26.03.10: Mindestlohn in der Pflege beschlossen: Würdige Pflege braucht würdige Arbeitsbedingungen

Nach sechsmonatiger Beratung hat sich die Kommission zur Festlegung eines Mindestlohns in der Pflege einstimmig geeinigt: Ab dem 1. Juli 2010 soll für Pflegehilfskräfte eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern gelten. Dies teilte der Arbeitgeberverband Pflege am 25. März 2010 mit. Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen. Die Empfehlung muss allerdings noch vom Bundeskabinett bestätigt werden.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, begrüßte es, dass die Branche eine gemeinsame Haltung gefunden hat. „Wir wollen gute qualifizierte Pflege, dafür brauchen wir Fachpersonal. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt sein, der Bedarf wird steigen. Dies ist ein Kompromiss, der positive Standards setzt, ohne Arbeitsplätze zu vernichten. Ich werde nun zügig den Einigungsprozess innerhalb der Bundesregierung in Gang setzen“, versprach von der Leyen.

810.000 Menschen arbeiten in der Pflegebranche

Der Pflegemindestlohn soll zur Qualität der Pflege beitragen und nach dem Willen der Kommission für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen, gelten. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.

In der Pflegebranche arbeiten laut dem Ministerium rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI, die z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität umfasst. Alleine in den kommenden zehn Jahren werden angesichts des Demographischen Wandels nach Schätzungen des Arbeitgeberverbands Pflege zusätzlich 77.000 Pflegefachkräfte benötigt. Der Verband fordert daher neue Ausbildungsstrukturen und Zugangswege sowie durchlässige Weiterbildungsmöglichkeiten.

Würdige Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für ein die Würde wahrendes Pflegesystem

Auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Einigung auf einen Mindestlohn in der Pflegebranche. „Um die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Pflege zu stärken und die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, ist ein angemessener Mindestlohn unverzichtbar“, erklärte Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, in einer Pressemitteilung vom 25.03.10. „Bundesarbeitsministerin von der Leyen muss den ausgehandelten Lohnuntergrenzen in der Pflege nun zügig Geltung verschaffen. Denn würdige Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für ein die Würde wahrendes Pflegesystem“, so Brysch.

Er betonte, dass gerade die Schwerstkranken, die besondere Zuwendung brauchen, stark unter Missständen in der Pflege zu leiden haben. „Die Pflegenden stehen unter enormem Druck und müssen körperlich wie seelisch an ihre Grenzen gehen“, erklärte Brysch. Entschlossenes Handeln sei gefragt, um dem akuten Arbeitskräftemangel und den daraus folgenden Belastungen für Pflegende und Patienten wirkungsvoll zu begegnen. Die nun vorgeschlagenen Schranken gegen Lohndumping seien „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Weitere Informationen:

  • Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Krankenpflege
    Anm.: Nichtmehr online, Stand Mai 2017

Nach oben