Symbolbild Sterbehilfe

13.04.12: Sterbehilfe-Debatte: Bundesärztekammer-Präsident bekräftigt Forderung nach umfassendem Verbot organisierter Suizidbeihilfe

MontgomeryDer Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat seine Forderung nach einem strikten Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland bekräftigt. „Wir müssen Geschäftemachern mit dem Tod endlich das Handwerk legen“, sagte er gegenüber der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau am 10. April. Es sei ein unerträglicher Zustand, „dass Menschen durch die Republik reisen und Sterbewilligen auf die Schnelle den Schierlingsbecher reichen“.

Die schwarz-gelbe Koalition solle daher ihre bereits 2009 angekündigte Gesetzesverschärfung zügig vorlegen, forderte Montgomery. Dabei sollten seiner Ansicht nach alle Facetten der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist.

Montgomery bezog sich mit seinen Forderungen auf das kürzlich veröffentlichte „Weißbuch 2012“ der Organisation „Sterbehilfe Deutschland“. Der Verein wurde von dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründet und soll allein im vergangenen Jahr 27 Menschen beim Suizid unterstützt haben. Dabei habe es in der Mehrzahl der von Kusch beschriebenen Fälle nicht um todkranke, sondern um depressive und andere psychisch labile Menschen gehandelte, denen mutmaßlich zu helfen gewesen wäre, kritisierte Montgomery.

Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hatte bei seinem Treffen am 4. März 2012 beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Konkret wollen sie die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen und dafür einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch schaffen. Uneinigkeit herrscht darüber, wie weit dieses Verbot gehen soll (siehe das Themenspecial vom 09.03.2012). Laut dem Bericht der Berliner Zeitung soll bis zur Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

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