Patientenverfügung

31.05.08: Bundestagsdebatte über Patientenverfügungen am 19.06.08

31.05.08: Bundestagsdebatte über Patientenverfügungen am 19.06.08 (Teil 1)

(Ergänzt am 06.06.08: Die Debatte wurde verschoben!)

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am 19.06.08 in erster Lesung über eine rechtliche Regelung von Patientenverfügungen beraten. Diesen Termin nannten die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 26. Mai. Bislang wurde erst ein Antrag in das Parlament eingebracht. Welche weiteren Anträge bis dahin noch eingebracht werden, ist noch offen.

Vor dem Hintergrund der laufenden Debatte um Patientenverfügungen hat die Deutsche Hospiz Stiftung den Deutschen Bundestag aufgefordert, endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen. „Folgt er dem Tenor jüngster Politikeräußerungen, wie lieber gar keine Regelung als eine schlechte, dann entzieht sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung“, mahnte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, während einer Bundespressekonferenz am 29. Mai in Berlin.

Vor rund einem Jahr wurden drei Gesetzesvorschläge veröffentlicht; nur noch zwei von ihnen stehen laut der Stiftung in der politischen Diskussion. Während der Entwurf um den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) Anfang März diesen Jahres in den Bundestag eingebracht wurde, ist der Entwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) nicht eingebracht. Zudem arbeiten Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Unionsvertreter an einem weiteren gemeinsamen Antrag, der jedoch noch nicht vorliegt.

Rechtliche Lage bei Patientenverfügungen für viele unklar

Das Fehlen eines solch wichtigen Gesetzes halte nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung immerhin über 50 Prozent der Deutschen davon ab, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie hielten die rechtliche Lage für unklar. „Dies gilt aber nicht nur für diejenigen, die eine Patientenverfügung verfassen wollen, sondern auch für Ärzte und Vormundschaftsrichter“, betonte Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens. Diese Unklarheit führe bei Ärzten und Richtern zu großen Interpretationsspielräumen und damit zu sich widersprechenden Entscheidungen. „Der Gesetzgeber muss hier regelnd eingreifen“, forderte auch Höfling.

Ein zukünftiges Patientenverfügungsgesetz müsse nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung sowohl dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch der Fürsorgepflicht des Staates Rechnung tragen. Beide Entwürfe versuchten jedoch, diese zentralen Punkte auseinander zu dividieren. Stattdessen aber müsse ein Ausgleich geschafft werden. „Denn ein Gesetz, das wie der Bosbach-Vorschlag versucht, durch eine Reichweitenbeschränkung der Fürsorgepflicht des Staates gerecht zu werden oder ein Gesetz, wie der Stünker-Entwurf, das rein auf Selbstbestimmung konzentriert ist, würde zu einer gesetzlichen Regelung führen, die von Laborbedingungen ausgeht“, warnte Brysch.

Ein Patientenverfügungsgesetz aber müsse sich an der Praxis orientieren. Deshalb setze die Deutsche Hospiz Stiftung auf vier Eckpunkte: Aufklärung und Beratung, Schriftlichkeit, klarer Bezug zwischen Situationen und Behandlungsanweisungen und prozessuale Hilfen bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. „Ein Gesetz das auf diesen Säulen steht, ist ein Zeugnis von tatsächlicher Selbst- statt von Fremdbestimmung, die in Einklang mit dem Integritätsschutz des Staates steht“, erklärte Brysch.

Ergänzung 06.06.08: Bundestagsdebatte über Patientenverfügungen verschoben

Der Deutsche Bundestag wird doch nicht wie ursprünglich geplant am 19.06.08 in erster Lesung über eine rechtliche Regelung von Patientenverfügungen beraten. Stattdessen steht an diesem Tag ein Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema „Leben am Lebensende – Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende schaffen“ auf der Tagesordnung, für den eine Stunde Beratungszeit vorgesehen ist. Da nach Ansicht einiger der Initiatoren beide Themen nicht zusammen behandelt werden sollen, wurde die Debatte über einen vorliegenden Antrag zur Regelung von Patientenverfügungen verschoben.

Der Sprecher für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion und Mitinitiator des bisher eingebrachten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zu Patientenverfügungen, Michael Kauch, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 6. Juni die Terminverschiebung scharf. Er warf der grünen Fraktionsvorsitzenden Renate Künast vor, mit Unterstützung der CDU/CSU die Beratung des Entwurfs für ein Patientenverfügungsgesetz im Bundestag erneut zu verhindern.

„Die Grünen haben einen Antrag zur Palliativmedizin auf die Tagesordnung gesetzt und gleichzeitig verhindert, dass dieser Antrag zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Patientenverfügung beraten wird. Es ist unerträglich, dass die Grünen eine gute Versorgung und die Selbstbestimmung von Sterbenden gegeneinander ausspielen. Die FDP wird nun versuchen, eine Beratung in der letzten Juni-Woche zu erreichen“, erklärte Kauch.

Vertreter der Grünen wiesen laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt online vom 6. Juni die Anschuldigungen zurück. Denn für die Vertagung des Gesetzentwurfs zur Patientenverfügung hätten Sozialdemokraten plädiert, hieß es.

Nächste Möglichkeit nach der Sommerpause

Sofern das Thema Patientenverfügung nicht in der darauf folgenden Woche nach dem 19.06.08 beraten werden sollte, gibt es erst wieder eine Möglichkeit nach der Sommerpause Mitte September. Welche weiteren Anträge zur Regelung von Patientenverfügungen bis dahin noch eingebracht werden, ist noch offen. Vor rund einem Jahr wurden drei Gesetzesvorschläge veröffentlicht. Nur noch zwei von ihnen stehen laut der Deutschen Hospiz Stiftung in der politischen Diskussion.

Während der Entwurf um die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) Anfang März diesen Jahres in den Bundestag eingebracht wurde, ist ein Gesetzentwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) bislang nicht eingebracht. Zudem arbeiten Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Unionsvertreter an einem weiteren gemeinsamen Antrag, der jedoch noch nicht vorliegt.

Hauptstreitpunkt in der Debatte ist die Frage der Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen. Hier gehen die Meinungen stark auseinander. Berichten zufolge mehren sich in der Union die Stimmen, ob Patientenverfügungen überhaupt über die bisherige Praxis hinausgehend gesetzlich geregelt werden sollen.

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Texte zur geplanten Bundestagsdebatte über Patientenverfügungen

  • Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in den Deutschen Bundestag eingebracht
    GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG Joachim Stünker MdB (SPD), Michael Kauch MdB (FDP), Dr. Luc Jochimsen MdB (Die Linke) und Jerzy Montag MdB (Bündnis 90/Die Grünen) 06.03.2008
    Anm.: Leider nicht mehr abrufbar
     
  • PDF Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
    Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jerzy Montag u.a.
    Drucksache 16/8442, 20 Seiten, 06.03.08
    Anm.: Hier geht es um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

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