu bieten, Vorausverfügungen über eine Tötungswunsch erstellen zu können, die eine aktuelle Zustimmung im Fall von Euthanasie ersetzen.

» Mehr zur Studie über Sterbehilfe in Kanada im Bericht des IMABE-Instituts vom Januar 2019


10.01.19: Statistisches Bundesamt: 3,4 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2017

Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 18.12.18 mitteilte, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2015 bei 2,86 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 0,55 Millionen Pflegebedürftige, d.h. plus 19 Prozent, ist allerdings zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab dem 01.01.2017 zurückzuführen. Seitdem werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als vor der Umstellung.

» Mehr zur Statistik zu Pflegebedürftigen 2017


Archiv 2006 – 2021

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