23.05.09: Endphase in Debatte über Patientenverfügungen: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 28. Mai

23.05.09: Endphase in Debatte über Patientenverfügungsgesetz: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 28. Mai

Nach Abschluss der Debatte über eine Neuregelung von Spätabtreibungen vergangene Woche geht vermutlich nun auch die Debatte über eine rechtliche Absicherung von Patientenverfügungen in die letzte Runde. Laut Tagesordnung zur kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages stimmen die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung am Donnerstag, den 28. Mai, nach vorheriger ca. 75-minütiger Aussprache über insgesamt drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe ab, die Patientenverfügungen künftig rechtlich bindend machen wollen. Wie die Abstimmung ausgehen wird, ist derzeit völlig unklar. Eindeutige Mehrheiten zeichnen sich bislang noch nicht ab. Umstritten sind dabei vor allem der Grad der Verbindlichkeit und die Reichweite einer Patientenverfügung.

Der Entwurf einer Gruppe um Joachim Stünker (SPD) betont dabei das Selbstbestimmungsrecht. Wichtigste Voraussetzung für die Verbindlichkeit der Patientenverfügung soll hier ihre schriftliche Form sein. Sofern diese vorliegt, soll der Patientenwille verbindlich sein, völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Das Konzept einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) sieht dagegen je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor und setzt zudem auf ärztliche und rechtliche Beratung. Nach dem Vorschlag einer Gruppe um Wolfgang Zöller (CSU) sollen dagegen Verfügungen grundsätzlich verbindlich sein. Dabei wird die Rolle des Arztes als Entscheider betont. Auch mündlich geäußerte Patientenverfügungen sollen sogar anerkannt werden. Beschränkungen auf Erkrankung oder Behandlungssituation macht der Gesetzentwurf jedoch nicht.

Keine eindeutige Favorisierung der Entwürfe zu Patientenverfügungsgesetz

Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang März zeichnete sich keine eindeutige Favorisierung der Entwürfe ab. Auch eine erste Beratung im Plenum des Bundestages im Januar zeigte eine große Uneinigkeit unter den Abgeordneten in der Thematik (siehe ALfA-Newsletter 09/09 vom 07.03.2009). Auf einen mehrheitsfähigen Kompromiss konnten sich die Autoren der drei fraktionsübergreifenden Gruppenanträge bislang nicht einigen. Stattdessen folgten gegenseitige Schuldzuweisungen und der Vorwurf, es mangele an Gesprächsbereitschaft.

Seit Anfang dieser Woche liegt zusätzlich ein Antrag um die Unions-Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp und Dr. Norbert Lammert mit dem Titel „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“ vor, für den momentan Unterschriften gesammelt werden. Dies teilte der Büroleiter von Hubert Hüppe am 19.05.09 mit. In dem Antrag heißt es, die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum habe gezeigt, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung weder notwendig noch überzeugend möglich sei. Die Praxis zeige, dass vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hatte kürzlich erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. Mit einer „Verrechtlichung des Sterbens“ sei niemandem gedient. Des weiteren liegt noch ein älterer Antrag der FDP-Fraktion zur Abstimmung vor, in dem die Liberalen die Bundesregierung aufgefordert hatten, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die notwendigen Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen vornimmt.

Die Debatte zu Patientenverfügungen wird wieder wie alle anderen Debatten auch, online live auf der Webseite des Deutschen Bundestages übertragen. Kurze Zeit später werden dort auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

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