10.02.09: Tag der Kinderhospizarbeit: Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert Umsetzung gesetzlicher Verbesserungen

Zum Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar 2009 hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages eine schnelle Umsetzung der verbesserten Gesetze für Kinderhospize gefordert.

Mit der Gesundheitsreform seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung von Kindern zwar verbessert worden. So mussten bislang Kinderhospize zehn Prozent ihrer Kosten durch Spenden und ehrenamtliches Engagement selbst aufbringen. Seit April 2007 beträgt der Eigenanteil nur noch fünf Prozent. Zudem wurde festgelegt, dass in der stationären und ambulanten Hospizarbeit die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen sind.

Für diese Änderung hatte sich die Kinderkommission besonders eingesetzt. In der Praxis seien die gesetzlichen Vorgaben jedoch noch nicht angekommen, so das Gremium. Die Kinderkommission habe deswegen bereits beim Bundesministerium für Gesundheit nachgefragt, wie dieser Zustand behoben werden kann.

„Ein Kind ist nicht bloß ein kleiner Erwachsener. Kinder haben besondere Bedürfnisse in der palliativen Pflege und Betreuung“, erklärte die Vorsitzende der Kinderkommission, Ekin Deligöz, in einer Pressemitteilung vom 09.02.09. „Die gesetzlichen Vorgaben müssen schnellstmöglich umgesetzt werden, damit die Lebensqualität von sterbenden Kindern und ihrer Familien verbessert wird“, so Deligöz.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Ambulante Versorgung sterbenskranker Menschen muss jetzt zügig umgesetzt werden

Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mahnte Verbesserungen an. „Schwerstkranke sterbende Kinder und ihre Familien brauchen Anteilnahme und Hilfe. Sie benötigen nicht nur Mitgefühl, sondern auch Engagement und Unterstützung. Ich fordere die Kassen auf, die Finanzierung der Hospizarbeit zu verbessern. Sterbenskranke Menschen sollen auf eigenen Wunsch hin auch zu Hause betreut werden können, ohne auf eine gute Palliativversorgung verzichten zu müssen“, erklärte Schmidt in einer Pressemitteilung.

Der Rechtsanspruch auf diese ambulante Palliativversorgung besteht seit fast zwei Jahren. Trotzdem gebe es noch kaum Verträge zwischen den Kassen und den so genannten Palliativ-Care-Teams. „Die ambulante Versorgung sterbenskranker Menschen muss jetzt zügig umgesetzt werden“, forderte die Ministerin.

Der bundesweite Gedenk- und Aktionstag „Tag der Kinderhospizarbeit“ wurde erstmalig auf eine Initiative des Deutschen Kinderhospizvereins hin im Jahre 2006 begangen und will seither auf die Situation todkranker Kinder und deren Familien aufmerksam machen. Als Zeichen der Verbundenheit sollen die Menschen grüne „Bänder der Hoffnung“ z.B. an ihren Fenstern, Autoantennen oder Bäumen befestigen. Das gemeinsame Band soll die betroffenen Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbinden.

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