27.02.06: Musterprozess: Ehemann verklagt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Herausgabe tödlicher Medikamente für Suizid

27.02.06: Musterprozess: Ehemann verklagt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Herausgabe tödlicher Medikamente für Suizid

Der Ehemann einer querschnittsgelähmten Frau hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verklagt, nachdem sie sich mit Hilfe des Sterbehilfe-Vereins Dignitas in der Schweiz das Leben nahm, da zuvor das Institut die Genehmigung für die Herausgabe eines Medikaments für den Suizid seiner Frau verweigert hatte. Dies berichteten der „Kölner Stadtanzeiger“ und „Die Tageszeitung“ online am 21. bzw. 22. Februar 2006. Über die Klage wurde am 21. Februar vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt.

Auf Anraten von Dignitas hatte die Frau den Medien zufolge im November 2004 beim Bundesinstitut in Bonn die Genehmigung für die Herausgabe einer tödlichen Dosis eines Narkosemittels beantragt. Dabei habe sie ihre durch die Krankheit bedingten Suizidabsichten offen gelegt. Das Institut verweigerte ihr unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz jedoch die Genehmigung. Nach Ansicht des Instituts erlaube es die Gesetzeslage in Deutschland nicht, Medikamente für eine beabsichtigte Selbsttötung herauszugeben. Es dürften in Deutschland nur Medikamente verschrieben werden, wenn sie lebenserhaltend oder lebensfördernd wirken.

„Risikoloser und schonender Suizid“ soll möglich werden

Nach dem Tod der Frau will der Witwer mit seiner Klage feststellen lassen, dass die Entscheidung des Bundesinstituts rechtswidrig war. Zudem will der Rentner laut „Tageszeitung“ erreichen, dass künftig auch in Deutschland ein „risikoloser und schonender Suizid“ möglich werde. Letztlich handele es sich nach den Worten seines Anwalts um eine Frage der Selbstbestimmung, und der Staat müsse dem Bürger dabei helfen, so die „Tageszeitung“.

Das Gericht hat jetzt die Frage zu klären, ob der Ehemann in der Sache überhaupt klageberechtigt ist und ob Menschen, die sich selbst umbringen wollen, das Recht auf tödliche Medikamentenmengen haben. Laut „Kölner Stadtanzeiger“ ist es unklar, ob sich das Gericht zu dieser zweiten Frage äußert, falls es das Klagerecht des Ehemanns verneint. Der Vertreter des Bonner Bundesamts, Henning Völkel, habe der „Tageszeitung“ zufolge beantragt, die Klage aus rechtlichen Gründen als „unzulässig“ abzuweisen, da der Witwer „nicht in eigenen Rechten betroffen“ und seine Frau nun leider tot sei. Das Urteil in diesem bislang einmaligen Fall werde in ca. zwei Wochen erwartet.

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