11.06.10: Bundestags-Petitionsausschuss fordert flächendeckende ambulante Palliativversorgung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich für eine bessere spezialisierte ambulante Palliativversorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland ein. Der Ausschuss beschloss am 9. Juni 2010 einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium „zur Erwägung“ zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen des Petenten überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird, heißt es in einer Mitteilung des Bundestagsinformationsdienstes „Heute im Bundestag (HIB)“ zu dem Beschluss.

Der Petent fordert demnach in seiner Petition, dass das Recht der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Die öffentliche Petition fand im Internet 2.236 Unterstützer.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Krankenkassen seit April 2007 verpflichtet, eine flächendeckende Palliativ-Versorgung sicherzustellen, heißt es in der Petition. Dies sei bisher jedoch nicht umgesetzt worden. Die Situation der Patienten werde immer schlechter, klagt der Petent.

Der Petitionssauschuss betonte, dass die Krankenkassen „den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Verträge […] eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen“. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. „Nur sehr zögernd“ würden Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen, so der Ausschuss dem Bericht zufolge.

Rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf eine „rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ drängten. Die Krankenkassen hätten aufgrund des politischen Drucks mittlerweile zugesagt, „ihre zögerliche Haltung aufzugeben und Verträge zur flächendeckenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abzuschließen“, heißt es weiter.

Die Abgeordneten argumentieren, dass mit dem neuen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung „ein wichtiger Anspruch am Ende eines Lebens geschaffen wurde“. Er solle das menschenwürdige Sterben ermöglichen. „Die Möglichkeit, würdig sterben zu können, darf nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht länger von den Krankenkassen auf die lange Bank geschoben werden“, betonten die Parlamentarier dem Informationsdienst zufolge.

Zum Beschluss des Petitionsausschusses und zur aktuellen rechtlichen Situation im Hinblick auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung hat Oliver Tolmein in seinem Blog Biopolitik einen lesenswerten Kommentar verfasst. Mehr dazu unten.

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