06.12.08: Sterbehilfegesetz in Luxemburg vor Verabschiedung: Verfassungsänderung gegen Vetorecht des Großherzogs

06.12.08: Sterbehilfegesetz in Luxemburg vor Verabschiedung: Verfassungsänderung gegen Vetorecht des Großherzogs

Flagge LuxemburgIm Großherzogtum Luxemburg ist ein Streit über ein neues Gesetz zur Sterbehilfe entbrannt. Das Sterbehilfegesetz in Luxemburg wurde im Februar dieses Jahres mehrheitlich im Parlament beschlossen (siehe Themenspecial vom 23.02.08 unten).

Demnach darf ein Arzt einem Patienten künftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unerträglich leidet, freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch für 16- bis 18-Jährige, wobei hier ihre Eltern zustimmen müssen. Nun wurde am 02.12.08 bekannt, dass Großherzog Henri erstmals von seinem Vetorecht Gebrauch machen und die Unterschrift unter das Sterbehilfe-Gesetz in Luxemburg verweigern will.

Verfassungsänderung gegen Vetorecht des Großherzogs

Premierminister Jean-Claude Juncker möchte jetzt die Verfassung ändern, um die Rechte des Staatsoberhaupts einzuschränken und das Gesetz doch noch durchzusetzen. Dies sei notwendig, um eine Staatskrise zu verhindern und die Kräfte für die Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu nutzen.

Die Verfassung soll demnach dahingehend geändert werden, dass der Großherzog künftig ein Gesetz nur noch verkünden aber nicht mehr billigen soll. Dazu soll ein entsprechender Paragraf in der Verfassung im Eilverfahren abgeschafft werden. Faktisch würde damit dem Großherzog sein Vetorecht genommen werden. Medienberichten zufolge habe der Großherzog dem mit allen im Parlament vertretenen Parteien abgestimmten Vorgehen zugestimmt. Auch er habe ein Interesse daran, sich nicht in das politische Tagesgeschehen einzumischen.

Den Berichten zufolge soll die Verfassungsänderung jetzt so schnell wie möglich verabschiedet werden, damit das Sterbehilfegesetz innerhalb der verfassungsmäßigen Frist von drei Monaten vom Großherzog in Kraft gesetzt werden kann. Über das Sterbehilfegesetz soll nun kommende Woche in zweiter Lesung abgestimmt werden.

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