Sterbehilfe-Regelungen

13.02.14: Gesetzesänderung in Belgien: Sterbehilfe für Kinder erlaubt

13.02.14: Gesetzesänderung in Belgien: Sterbehilfe für Kinder erlaubt

Mitte Dezember 2013 hatte der Senat in Belgien einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser soll es ermöglichen, dass aktive Sterbehilfe auch bei Kindern rechtlich zulässig ist.

Flagge BelgienMit der Zustimmung der Abgeordneten des Justizausschusses des Parlaments am 28. Januar 2014 hatte das Vorhaben eine weitere politische Hürde genommen. Nun hat am 13. Februar 2014 auch die Abgeordnetenkammer einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) verurteilte in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Abgeordnetenkammer zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Belgien auch für Kinder.

Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft

„Die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche, die durch die Entscheidung des belgischen Senats rechtlich ermöglicht wird, ist eine Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft. Sie widerspricht jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit. Gerade Kinder brauchen einen besonderen Schutz, wenn sie krank sind. Die Tötung eines Kindes kann hier niemals die Lösung sein, sondern eine den Bedürfnissen entsprechende umfassende Versorgung und Begleitung der betroffenen Kinder und deren Familien“, erklärte Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV.

Ausbau der Versorgungsstrukturen ist dringend notwendig

Schwere, lebensverkürzende Krankheiten machen auch vor Kindern und Jugendlichen nicht halt. Die Gesellschaft muss hier Unterstützung und Antworten bieten, damit die erkrankten Kinder und ihre Familien solche schwierigen Situationen bewältigen können, so die Forderung des DHPV. Hierzu brauche es vor allen Dingen den Ausbau der ambulanten Versorgung. Die Kinderhospiz- und Palliativarbeit ist weltweit ein wichtiger Teil der Hospizbewegung und Palliativmedizin insgesamt.

„Der Unterstützungsbedarf ist bei Kindern aus vielerlei Gründen anders und muss eigenen Regeln folgen. Dieser Ausbau der Versorgungsstrukturen ist dringend notwendig, um schwerstkranken und sterbenden Menschen, in diesem Fall den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien, das Gefühl zu geben, dass sie Teil der Gesellschaft sind und in ihren Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen werden“, so Bolze weiter.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) vertritt die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen. Er ist die bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der überregionalen Verbände und Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit, so auch des Deutschen Kinderhospizvereins, sowie als Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1000 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 100.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.

Entscheidung zur Tötung auf Verlangen in Belgien: Gefährliche Tendenz zur Ausweitung

Kritik an der Entscheidung des belgischen Parlaments, die Tötung auf Verlangen auch bei Kindern zuzulassen, übte auch der Europaabgeordnete Dr. Peter Liese, MdEP, EVP Christdemokraten. „Es gibt eine gefährliche Tendenz zur Ausweitung der Tötung auf Verlangen in Ländern der EU“, warnte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament.

„Es ist sicher nicht zu bestreiten, dass einige Kinder, auch bevor sie volljährig sind, ein sehr differenziertes Urteilsvermögen über ihre Krankheit haben. Aber auch in Belgien dürfen Kinder erst ab 18 wählen, obwohl viele Sechzehnjährige wahrscheinlich viel mehr über Politik wissen als durchschnittliche Erwachsene. Die Gefahr ist immer, dass Druck ausgeübt und der Wunsch zu Sterben nicht vor allen Dingen aus den Betroffenen heraus kommt sondern von der Umgebung oder der Gesellschaft“, so Liese. Er befürchte eine Veränderung der gesellschaftlichen Einstellung zu Krankheit und Tod.

„Anstatt den Patienten, auch wenn sie unheilbar krank sind, bestmöglich zu helfen, wird der ‚billige Weg‘ der Tötung auf Verlangen immer mehr Oberhand gewinnen. Besonders erschreckend finde ich, dass in der Debatte in Belgien von den Befürwortern der Sterbehilfe auch Schicksale von 10 Monate alten Kindern angeführt werden. In diesem Fall ist doch sicherlich klar, dass die Entscheidung nicht vom Kind bewusst getroffen wird, sondern von den Eltern“, so Liese.

Liese betonte, dass in allen Ländern der Europäischen Union viel mehr für sterbenskranke Patienten getan werden muss. „Auch wenn wir in den letzten Jahren Fortschritte bei Hospizbewegung und Palliativmedizin gesehen haben, so hat noch nicht jeder Patient die notwendige Betreuung und Versorgung. Oft versuchen Ärzte, das Leben zu verlängern, auch wenn dadurch keine Überlebenschance besteht und die Patienten nur noch schlimmer leiden. Hier muss sich dringend etwas ändern“, so Liese abschließend.

Ergänzende Informationen:

Ergänzend zur Sterbehilfe-Zulassung für Kinder in Beldien gibt es nachfolgend eine Presseschau mit ausgewählten Meldungen.

13. Februar 2014

Belgisches Parlament beschließt Sterbehilfe für todkranke Kinder
TAGESSPIEGEL 13.02.14

Belgien erlaubt aktive Sterbehilfe für Kinder
AERZTEBLATT.DE 13.02.14

Sterbehilfe für Minderjährige: „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Jugendlicher nach aktiver Sterbehilfe gefragt hat“
Ein Interview von Gesa Mayr
SPIEGEL Online 13.02.14

Selbstbestimmt ins frühe Ende
Sterbehilfe für Kinder? In den Medien hat das zu gruseligen Assoziationen geführt. Doch sie gibt Sicherheit in einer schwierigen Ausnahmesituation.
Kommentar von Tobias Müller
TAZ 13.02.14

Wir brauchen eine Regulierung der Sterbehilfe
Belgien erlaubt Sterbehilfe für Kinder. Doch man kann Minderjährigen nicht die Entscheidung über ihr Leben überlassen. Bei Erwachsenen dagegen darf es kein Totalverbot jeder Sterbehilfe geben.
Von Matthias Kamann
DIE WELT 13.02.14


14. Februar 2014

Belgien legalisiert Sterbehilfe für Kinder
Parlament stimmt Abschaffung der Altersbegrenzung zu. Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert EU-Initiative gegen solche Regeln
Von Christoph B. Schiltz und Matthias Kaman
DIE WELT 14.02.14

Belgien: Hospizverband kritisiert Sterbehilfe-Gesetz scharf
DIE WELT 14.02.14

Weil die Belgier es so wollen
Sterbehilfe für Minderjährige
Ein Kommentar von Thomas Kirchner
SUEDDEUTSCHE.DE 14.02.14

Sterbehilfe für Kinder: Todeswunsch als Hilfeschrei
SUEDDEUTSCHE.DE 14.02.14

Töten im Namen der Menschlichkeit
Belgien legalisiert Sterbehilfe für Kinder
Kommentar von Malte Lehming
TAGESSPIEGEL 14.02.14

Politik und Kirche kritisieren Ja zu Sterbehilfe für Kinder
AERZTEBLATT.DE 14.02.14


15. Februar 2014

Sterbehilfe: Leiden kennt kein Alter
In Deutschland fängt die Debatte erst an, in Belgien hat das Parlament am Donnerstag entschieden: Auch für Kinder, sind sie todkrank, ist Sterbehilfe erlaubt. Was macht so eine Haltung mit der Gesellschaft? Ein Arzt, ein Priester und ein Politiker erzählen
TAZ 15.02.14

Fuhrs Woche: Im ethischen Abgrund
Von Eckhard Fuhr
Diese Woche habe ich mich gefragt, was in die Belgier gefahren ist.
DIE WELT 15.02.14


21. Februar 2014

Aktive Sterbehilfe in Belgien: Ausweitung auf Minderjährige beschlossen
Spielberg, Petra
In Belgien sollen Kinder und Jugendliche künftig das Recht haben, aktive Sterbehilfe einzufordern. Die Gesetzesnovelle stößt auch hierzulande auf Kritik.
Deutsches Ärzteblatt 2014; 111(8) 21.02.14

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