28.07.10: Keine Lebensverlängerung um jeden Preis: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband begrüßt ausdrücklich das BGH-Urteil

Für die Hospiz- und Palliativarbeit steht seit jeher die Würde und Selbstbestimmung des schwerstkranken und sterbenden Menschen im Mittelpunkt einer Begleitung. Durch das unlängst erlassene Urteil des Bundesgerichtshofs (siehe Themenspecial vom 27.06.10 unten) sieht der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) dieses Selbstbestimmungsrecht der Patienten nochmals gestärkt. Aufgrund der anhaltenden Diskussionen in der Öffentlichkeit zu diesem Thema, sieht sich der Verband in einer Pressemitteilung vom 28.07.2010 veranlasst, erneut hierzu Stellung zu beziehen.

Im Gegensatz zur Deutschen Hospiz Stiftung, die dieses Urteil deutlich kritisiert hat und in ihrer Pressemitteilung von einem „schwarzen Tag für die Schwerstkranken in Deutschland“ spricht, begrüßte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband das Urteil ausdrücklich. Es stelle klar, dass eine Behandlung nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden darf. Damit werde für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

Der DHPV wies daraufhin, dass es ausdrückliches Anliegen der zahlreichen in der Hospiz- und Palliativarbeit aktiv engagierten Menschen ist, diese Position nochmals deutlich zum Ausdruck zu bringen und der Erklärung der Deutschen Hospiz Stiftung zu widersprechen, „durch die ein falscher Eindruck in der Öffentlichkeit über die Haltung der Hospizbewegung in dieser Frage entstanden“ sei.

„Die Deutsche Hospiz Stiftung ist trotz ihres Namens nach eigenem Bekunden weder Dachverband noch Interessenvertretung hospizlicher Einrichtungen. Sie leistet erkennbar weder für ambulante noch stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen Unterstützung aus Stiftungsmitteln und hat selbst ihre bisher geleistete Förderung für ambulante Hospizdienste im Dezember 2009 eingestellt“, betont der DHPV.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband wies zugleich auf weiteren deutlichen Handlungsbedarf hin, etwa wenn es darum geht, dass die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts verbessert werden. Notwendig sei vor allem der flächendeckende Ausbau der Versorgungsangebote sowie die Integration der Hospizidee und der entsprechenden Haltung in alle Einrichtungen, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, damit ihnen ein Sterben in Würde ermöglicht wird.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband, als Dachverband von nahe­zu 1000 Hospiz- und Palliativeinrichtungen im Jahre 1992 ge­grün­det, vertritt deren Interessen und die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Mitglieder sind alle 16 Landesverbände und zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin.

Ergänzende Informationen:

Nach oben