Hospiz- und Palliativversorgung

23.03.19: DHPV fordert bundesweite Rahmenbedingungen für SAPV

23.03.19: DHPV fordert bundesweite Rahmenbedingungen für SAPV: Die spezialisierte ambulante Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen stärken

Patienten, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch nach fachlicher Einschätzung der behandelnden Ärztin bwz. des behandelnden Arztes die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, haben seit 2007 nach § 37b SGB V Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Einheitliche Kriterien zum Abschluss für diese SAPV-Verträge gibt es bisher nicht. Die leistungserbringenden Dienste, zurzeit 326 SAPV-Teams laut www.kbv.de, verhandeln auf Grundlage der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung jeweils einzeln mit den Krankenkassen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) dringend bundesweite Rahmenbedingungen. „Bundesweite Rahmenbedingungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sind überfällig“, erklärte der DHPV-Vorsitzende, Professor Winfried Hardinghaus 21.03.19 in Berlin laut Pressemitteilung. Dort traf der DHPV in seiner Eigenschaft als Dachverband zu ersten Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband und anderen Organisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung zusammen. „Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen sich darauf verlassen können, bei belastenden Symptomen bis zum Lebensende in vertrauter Umgebung nach hohen Standards versorgt und begleitet zu werden.“

Zu den belastenden Symptomen gehören laut dem Fachverband zum Beispiel starke Schmerzen, Luftnot, große Wunden, Übelkeit und Erbrechen sowie schwerwiegende psychische Probleme. Die SAPV-Versorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Weiteres Ziel ist, ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod im eigenen Zuhause, der jeweiligen Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Rahmenvereinbarung

Symbolbild mit ParagrafEine entsprechende Rahmenvereinbarung soll die Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Vertrages regeln. So etwa die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die wesentlichen Elemente der Vergütung. Dabei soll auch den speziellen Belangen von lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden.

„Wir brauchen gute strukturelle Rahmenbedingungen, um auch in der SAPV eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und solide finanzierte Versorgung der betroffenen Menschen sicherzustellen“, betonte Hardinghaus. Besonderes Augenmerk legt der DHPV darauf, dass die Leistungen von einem multiprofessionellen Palliative Care Team unter Einbindung einer – neben Pflege und Medizin – dritten Berufsgruppe aus Sozialarbeit, Psychologie oder Seelsorge erbracht werden.

Zudem müsse die Zusammenarbeit mit stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten nachgewiesen werden. Dies nicht zuletzt um sicherzustellen, dass auch ehrenamtliche Hospizbegleitungen unterstützend in Anspruch genommen werden können. „Und natürlich muss die Hausärztin bzw. der Hausarzt in diesen Prozess eingebunden sein“, so der DHPV-Vorsitzende.

Hintergrund

Im Juni 2016 hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass es sich bei Verträgen zur SAPV um ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge handelt (Beschluss vom 15.06.2016, Az.: VII-Verg 56/15). Der DHPV kritisierte daraufhin, dass weder ein Vergabeverfahren noch das z.T. praktizierte sogenannte Open-House-Verfahren der notwendigen vernetzten Versorgungsstruktur der SAPV für diese besonders vulnerable Patientengruppe gerecht werden. Der DHPV empfahl daher im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren eine Umstellung auf ein gesetzliches Zulassungsverfahren auf der Basis einer Bundesrahmenvereinbarung – auch vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit Bundesrahmenvereinbarungen zu ambulanten Hospizdiensten bzw. stationären Hospizen.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland.

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