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Gesetzliche Regelungen zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Hospizarbeit und Sterbebegleitung contra Sterbehilfe und Euthanasie
Letzte Ergänzungen: 14.03.09
Hier finden Sie Material zu Gesetzen und Gesetzesvorlagen, Anträge und Anfragen aus dem Bundestag, Positionspapiere und Stellungnahmen von Organisationen, Verbänden und Einzelpersonen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Hospizarbeit und Sterbebegleitung contra Sterbehilfe und Euthanasie. Diese Rubrik wird ständig erweitert.
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Gesetzliche Regelungen
1. Gesetzliche Regelungen zu Sterbehilfe, Palliativmedizin, Hospizarbeit
- Sterbehilfe - Rechtliche Regelungen und offizielle Informationen
Private Webseite von Regine Bernstein-Bothe mit einem Überblick und zahlreichen weitererführenden Informationen zu
Großbritannien, Dänemark, Niederlande, Belgien, Deutschland, Luxemburg, EUROPA, Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien, Vatikan, USA, Kanada, Indien, Australien
- Parliamentary Assembly Council of Europe - Euthanasia Report
Report, Social, Health and Family Affairs Committee
Rapporteur: Mr Dick Marty, Switzerland, LDR
Doc. 9898, 10 September 2003
- Parliamentary Assembly Council of Europe - Euthanasia Opinion
Opinion, Committee on Legal Affairs and Human Rights
Rapporteur: Mr Kevin McNamara, United Kingdom, Socialist Group
Doc. 9923, 23 September 2003
Vergleiche dazu auch die frühere Debatte:
Protection of the human rights and dignity of the terminally ill and the dying
Report Social, Health and Family Affairs Committee
Rapporteur: Mrs Edeltraud Gatterer, Austria, Group of the European People's Party
Council of Europe, Parliamemntary Assembly, Doc. 8421, 21 May 1999
Anm.: Hier finden Sie den sogennanten Gatterer-Bericht zum Thema Sterbehilfe, angenommen am 25. Juni 1999, inklusive aller damit verbundenen Dokumente,
zusammengestellt als druckerfreundliche Version aus den Originalquellen.
Siehe dazu im Gegensatz auch die aktuelle EU-Debatte über den sogennanten Marty-Bericht
- Europarat gibt Studie über Euthanasie heraus
Die Euthanasiegesetze in 34 Staaten und in den USA wurden analysiert.
KATH.NET 21.01.03
Dazu die Studie:
Studie des Europarates zur Euthanasiegesetzen in 34 Staaten
66 Seiten, englisch, vom 20.01.03
Behandlungsabbruch und Behandlungsverzicht in sechs europäischen Ländern: Resultate der EURELD/MELS-Studie
Georg Bossharda, Susanne Fischerb, Karin Faisstc
Zwischen Oktober 2000 und September 2003 wurde in sechs europäischen Ländern das Forschungsprojekt EURELD – Medical end-of-life decisions in 6 European countries durchgeführt. Im Rahmen dieser Studie wurden über 20000 Ärzte, welche zwischen Juni 2001 und Februar 2002 einen Totenschein ausgefüllt hatten, zu den dem Todesfall vorangegangenen medizinischen Entscheidungen schriftlich befragt.
PrimaryCare 2005;5: Nr. 39
Ärztliche Entscheidungsfindung am Lebensende im internationalen Vergleich
Dr. med. Georg Bosshard, MAE, Institut für Rechtsmedizin Universität Zürich
29 Seiten, 2/20/06
- Der gute Tod. Zur Sterbehilfe in Europa
Markus Zimmermann-Acklin
Inhalt:
- Einleitung
- Entscheidungen am Lebensende im europäischen Vergleich
- Sterbehilfedebatten in Frankreich, Deutschland und der Schweiz
- Chancen einer interkulturellen europäischen Ethik?
Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 23-24/2004)
Rechtslage zur Sterbehilfe in Europa
Zusammenstellung Deutsche Hospiz Stiftung Juni 2002
- Zusammenstellung zu Gesetzlichen Regelungen zum Hospiz- und Palliativbereich
Informationen von "Hospiz in Deutschland"
Passive und indirekte Sterbehilfe. Eine praxisorientierte Analyse des Regelungsbedarfs gesetzlicher Rahmenbedingungen in Deutschland
Empfehlungen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe in der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (Göttingen, 2003)
21 Seiten, Juni 2003
Das Sterbehilfegesetz in den Niederlanden
Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der
Selbsttötung in den Niederlanden
8 Seiten, In Kraft getreten am 01.04.02
FAQ Sterbehilfe 2008
Fragen und Antworten zum niederländischen Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung (April 2002)
Diese Broschüre vermittelt anhand von Fragen und Antworten eine Übersicht über den Inhalt des niederländischen Gesetzes zur Lebensbeendigung auf Verlangen und zur Hilfe bei der Selbsttötung. Zu jeder Frage finden Sie eine kurze Antwort sowie Hintergrundinformationen.
10 Seiten, Herausgegeben vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten 2008
- Ministry of Health, Welfare and Sports Netherlands: Euthanasia
Ministeriumsinformationen zur Euthanasie in den Niederlanden, dort gibt es auch aktuellen Zahlen!
Das Sterbehilfegesetz in Belgien
Belgien - Gesetz zur Sterbehilfe vom 28.Mai 2002
10 Seiten, Deutsche Übersetzung
Sterbehilfe in der Schweiz
- Schweizer Bundesamt für Justiz: Umfangreiche Informationen zur Sterbehilfe in der Schweiz
Das Schweizer Bundesgericht anerkennt das Recht auf begleiteten Suizid als Grundrecht
Auch Psychischkranke haben Anspruch, wenn sie urteilsfähig sind – Urteil schafft Rechtssicherheit
Uster/Wetzikon, 1. Februar (.-) Das Schweizerische Bundesgericht hat das Recht eines Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu bestimmen, als europäisch garantiertes Grundrecht anerkannt und gleichzeitig grundsätzlich Psychischkranken denselben Anspruch wie allen anderen Menschen gewährt, sofern sie urteilsfähig sind.
PRESSEMITTEILUNG Dignitas 01.02.2007
- Schweizerisches Bundesgericht Urteile 2A.48/2006 und 2A.66/2006 vom 3. November 2006
Bundestags- / Bundesratsinitiativen Deutschland
Leben am Lebensende – Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende schaffen
Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt,
u.a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
5 Seiten, Drucksache 16/5134, 16. Wahlperiode 25.04.2007
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Bundesrat Drucksache 168/06 01.03.06
Anm.: Hier geht es um die Einführung der Palliativmedizin als Pflichtfach für Medizinstudenten
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit
Gesetzentwurf des Bundesrates
12 Seiten, Drucksache 14/6754, 14. Wahlperiode 26.07.01
Anmerkung: Dieser Entwurf wurde im Bundesrat abgelehnt
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 14/6754
8 Seiten, Drucksache 14/8518, 14. Wahlperiode 13.03.02
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Bundesrat Drucksache 578/00 vom 26.09.00
Autonomie am Lebensende
Antragsentwurf Rolf Stöckel, MdB, SPD
2 Seiten, Stand: 31.03.2004
Anm.: Dieses umstrittene Papier zur Sterbehilfe ist mit Konstituierung des 16. Bundestages verfallen.
2. Gesetzliche Regelungen zu Patientenverfügungen
Patientenverfügungen: Eine allgemeine Erläuterung zum Thema Patientenverfügungen und ein Vergleich verschiedener Stellungnahmen und Regelungsvorschläge
Erstellt von Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft und Dr. Jeanne Nicklas-Faust im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Veröffentlicht 14.02.05
- Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie
Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Gegner sehen in der Patientenverfügung allenfalls einen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Patienten. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 17. März 2003 schließlich die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Gleichwohl ist die Verunsicherung in der Praxis nach wie vor groß.
Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen. Die Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie finden Sie hier zum Download.
MITTEILUNG Bundesministerium der Justiz 05.11.04
Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Stand: 01.11.04, 27 Seiten
Anm.: Dieser Entwurf wurde am 24.02.05 von Justizministerin Zypries wieder zurückgenommen! Ein neuer Entwurf soll Mitte 2006 aus dem Parlament eingebracht werden.
- Rede von Bundesjustizministerin Zypries: Wir haben schon jetzt das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten
Im Rahmen der 106. Hautpversammlung des Marburger Bundes erläuterte Bundesjustizministerin Zypries in ihren Statement bei der Podiumsdiskussion, warum wir kein Gesetz brauchen, das die aktive Sterbehilfe erlaubt.
- Die Bindungswirkung von Patientenverfügungen klarstellen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bindungswirkung von Patientenverfügungen klarstellt. Mit einer derartigen Verfügung können Endscheidungen über mögliche spätere Behandlungssituationen getroffen werden, heißt es in einem Antrag (15/3505) der FDP.
HIB Nr. 179, 06.07.04
Dazu der Antrag:
Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Rainer Funke, Sibylle Laurischk, Ulrike
Flach, Detlef Parr, u.a und der Fraktion der FDP
4 Seiten, Drucksache 15/3505, 30.06.2004
- Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten
PRESSEMITTEILUNG Bundesgerichtshof Nr. 52/2003 vom 10.04.03
Dort gibt es auch das Urteil im Volltext
Bundesgerichtshof-Beschluss zur Betreuung
30 Seiten, vom 17.03.2003
Euthanasie
Von der "positiven Züchtung" zur verbrecherischen "Erbgesundheitspolitik"
Biowissenschaftliche Forschung an Kaiser-Wilheln-Instituten
Der Gang der Max-Planck-Gesellschaft in die unrühmliche Vergangenheit wirft auch
Fragen gegenwärtiger wissenschaftlicher Entgrenzung auf
Von Ulrike Baureithel
FREITAG 44/00 vom 27.10.00
Dazu das entsprechende Gesetz von damals:
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Gesetz vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I S. 529)
Fassung vom 4. Feb. 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 119)
Anm.: Dieses "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurde lediglich außer Kraft gesetzt, nicht jedoch annuliert!
Erklärung des Nationalen Ethikrates zum Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisiert
Der Nationale Ethikrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2005 die folgende Erklärung verabschiedet:
Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. hatte im Januar 2004 an den Bundestag appelliert, das so genannte "Erbgesundheitsgesetz" von 1933 ausdrücklich für nichtig von Anfang an zu erklären, und dazu den Nationalen Ethikrat im Jahre 2005 um Unterstützung gebeten.
PRESSEMITTEILUNG Nationaler Ethikrat 14.12.05
Entschädigung von „Euthanasie“-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen „vergessenen Opfern“ des NS-Regimes
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Ilja Seifert und
der Fraktion der PDS – Drucksache 14/9018
Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9187, 14.Wahlperiode 30.05.2002
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Inventar der Quellen zur Geschichte der 'Euthanasie'-Verbrechen 1939-1945
Das "Inventar der Quellen zur Geschichte der 'Euthanasie'-Verbrechen 1939-1945" gibt einen Überblick über die archivalischen Überlieferungen, die sich auf die Vorbereitung und Durchführung des vom NS-Regime organisierten Mordes an psychisch Kranken und anderen Patienten beziehen. Erfaßt wurden einschlägige Quellen in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien.
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