22.03.08: Sterbehilfe-Debatte in Frankreich: Krebspatientin gestorben – politische Debatte geht weiter
Chantal Sébire, die krebskranke Frau, die vor Gericht in Frankreich ein Recht auf Sterbehilfe erstreiten wollte, ist tot. Sie wurde am Abend des 19. März 2008 in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Die 52-jährige ehemalige Lehrerin litt seit acht Jahren unheilbar unter dem sehr seltenen Esthesioneuroblastom. Einem Krebs in der Rinne der Geruchsnerven, der ihr Gesicht entstellt hatte, unerträgliche Schmerzen verursachte und ständig weiter wuchs.
Die Ermittler schlossen Medienberichten zufolge nach einer Obduktion am Karfreitag einen natürlichen Tod durch den Krebs, eine Blutung oder einen Schlaganfall aus. Die genaue Todesursache sei jedoch noch unklar. Ein Gericht hatte kurz vor ihrem Tod ihre Klage auf Erhalt aktiver Sterbehilfe in einer Verhandlung am 17.03.08, bei der die 52-jährige aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst teilnahm, abgelehnt.
Ihr Fall hatte eine heftige Debatte über die Zulassung aktiver Sterbehilfe in Frankreich entfacht, nachdem sich Sébire in einem offenen Appell auch an Präsident Nicolas Sarkozy gewandt hatte. Der Präsident habe sich jedoch nicht direkt zu dem Fall geäußert. Derzeit werde Berichten zufolge eine Überarbeitung der bestehenden, 2005 erlassenen, Regelungen in Erwägung gezogen. Die Regierung habe nur wenige Stunden vor Bekanntwerden des Todes der Frau den Abgeordneten und Kardiologen Jean Leonetti damit beauftragt, das Sterbehilfegesetz zu überprüfen. Er solle beurteilen, ob ein Ausschuss eingerichtet wird, der in Härtefällen entscheidet.
Ergänzende Informationen:
- „Sie ist nicht so gestorben, wie sie es wollte“
Von Henning Lohse, Paris
Frankreichs berühmteste Krebspatientin ist tot. Chantal Sébire starb unter ungeklärten Umständen, nachdem ihr Antrag auf Sterbehilfe abgelehnt worden war. Doch die zuletzt von einem Tumor entstellte Frau hinterlässt ein politisches Vermächtnis.
SPIEGEL Online 20.03.08
- Frankreich: Krebskranke Frau entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
Themenspecial vom 15.03.08