22.04.21: Bundestagsdebatte über Suizidhilfe – Verbände und Kirchenvertreter fordern mehr Suizidprävention
Am 21.04.2021 debattierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwei Stunden kontrovers über eine Neuregelung der Suizidhilfe. Insgesamt kamen 38 Rednerinnen und Redner aus allen Fraktionen für je drei Minuten zu Wort und erläuterten ihre Standpunkte. Weitere Redebeiträge konnten zu Protokoll gegeben werden.
Hintergrund der Orientierungsdebatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, wonach das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe verfassungswidrig ist. Wie bei „Vereinbarten Debatten“ üblich, gab es keine konkrete Vorlage als Beratungsgegenstand. Gleichwohl kursieren seit geraumer Zeit unter den Abgeordneten insgesamt vier Diskussionspapiere bzw. Gesetzentwürfe. Mehr dazu in einem ausführlichen Themenspecial vom 18.04.21 unten.
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP begrüßt ernsthafte Debatte zur Suizidbeihilfe im Bundestag
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßte die gestrige Plenardebatte. „Die Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung bei gleichzeitigem Ausbau der Suizidprävention war ein zentrales Thema bei der Debatte zur Suizidhilfe im Bundestag. Das geht in die richtige Richtung“, erklärte DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein in einer Presseaussendung vom 22.04.21.
Die ernsthafte fraktionsübergreifende Debatte habe deutlich gezeigt: „Wir sind einen Schritt weiter als 2015. Menschen mit einem Sterbewunsch brauchen vor allem Zugang zu offenen Gesprächsangeboten, in denen ihr Anliegen ernstgenommen wird, ohne dies als unmittelbare Handlungsaufforderung zu missverstehen.“
Im Rahmen der Debatte sind von den Abgeordneten aus allen Fraktionen mehrfach Bedenken hinsichtlich einer „Normalisierung“ der Suizidassistenz geäußert worden, die Furcht vor sozialem Druck, dass Menschen sich überflüssig fühlen oder als Last empfinden könnten. Hierzu habe die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Ende Februar mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers unmissverständlich Stellung genommen, so DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier.
„Suizidprävention muss Normalität werden, Suizidassistenz absolute Ausnahme bleiben!“, bekräftigte Maier. Die Palliativmedizin verstehe sich als ein Teil der Suizidprävention, da sie Sterbewünschen durch Linderung von Leidenszuständen, die ganzheitliche Begleitung der schwerkranken Menschen in ihrem Umfeld und eine Verbesserung der Lebensqualität in sehr vielen Fällen wirksam begegnen kann.
Einen ausführlichen Bericht zur Debatte über Suizidhilfe mit allen Redebeiträgen im Video und im Plenarprotokoll gibt es auf der Webseite des Bundestages (siehe weitere Informationen unten).
Verbände, Organisationen und Kirchenverteter äußern Sorge vor einem Dammbruch
Mehrere Verbände, Organisationen und Kirchenvertreter haben kurz vor der Bundestagsdebatte am 21.04.21 über Suizidhilfe ihre Sorge vor einem Dammbruch ausgedrückt. Sie fordern, sich mehr auf die Suizidprävention zu fokussieren.
So begrüßte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in seiner Aussendung vom 20.04.21 die angekündigte Orientierungsdebatte zum Thema Suizidbeihilfe. Der Verband fordert aber nochmals eine stärkere Fokussierung auf Suizidprävention statt auf Suizidbeihilfe.
„Wir brauchen diese offenen Diskussionen, auch über den Bundestag hinaus, um den Suizid zu enttabuisieren und Hilfe zum Leben zu ermöglichen. Statt aber, wie in bereits vorliegenden Gesetzentwürfen geschehen, die staatlich geförderte Suizidbeihilfe zu diskutieren oder zur Umsetzung der Suizidbeihilfe bundesweite Beratungsstellen in Betracht zu ziehen, sollte die Suizidprävention gestärkt werden“, sagte der DHPV-Vorsitzende, Prof. Winfried Hardinghaus.
Keine Pflicht zur Durchführung und Duldung der Durchführung des assistierten Suizids
Wichtig sei zudem, dass es keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids in Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen geben darf.
„Vulnerable Menschen wie zum Beispiel die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen müssen sicher sein können, dass sie bis zum Ende uneingeschränkte Begleitung, Versorgung und Unterstützung bekommen – ohne den gesellschaftlichen Druck, aus Kostengründen oder weil sie niemandem zur Last fallen wollen, Suizidbeihilfe auch nur erwägen zu müssen“, so Hardinghaus.
Die Erfahrung der Hospizarbeit und Palliativversorgung zeige, dass der Sterbewunsch – häufig begründet in der Angst vor Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, vor Apparatemedizin, dem Alleinsein und davor, anderen zur Last zu fallen – in der Regel in den Hintergrund tritt, wenn die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativarbeit ausgeschöpft werden. Allerdings seien diese trotz aller Bemühungen noch immer nicht ausreichend bekannt.
Hier sei es laut DHPV dringend notwendig, dass zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung umfassendes Informationsmaterial zu suizidpräventiven sowie hospizlich-palliativen Alternativen erstellt und – in Anlehnung an die Regelungen zur Organspende – in Kooperation mit den Krankenkassen regelmäßig unaufgefordert an die Versicherten übersendet. „Nur so können sich die Menschen schon zu einem frühen Zeitpunkt über diese Möglichkeiten informieren und dann bei Bedarf entsprechende Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen“, so Hardinghaus.
Zahlen für 2019: So wenig Suizide wie noch nie in Deutschland
Anlässlich der Diskussionen um den assistierten Suizid drückten führende Expert*innen der Suizidprävention ihre Besorgnis über die Entwicklung aus. Das Nationale Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro), die Deutsche Akademie für Suizidprävention (DASP) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) veröffentlichten unter Verweis auf das Statistische Bundesamt am 20.04.21 aktuelle Zahlen zu Suiziden in Deutschland 2019.
Demnach starben 9.041 Menschen in Deutschland durch Suizid. Die Suizidrate, d.h. Suizide pro 100.000 Einwohner, sank 2019 mit 10,9 auf ihren niedrigsten Stand. Damit liegt im vierten Jahr in Folge die Zahl der durch Suizid Verstorbenen unter 10.000. Die Zahl hat sich seit dem höchsten Stand der Suizidzahlen im Jahr 1980, wo es 18.451 waren, mehr als halbiert. „Doch nach wie vor sterben mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, Mord und Totschlag, illegale Drogen und Aids zusammen“, betonte Hannah Müller-Pein, Kommunikationsbeauftragte des NaSPro. „Die Entwicklung zeigt jedoch, dass Suizidprävention möglich ist“.
Suizidprävention ist möglich
Der Rückgang der Suizidzahlen ist auf viele Ursachen zurückzuführen. Einfluss haben der Mitteilung zufolge unter anderem der Fortschritt in der Behandlung von Risikogruppen wie Menschen mit Depressionen, Psychosen, Sucht, etc.. Zudem sei der Zugang zum Gesundheitswesen durch den Ausbau der ambulanten Versorgung erleichtert worden. Darüber hinaus wurden in den letzten 20 Jahren, meist über Stiftungen und Vereine, Beratungsstellen für Menschen in suizidalen Krisen ausgebaut.
„International wurde die Wirksamkeit suizidpräventiver Interventionen durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen“, bekräftigte Professorin Barbara Schneider, die zum Leitungsteam des NaSPro gehört. Untersucht wurden u.a. Maßnahmen auf gesellschaftlich-politischer Ebene und der Kommunen, der Awareness und der Versorgung von Risikogruppen. Besonders wirksam habe sich die Einschränkung des Zugangs zu Suizidmitteln erwiesen, auch in Deutschland. Vor diesem Hintergrund haben viele Länder Suizidpräventionsprogramme eingerichtet und finanzieren diese auch dauerhaft.
NaSPro: Erfolgreiche Arbeit nicht gefährden
Das NaSPro wurde 2001 auf Initiative der DGS gegründet und koordiniert seither die suizidpräventive Arbeit in Deutschland. In dem Programm arbeiten über hundert Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen unter der Beteiligung einer Vielzahl von Organisationen zusammen. Ziel ist es, die Suizidprävention zu fördern. Diese Arbeit erfolgt überwiegend ehrenamtlich. Seit der Gründung des NaSPro sank die Suizidrate in Deutschland nach eigenem Bekunden um 19 Prozent.
„Wir sollten diese Arbeit nicht gefährden“, sagte Professor Reinhard Lindner vom Leitungsteam NaSPro. Sehr beunruhigend seien deshalb die Forderungen nach einem leichteren Zugang zu tödlichen Medikamenten sowie nach staatlich geförderten Beratungsstellen zum assistierten Suizid. Viele bestehende Beratungsangebote, Initiativen und Netzwerke der Suizidprävention seien hingegen unterfinanziert. „Suizidprävention ist möglich, verdient Anerkennung und auch eine nachhaltige finanzielle Förderung durch die Gesellschaft“, so Lindner.
» Zum vollständigen Datensatz zu Suiziden in Deutschland 2019 mit allen Grafiken und Informationen (21 Seiten im PDF-Format)
Ärzte für das Leben e.V.: Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe
Kritik kam auch von Ärzten für das Leben e.V. (ÄfdL). Sowohl im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch in den vorliegenden Gesetzentwürfen spielen Ärzte eine zentrale Rolle. Sei es bei der Beurteilung, ob der Suizid-Entschluss wirklich in freier Verantwortung getroffen wurde, sei es bei der Verabreichung des todbringenden Medikaments, das der Sterbewillige nehmen soll.
Vor diesem Hintergrund bekräftigte der ÄfdL-Vorsitzende, Prof. Dr. med. Paul Cullen: „Es darf keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids geben“. Dieser Schutz, den der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Prof. Winfried Hardinghaus, für Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Patientengruppen am 20.04. in einer Pressemitteilung forderte, müsse auch uneingeschränkt für Ärztinnen und Ärzte gelten, stellte Cullen klar.
„Der Fokus ärztlichen Handelns muss ausschließlich auf der Suizidprävention und der Palliativmedizin liegen. Die palliativmedizinische Begleitung hat mit Leben und Heilung im ureigensten Sinn zu tun. Die Praxis zeigt, dass gerade diese letzte Zeit besonders „lebendig“ und wertvoll ist“, gab der ÄfdL-Vorsitzende zu bedenken. „Tötung auf Verlangen oder ärztliche Sterbehilfe durch die Hintertür des ärztlich assistierten Suizids gehört nicht zu unseren Aufgaben“.
Dies bekräftigte auch jüngst der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Prof. Frank-Ulrich Montgomery, bei der Eröffnung der diesjährigen „Woche für das Leben“ am 17. April. Ärzte haben laut Montgomery eine doppelte Aufgabe: „Sterben zu verhindern, wo äußere Einflüsse zu vorzeitigem Tod führen, und Sterben zu erleichtern, wo es der natürliche Abschluß des Lebens ist.“
Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid geht von mehreren Missverständnissen aus
Die Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid gehe laut Cullen von mehreren Missverständnissen aus. „Erstens von einer falschen Vorstellung bezüglich der Autonomie des Menschen, die nicht für sich allein im Raume schwebt sondern stets in Beziehung zum Mitmenschen steht. Aus diesem Grund wird die Haltung der Menschen, auch der Ärztinnen und Ärzte, die den Suizidwilligen begegnen, den Suizidwunsch in die eine oder andere Richtung beeinflussen.
Das zweite Missverständnis ist, dass es möglich sein wird, eine scharfe Trennung zwischen Suizidbeihilfe und die Tötung auf Verlangen zu ziehen. Was passiert etwa, wenn der Suizidversuch misslingt? Legt der Arzt nach, oder verlegt er den Patienten – gegen seinen mutmaßlichen Willen – auf die Intensivstation?
Ein drittes Missverständnis betrifft den Kern des Arztberufs. Wie eine große Gruppe von Politikern aus der Partei „Die Linke“ Mitte April in einer großen Anzeige in der Zeitung „Neues Deutschland“ bemerkte, muss der Arzt „Lebenshelfer bei bestmöglicher medizinischer Versorgung bleiben“. Es darf niemals die Absicht ärztlichen Handelns sein, dass nach einer Konsultation der Patient nicht mehr lebt.
Schließlich besteht ein Missverständnis darin, dass Ärzte eine besondere Kompetenz bei der Verabreichung tödlicher Gifte besäßen. Diese Vorstellung entspringt eher dem Bereich der Kriminal-Romane als der Wirklichkeit, denn bisher gehörte diese Tätigkeit ausschließlich der Tiermedizin, jedoch niemals der Humanmedizin an“, sagte Cullen.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.
Christdemokraten für das Leben (CDL): Solidarität für Hilfesuchende statt Akzeptanz der Suizidhilfe
Die Christdemokarten für das Leben (CDL), eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der Unionspartei, forderte unterdessen Solidarität für Hilfesuchende statt Akzeptanz der Suizidhilfe.
„Nicht nur wir als Christdemokraten für das Leben fragen: will der Gesetzgeber denn realistisch einer nun drohenden gesellschaftlichen Normalisierung der Hilfe zur Selbsttötung noch entgegen wirken?“, sagte die CDL-Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr mit Blick auf drei kursierende Diskussions- und Gesetzentwürfe in einer Stellungnahme. Alle Entwürfe schlagen dazu unterschiedlich „abgestufte Schutzkonzepte“ vor.
Gefährlichster Weg in Richtung einer mitleidlosen, gleichgültigen und erbarmungslosen Gesellschaft
Löhr befürchtet, die Beihilfe zum Suizid könne so nur der erste Schritt auf dem Weg hin zur Tötung auf Verlangen werden. Denn der Todeswunsch von erwachsenen, informierten und autonom entscheidenden Menschen könne bald jederzeit zum Maßstab für ein selbstbestimmtes Ableben werden.
„Insbesondere kranke, alte, hilfs- und pflegebedürftige Menschen werden sich zunehmend mit der stillen oder expliziten Erwartung konfrontiert sehen, ihre Pfleger und Erben von den Mühen zu befreien, den sie mit ihren hohen Belastungen verursachen. Gerade Menschen in prekären Lebenssituationen werden zu dem Ergebnis kommen, dass sich ihr Weiterleben nur noch unter ganz bestimmten Umständen „lohnen“ würde“, sagte Löhr.
„Das generelle Angebot und die Akzeptanz der aktiven Suizidunterstützung, könnten, wenn der Bundestag auf diesem Weg gemäß den „Weisungen“ des Bundesverfassungsgerichtsurteiles weitergeht, dazu führen, dass dieser tödliche „Ausweg“ aus Lebens- und Sinnkrisen, oder bei hohen gesundheitlichen Belastungen zum gefährlichste Weg in Richtung einer mitleidlosen, gleichgültigen und erbarmungslosen Gesellschaft wird“, befürchtet sie. Und dies werde ausgerechnet in der aktuellen Coronapandemie diskutiert, in der das Gesundheitswesen, Staat und Gesellschaft höchst eindrucksvoll, Tag und Nacht um Menschenleben ringend, mit höchstem Einsatz beweisen, wie wichtig der Schutz jedes menschlichen Lebens bis zum Lebensende ist und wie uneingeschränkt die Solidarität mit den Schwächsten gefordert ist.
Die Debatte lasse darauf schließen, dass der Bundestag noch in dieser auslaufenden Legislaturperiode eines der vielleicht liberalsten Sterbehilfegesetze weltweit etablieren könnte. „Es bleibt zu hoffen, dass sich breiter Widerstand regt“, so die CDL-Vorsitzende.
EKD-Ratsvorsitzender Bedford-Strohm setzt auf bessere palliativmedizinische Versorgung
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, forderte, bei der nötigen Neuregelung der Suizidhilfe, den Lebensschutz so weit wie möglich zu stärken.
Das Verfassungsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr erfordere rechtliche Regelungen, sagte Bedford-Strohm laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins SPIEGEL am 21.04.21. Aber es müsse alles vermieden werden, was als Konsequenz dieses Urteils „den Suizid zu einer normalen Option des Lebensendes“ mache. Dies dürfe nicht passieren. „Es hat seinen guten Sinn, dass der Schutz des Lebens intuitiv sehr stark verwurzelt ist in unserer Kultur, aber auch in uns selbst“, so der EKD-Ratspräsident.
Die beiden großen Kirchen haben zuvor am 17.04.21 die diesjährige Woche für das Leben eröffnet. Dazu gab es einen großen Auftaktgottesdienst und eine Online-Konferenz. Dabei haben sie ebenfalls vor der Suizidhilfe gewarnt. Die Woche steht unter dem Motto „Leben im Sterben“ und bietet bis 23. April zahlreiche (Online-)Veranstaltungen zum Thema.
Weitere Informationen:
Abgeordnete nehmen in Orientierungsdebatte Stellung zur Suizidhilfe
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 21.04.21
Dort gibt es das Plenarprotokoll sowie eine Videoaufzeichnung der Debatte.
Themenspecial 18.04.21: Suizidhilfe: Vereinbarte Debatte im Deutschen Bundestag am 21.04.2021
Dort finden Sie Hintergrundinfos zu den bislang kursierenden Gesetzentwürfen und Diskussionsentwürfen.
EKD-Chef Bedford-Strohm zur Sterbehilfedebatte: »In der Realität ist Suizid etwas Tragisches, etwas Trauriges«
SPIEGEL 21.04.21
17.04.21: Ökumenische Woche für das Leben 2021 zum Thema „Leben im Sterben“ in Augsburg eröffnet
» Woche für das Leben vom 17.-23.04.2021 mit weiteren Online-Veranstaltungen
CDL fordert Solidarität für Hilfesuchende statt Akzeptanz der Suizidhilfe
Stellungnahme 20.04.21
Eckpunkte der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention
24.02.21 (4 Seiten, PDF-Format)
Unsere Themenrubrik Debatte um ein Verbot der Suizidbeihilfe