05.11.21: Suizidprävention in Deutschland: Appell von Fachverbänden an die Politik

05.11.21: Suizidprävention in Deutschland: Appell von Fachverbänden an die Politik

Suizidprävention in Deutschland - Aktueller Stand und Perspektiven 2021In einem dringlichen Appell vom 04.11.2021 fordern drei große Fachverbände die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen und die Bundestagsabgeordneten auf, die Suizidprävention in Deutschland nachhaltig durch politische und gesetzgeberische Initiativen zu fördern.

Grundlage für die Empfehlungen des Nationalen Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) ist ein aktueller wissenschaftlicher Bericht, an dem über 60 Expertinnen und Experten beteiligt waren. Der Bericht zur Situation der Suizidprävention in Deutschland wurde im September 2021 veröffentlicht.

Jeder Mensch, der Hilfe in einer suizidalen Krise sucht, soll Hilfe finden

„Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die WHO fordert wissenschaftlich fundierte Suizidpräventionsstrategien. Diese werden in Deutschland noch nicht ausreichend gefördert“, heißt es in einer Presseaussendung dazu. Das NaSPro hat Empfehlungen entwickelt, wie diese Förderung politisch und gesetzgeberisch erreicht werden kann.

Suizidpräventive Aktivitäten und Projekte zeichne sich durch eine chronische Unterfinanzierung aus. Bislang fehlten gesetzliche Regelungen zur Prävention von Suiziden in Deutschland.

Appell an die Politik zur Suizidprävention

Die zentralen Empfehlungen an die Politik sind in sieben Punkten zusammengefasst. Konkret sind dies die nachhaltige Förderung qualifizierter niedrigschwelliger/barrierefreier suizidpräventiver Angebote in Deutschland sowie die nachhaltige Förderung des NaSPro und regionaler Netzwerke.

Des Weiteren empfehlen die Fachleute, eine bundesweite Informations- und Koordinationsstelle zur Suizidprävention eizurichten, sowie die nachhaltig Informationen zu verbreiten über die Hilfen in suizidalen Krisen und die Möglichkeiten, im Alter und bei tödlich verlaufenden Erkrankungen auch ohne Hilfen zum Suizid in Würde zu sterben.

Schließlich empfehlen die Expertinnen und Experten, Hinterbliebene nach Suizid und Angehörige von suizidalen Personen nachhaltig zu unterstützen, die suizidpräventiver Aspekte in gesetzlichen Beschlüssen und Vorhaben nachhaltig zu berücksichtigen und letzlich die Forschung zu fördern.

Auch 125. Deutsche Ärztetag fordert rechtliche Rahmenbedingungen für Suizidprävention

Auch der 125. Deutsche Ärztetag fordert in einem Beschlusss bei einer Tagung in Berlin vom 01.11. bis 02.11.2021 rechtliche Rahmenbedingungen für die Suizidprävention. Demnach müssen allen Menschen in Lebenskrisen mit Suizidgedanken fachgerechte Hilfen im Rahmen der Suizidprävention regelhaft und flächendeckend als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollten sowohl die Prävention und Verbesserung der Behandlung psychischer Erkrankungen als auch die palliative Versorgung weiter ausgebaut werden.

Für diese Hilfen müssen aus Sicht des Ärzteparlaments rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehöre der Ausbau und die Sicherung flächendeckender Versorgungsstrukturen zur Suizidprävention einschließlich niedrigschwelliger und aufsuchender Angebote. Außerdem müsse die Suizid-Prävention nachhaltig finanziert werden – insbesondere die Versorgungsbedarfe in suizidalen und ähnlich schweren Krisen. Und schließlich sei eine bundesweite Hotline für Menschen in Lebenskrisen mit Suizidgefährdung notwendig.

Weitere Informationen:

PDFEmpfehlungen mit weiteren Informationen
(4 Seiten, PDF-Format)

PDFBericht „Suizidprävention Deutschland – Stand und Perspektiven“
Online veröffentlicht 04.11.12 (262 Seiten, PDF-Format)

PDFForderung nach einer Gesetzesinitiative für ein Suizidpräventionsgesetz: zu beachtende Eckpunkte
Ärztetags-Drucksache Nr. I – 75
Beschluss 125. Deutscher Ärztetag, Berlin, 01.11. – 02.11.2021

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