03.09.08: Erster Entwurf: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Mit einer Auftaktveranstaltung am 03.09.2008 in Berlin gaben die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) das Startsignal zur Entwicklung einer nationalen „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“.
Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland habe in den vergangenen 25 Jahren zwar große Fortschritte gemacht. Konkret mit der Entwicklung der Palliativmedizin, der Hospizbewegung und mit dem Aufbau von bundesweit mehr als jeweils 160 Hospizen und Palliativstationen sowie einem zunehmend dichter geknüpften Netz an ambulanten Versorgungseinrichtungen. Immer noch werden aber viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von diesen Angeboten nicht erreicht. Sie leiden unter Schmerzen und anderen schweren Symptomen und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom selben Tag.
Ziel des Charta-Prozesses ist es, den Dialog aller Beteiligten und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern. Zudem soll der Prozess für zukünftige Entwicklungen eine Orientierung geben. Drittens, sich im Rahmen eines Konsensus-Prozesses auf gemeinsame Ziele und ein gemeinsames Handeln zu verständigen. Verbände und Institutionen aus den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft und des Gesundheitswesens waren an diesem Tag nach Berlin eingeladen. Sie sollten auf der Basis eines von den drei Organisationen vorgelegten Charta-Konzepts über die Inhalte, Strukturen und die weiteren Schritte eines gemeinsamen Chartaprozesses beraten.
Ziele der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Die Charta betrifft den Organisationen zufolge vor allem gesellschaftspolitische, insbesondere ethische und rechtliche Fragen. Des Weiteren die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Fragen der Aus- und Weiterbildung der verschiedenen Berufsgruppen und Fragen der Forschung. Angestoßen wurde der Prozess im Rahmen einer internationalen Initiative. „Im Zentrum aller Überlegungen steht der sterbenskranke Mensch mit seinen spezifischen körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Problemen – seiner Identität, seinem Umfeld, seiner Würde und selbstverständlich auch seinen Rechten“, sagte Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DGP.
„Mehr als die Hälfte der über 800.000 jährlich versterbenden Menschen benötigen palliative Maßnahmen am Lebensende.“ Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Christoph Fuchs, hob die Bedeutung der Palliativmedizin hervor. „In der letzten Lebensphase muss alles getan werden, damit Menschen ohne Schmerzen, selbstbestimmt und in Würde leben können. Nur so wird es auch gelingen, der Debatte um den so genannten selbstbestimmten Tod und die aktive Sterbehilfe glaubwürdig und überzeugend etwas entgegenzusetzen“, mahnte Professor Fuchs.
Im Rahmen des Chartaprozesses werden in den kommenden Monaten Vertreter der verschiedenen Organisationen sowie Experten aus dem Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung in Arbeitsgruppen die anstehenden Themen bearbeiten. „Wir erhoffen uns eine große Resonanz und eine breite Beteiligung möglichst vieler Organisationen auf Bundes-, Länder- und örtlicher Ebene an diesem Prozess, damit die Ergebnisse am Ende zu tragfähigen Entwicklungen in der Zukunft führen. Die Menschen in Deutschland wollen eine bessere Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen – dafür treten nicht zuletzt die rund 80.000 Ehrenamtlichen ein, die sich in der Hospizbewegung engagieren“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV.
Weitere Informationen:
- Webseite zur Charta
- Themenspecial vom 05.05.12: Palliativversorgung in Deutschland weiter ausbauen: Neue Projektphase zur Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
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