27.09.08: Expertenkongress: Palliativmediziner fordern rasche Umsetzung der Gesundheitsreform

27.09.08: Expertenkongress zu Palliativmedizin: Palliativmediziner fordern rasche Umsetzung der Gesundheitsreform

Vom 25. bis 27. September 2008 trafen sich rund 1.500 Experten zum 7. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in Wiesbaden. „Unter dem Motto ‚Identität im Wandel‘ geht es nach 25 Jahren Aufbauarbeit nun darum, die in der Palliativmedizin tätigen Ärzte, Pfleger, Psychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter und Ehrenamtler enger zu vernetzen“, erklärte der Kongresspräsident Professor Dr. Norbert Frickhofen bei einer Pressekonferenz am 25.09.08. Darüber hinaus forderten die Experten, die 2007 gesetzlich verankerte „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) zügig in die Praxis umzusetzen.

Aufgabe der Palliativmedizin ist es, unheilbar kranke Menschen psychosozial zu unterstützen und ihre körperlichen Beschwerden zu lindern. Sie legt sich wie ein schützender Mantel (lat. pallium) um Schwerstkranke und Sterbende. In den kommenden Jahren werde vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Zunahme von Krebserkrankungen der Bedarf an Palliativmedizin noch steigen. Dabei wünschen sich die meisten unheilbar kranken Menschen ihr Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu beenden.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung SAPV: Konkretisierungen nötig

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hatte der Gesetzgeber letztes Jahr die so genannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung SAPV auf den Weg gebracht. Die Umsetzung dieses Konzeptes lasse allerdings noch auf sich warten. Ende Juli 2008 haben nun die Spitzenverbände der Krankenkassen die zum Aufbau der Versorgungsstrukturen erforderlichen Empfehlungen veröffentlicht. „Wir begrüßen es sehr, dass nun tatsächlich die Chance besteht, jedem Menschen ein schmerzfreies und würdevolles Lebensende an dem Ort seiner Wahl zu ermöglichen“, erklärte Professor Dr. Raymond Voltz, Vizepräsident der DGP. Jedoch seien Konkretisierungen nötig, um eine bedarfsgerechte Versorgung betroffener Patientinnen und Patienten sowie die Begleitung ihrer Angehörigen zu ermöglichen.

Aus Sicht der Spezialisten werde der Komplexität der Versorgungssituation Schwerstkranker bislang nicht ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus mangele es an Ausführungsbestimmungen, wie die besonderen Belange von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden sollen. Auch die Möglichkeit, ärztliche Leistungen in stationären Hospizen im Rahmen der SAPV in Anspruch zu nehmen, sei noch nicht geklärt. „Wir plädieren dringend für eine Stärkung der allgemeinen Palliativversorgung. Dann kann die SAPV auch denjenigen Patienten zugute kommen, bei denen besonders schwierige und symptombelastete Krankheitsverläufe vorliegen“, so Voltz.

Für Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, ändern sich die Prioritäten, wenn Patienten nicht mehr geheilt werden können. „Dann liegt der Fokus auf palliativmedizinischer Behandlung, vor allem auf Schmerzkontrolle und psychosozialer Begleitung. Die Palliativmedizin ist ein originär ärztliches Aufgabenfeld mit vielen Berührungspunkten zu anderen Fachgebieten. Das hat natürlich Konsequenzen für die Gestaltung der Fort- und Weiterbildung“, so Hoppe. Er sehe die formalen Voraussetzungen erfüllt, betonte jedoch: „Wir sind noch längst nicht am Ziel. Wichtige Wegmarken sind aber erreicht.“

Palliativmedizin: Mehr Einsatz von Bund und Ländern nötig

Die Deutsche Krebshilfe appellierte an Bund und Länder, sich in Zukunft noch stärker als bisher für die Palliativmedizin einzusetzen. „Die Palliativmedizin muss flächendeckend umgesetzt und ein Netz von Einrichtungen zur palliativmedizinischen Versorgung ausreichend finanziert werden“, erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven. „Wir sind bestrebt, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und allen anderen im Bereich der Palliativmedizin engagierten Organisationen und Einrichtungen, auch in Zukunft tragfähige Konzepte zu erarbeiten, damit der Bedarf an qualitätsgesicherter palliativmedizinischer Versorgung in Deutschland gedeckt werden kann.“

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