11.07.09: Bundesratsentscheidungen: Weg frei für Regelung von Patientenverfügungen, Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus und Palliativmedizin als Pflichtlehrfach im Medizinstudium

11.07.09: Bundesratsentscheidungen: Weg frei für Regelung von Patientenverfügungen, Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus und Palliativmedizin als Pflichtlehrfach im Medizinstudium

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Juli 2009 den Weg für zahlreiche Gesetze frei gemacht, darunter auch für diverse neue gesundheitlich relevante Regelungen. So ließ die Länderkammer die kürzlich im Bundstag nach langjähriger Debatte beschlossene Neuregelung für Patientenverfügungen (siehe das Themenspecial vom 18.06.09) passieren und verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Das neue Gesetz sieht u. a. vor, dass künftig Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden sind. Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, gibt es nicht. Das heißt, sie gelten unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Auch dann, wenn der Patient, der sich nicht mehr äußern kann, in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert hat. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben jedoch unwirksam. Patientenverfügungen können jedoch jederzeit formlos widerrufen werden. Das neue Gesetz wird nun voraussichtlich wie geplant zum 1. September 2009 in Kraft treten.

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) kritisierte Medienberichten zufolge, es wäre besser gewesen, kein neues Gesetz zu verabschieden als das vom Bundestag beschlossene. Er monierte unter Verweis auf seinen schweren Skiunfall am Neujahrstag, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, dass das Gesetz nicht zwischen tatsächlich Kranken und Unfallopfern differenziere. Durchgängige Kritik gab es den Berichten zufolge auch seitens der CDU in den Ländern, während andere Parteien die neue Regelung positiv bewerteten.

Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus und Palliativmedizin als Pflichtlehrfach im Medizinstudium

Neben der Neuregelung zu Patientenverfügungen stimmte der Bundesrat außerdem dem Gesetz zum Assistenzpflegebedarf zu. Damit dürfen Menschen mit Behinderung künftig ihre Pflegekräfte bei stationären Krankenhausaufenthalten mit in die Klinik nehmen. Das Pflegegeld wird dabei für die gesamte Dauer des Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthaltes weiter ausbezahlt.

Weiters sieht das Gesetz vor, dass künftig Palliativmedizin Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium wird und damit Bestandteil der Approbationsordnung. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte diese Regelung als „lange überfällig“ und einen „wichtigen Mosaikstein“. Ohne den sei eine professionelle Gesundheitsversorgung der Schwerstkranken und Sterbenden unmöglich. „Es ist die richtige Antwort auf große Wissenslücken, die Teile der Ärzteschaft in Bezug auf die Betreuung der Betroffenen haben“, erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 10.07.09.

Gleichzeitig mahnte Brysch davor, sich nicht zu täuschen, denn das Gesetz wirke erst in der Zukunft. „Das Gesetz ändert nichts daran, dass für viele heute praktizierende Allgemeinärzte die Palliativmedizin ein Buch mit sieben Siegeln ist. Es ist daher unverzichtbar, die palliativmedizinische Fortbildung zu stärken. Das kann zum Beispiel geschehen, indem für die Ärzte kostenlose Weiterbildungskurse auf hohem Niveau angeboten werden. Außerdem muss es für Hausärzte möglich sein, Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung in angemessenem Umfang abzurechnen, wenn sie einen Kompaktkurs Palliativmedizin besucht haben und jährlich Auffrischungslehrgänge besuchen“, erläuterte Brysch. Hier seien Politik und Kassenärztliche Bundesvereinigung gefordert.

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