Patientenverfügung

30.04.10: Nach Gesetzesänderung: Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Patientenverfügungen überarbeitet

Um den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland eine Orientierung zu geben, wie sie mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten umgehen sollten, hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK die bisherigen Empfehlungen überarbeitet. Dies teilte die Bundesärztekammer in einer Presseaussendung vom 30. April 2010 mit.

Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechts-Änderungsgesetzes zum 1. September 2009, mit dem die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt wurden (siehe Themenspecial vom 28.08.2009 unten), war eine Überarbeitung der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 geboten. Diese knüpfen an die BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung an und berücksichtigen die Änderungen des Gesetzgebers im Betreuungsrecht.

Die gemeinsamen Empfehlungen der BÄK und der Zentralen Ethikkommission sollen Patienten und Ärzten eine Hilfestellung bei der Bewältigung der komplexen Fragen im Zusammenhang mit dem Lebensende und dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben geben.

„Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer vorsorglichen Willensbekundung nicht abnehmen, wohl aber Informationen für das Abwägen der Entscheidung beitragen“, heißt es in dem 16-seitigen Papier. So könne der Arzt über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben.

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