Hospiz- und Palliativversorgung

16.04.21: Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Grundlagenpapier: Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden

16.04.21: Deutsche Bischofskonferenz DBK veröffentlicht Grundlagenpapier: Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden

Erklärung Deutsche Bischofskonferenz „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden, 2021Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am 14. April 2021 eine Erklärung veröffentlicht zur palliativen und seelsorglichen Begleitung von Sterbenden. Sie trägt den Titel „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38).

Das von der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam mit Expertinnen und Experten erarbeitete Grundlagenpapier beschreibt die kirchliche Seelsorge im Raum der Hospiz- und Palliativversorgung. Es gewinnt im Kontext der aktuellen Debatte um den assistierten Suizid eine besondere Relevanz.

Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Vorsitzender der Pastoralkommission, und Weihbischof Dr. Reinhard Hauke (Erfurt), Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Diakonische Pastoral“, schreiben im Vorwort: „Wie Gott jeden Menschen bejaht, sehen wir es als Kirche als unsere vorrangige Aufgabe an, leidenden Menschen beizustehen. Wir möchten ihnen Lebensqualität und Hoffnung vermitteln, auch in scheinbar hoffnungslosen Situationen.“

Patientinnen und Patienten, die unheilbar krank seien, verdienten es, auf bestmögliche Weise umsorgt und gepflegt sowie seelsorglich begleitet zu werden. „Dies entspricht ihrer unverlierbaren Menschenwürde und – theologisch gesprochen – ihrem Sein als Ebenbild Gottes“, so die Bischöfe in einer Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Papiers.

Seelsorge als ein integrativer Teil der Palliativversorgung

Die Gestaltung der letzten Lebensphase alter und kranker Menschen werde nach wie vor intensiv diskutiert. Ethische, rechtliche und seelsorgliche Fragen greifen dabei ineinander. Die Hospiz- und Palliativversorgung stellt ein wichtiges Handlungsfeld dar, das Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ein Sterben in Würde ermöglicht. Diese Versorgung richtet sich auf die ganzheitliche Bedürftigkeit des Menschen und bietet eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung an. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation ist Seelsorge ein integrativer Teil der Palliativversorgung. Die Berücksichtigung spiritueller Bedürfnisse zählt zum Handlungskonzept der Palliativversorgung.

Gute palliative Fürsorge will das Leiden von Schwerkranken und Sterbenden lindern, ohne den Tod vorzeitig herbeizuführen und ihn durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Dazu gehört auch, dem seelischen Schmerz zu begegnen. Der einfühlsame Umgang mit existenziellen Fragen und Fragen des Glaubens, die sich in der Nähe des Todes stellen, werde in unserer alternden Gesellschaft zunehmend wichtig. Seelsorgende, die im Auftrag der Kirche ihren Dienst tun, sprechen mit Patienten, aber auch mit deren Angehörigen und mit den Mitgliedern des Behandlungsteams etwa über deren Ängste und Fragen nach Sinn, Schuld und Vergebung und über die Hoffnung auf ein ewiges Leben. Das Angebot der Seelsorge richtet sich an alle Menschen – unabhängig von ihrer Konfession oder Weltanschauung.

Die 69-seitige Erklärung der Pastoralkommission setzt die drei Bereiche der Palliative Care, Spiritual Care und kirchlichen Seelsorge zueinander ins Verhältnis. Sie erschließt sie so, dass ihre jeweiligen Profile für alle Berufsgruppen sowie für Patienten nachvollziehbar werden. Dies entspreche dem multiprofessionellen Diskurs in der Palliativversorgung. Die Bischöfe nehmen dabei auch erstmals Stellung zu dem noch jungen Fachgebiet „Spiritual Care“. Dieses überschneidet sich teilweise mit der kirchlichen Seelsorge, unterscheidet sich aber auch von ihr.

Weitere Informationen:

PDFGrundlagenpapier „Bleibt hier und wacht mit mir!“ (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden“
23.02.21 (69 Seiten, PDF-Format)

Zur Bestellung als Broschüre (Die deutschen Bischöfe – Pastoralkommission Nr. 51) in gedruckter Form

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