19.03.11: Öffentliche Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu Palliativmedizin und Hospize
Am 17. März 2011 führte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema „Prävention, Ernährung, Palliativmedizin und Hospize“ durch. In der Anhörung unter Vorsitz der SPD-Abgeordneten Marlene Rupprecht unterrichteten sieben Experten die Fachpolitiker der fünf Bundestagsfraktionen über den aktuellen Stand der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages in ihrem Informationsdienst „Heute im Bundestag“ berichtete, zog Prof. Boris Zernikow von der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln für die palliative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein grundsätzlich positives Urteil – zumindest nach Gesetzeslage. Das im Jahr 2007 verabschiedete Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sei „ein Meilenstein“, weil darin festgeschrieben wurde, dass die besonderen Belange von Kindern berücksichtigt werden müssen, so Zernikow.
Allerdings würden in der Umsetzung die Krankenkassen den Medizinern Steine in den Weg legen. Denn in den Verhandlungen werde versucht, die für die Erwachsenen ausgehandelten Verträge auf Kinder anzuwenden. Doch der Arbeitszeitaufwand, die Entfernungen und die Bedürfnisse todkranker Kinder seien ganz andere als bei Erwachsenen. „Es ist zu beachten, dass mit einem Kind die ganze Familie der Betreuung bedarf“, sagte Zernikow dem Bericht zufolge. Hinzu käme, dass Eltern oft kein adäquates Betreuungsangebot finden, wenn die Patienten zwar körperlich noch auf dem Stand von Kindern sind, aber vom Alter her jungen Erwachsenen zugeordnet werden.
Versorgungsdilemma lösen
Zernikow forderte eine von der Politik dirigierte Versorgung, um dieses Problem zu lösen. „Mit vergleichsweise insgesamt wenigen 13 Millionen Euro könnte das Versorgungsdilemma gelöst werden“, erklärte der Mediziner mit Blick auf entschlossene Schützenhilfe durch die Kommission. Dem pflichtete Andreas Müller vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden bei. „Es ist eine bundesweite Koordinierung notwendig“, so Müller. Die Kinderkommission müsse die Gespräche mit den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen begleiten.
Den Bogen zurück zum Thema Prävention, das zu Beginn behandelt wurde, schlug eine Vertreterin des Deutschen Kinderhospizvereins. Denn bei der Versorgung sterbender Kinder gehe es um die ganze Familie. Häufig gerieten Familien in Notlagen, weil die Belastungen außerordentlich hoch seien. Prävention könnte dann hilfreich und effektiv ansetzen. Doch über den Tag des Todes eines Kindes hinaus sehe sich keine Kasse verpflichtet, psychosoziale Beratungen oder andere Hilfen den Verbliebenen anzubieten. Eine „Lücke“, die geschlossen werden müsse.