19.10.16: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen: Bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht
Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit vorgestellt
Die aus der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ hervorgegangenen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung im Rahmen einer Nationalen Strategie wurden am 17.10.16 in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.
Wie der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung dazu mitteilte, liegen mittlerweile drei Jahre zwischen der Auftaktveranstaltung „Von der Charta zur Nationalen Strategie“ im Jahr 2013 im Deutschen Bundestag und der Präsentation des Maßnahmenkatalogs, an dem 50 gesundheitspolitisch relevante Institutionen und Organisationen in einem Konsensusprozess mitgewirkt haben.
„Zentrales Anliegen des Chartaprozesses und der erarbeiteten Handlungsempfehlungen ist vor allem eine in ganz Deutschland bedarfsgerechte und für alle Betroffenen zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung mit hoher Qualität, die den Bedürfnissen schwerstkranker und sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden wirklich gerecht wird“, erklärte Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.
Ziel: Jeder Mensch am Ende seines Lebens soll bei Bedarf entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhalten
„Knapp ein Jahr nach Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes ist es nun dringend geboten, die erforderliche qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, weiteren Wohnformen und in der häuslichen Umgebung auch finanziell abzusichern“, unterstrich Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Ziel der Nationalen Strategie sei es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, seiner persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebensort bei Bedarf eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhalte.
„Das wiederum geht nicht ohne eine auf wissenschaftlicher Grundlage und Qualitätssicherung beruhende Hospiz- und Palliativversorgung. Nur unter Berücksichtigung dieser drei zentralen Punkte können alle Beteiligten zum Wohle der Betroffenen zusammenwirken“, so Frau Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.
Im Kontext der Nationalen Strategie gehe es darum, die Bedürfnisse und Rechte schwerstkranker und sterbender Menschen noch stärker in die politischen Entscheidungsprozesse und die Gesellschaft zu integrieren. Um dies umzusetzen, bedarf es eines gemeinsamen Vorgehens von Politik, Zivilgesellschaft und Gesundheits- und Sozialsystem sowie der Überwindung von Interessensgegensätzen im Rahmen einer solchen Nationalen Strategie.
Zum Hintergrund
Im September 2008 begann unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) und der Bundesärztekammer (BÄK) der Charta-Prozess. Im Jahr 2010 wurde die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ von über 50 Organisationen und Institutionen am Runden Tisch konsentiert.
Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens zu begreifen, dies im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern und allen Menschen in Deutschland ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend einen gerechten Zugang zu einer würdevollen Begleitung und Versorgung am Lebensende zu ermöglichen – darum geht es im Rahmen der Umsetzung der Charta im Rahmen einer Nationalen Strategie.
Über 17.000 Institutionen und Einzelpersonen haben inzwischen die Charta unterzeichnet und damit bekundet, dass sie deren Ziele und ihre Umsetzung unterstützen – darunter auch zahlreiche Persönlichkeiten und Institutionen aus der Politik. Die beeindruckend große Resonanz und Unterstützung stimmt zuversichtlich für die bundesweite gemeinsame Verwirklichung der Charta-Ziele.
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