BildCharta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

25.10.12: Vorbildlich: Freistaat Bayern tritt als erstes Bundesland Charta zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen bei

Der Freistaat Bayern tritt als erstes Bundesland der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ bei. Dies hat der Ministerrat am 23. Oktober beschlossen. „Der Beitritt ist ein klares Signal für mehr Menschlichkeit in der Medizin. Es gibt nicht nur ein Leben in Würde, sondern auch ein Sterben in Würde – mit einer menschlichen Begleitung bis zuletzt. Deshalb baut der Freistaat die Hospiz- und Palliativversorgung weiter aus“ erklärte Bayerns Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber in einer Pressemitteilung der Staatsregierung.

„Mit dem Beitritt unterstreichen wir einmal mehr die Vorreiterrolle Bayerns beim Thema Hospizarbeit und Palliativmedizin. Ich freue mich, dass wir als Land diesen wichtigen Prozess der Verankerung des Hospizgedankens in der Gesellschaft voranbringen können“, betonte Sozialministerin Christine Haderthauer.

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland wurde vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gemeinsam mit der Bundesärztekammer erarbeitet. Sie wurde 2010 verabschiedet.

Die Charta enthält insgesamt fünf Leitsätze. Darin zeigt sie gesellschaftspolitische Herausforderungen auf und benennt Anforderungen an die Versorgungsstrukturen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung. Des Weiteren skizziert sie Entwicklungsperspektiven für die Forschung und misst den Stand der Betreuung schwerstkranker Menschen in Deutschland an internationalen Maßstäben. Ziele sind die weitere Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland sowie die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben, Tod und Trauer.

„Bestmögliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist unsere sozialpolitische Pflicht“

„Die bestmögliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist unsere sozialpolitische Pflicht, vor allem aber unsere Verantwortung gegenüber den Patienten. Wir wollen Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern unterstützen, Leiden zu lindern und Schmerzen zu stillen“, bekräftigte Gesundheitsminister Huber. Bislang sind über 500 Verbände und über 1.100 Einzelpersonen der Charta beigetreten. Besonders wichtig ist Sozialministerin Haderthauer die ehrenamtliche Hospizarbeit.

„In Bayern engagieren sich bereits rund 5.800 Hospizhelferinnen und -helfer in 140 Vereinen. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung dürfen wir uns aber nicht auf diesen hervorragenden Zahlen ausruhen, sondern unser Augenmerk muss auch weiterhin auf der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher liegen. Der Beitritt zur Charta stellt eine gute Gelegenheit dar, die Hospizidee noch bekannter zu machen“, so Haderthauer.

Die beiden Staatsministerien haben nach eigenem Bekunden bereits im Jahr 2011 das bundesweit erste umfassende Konzept auf Länderebene zur Hospiz- und Palliativversorgung aufgelegt. Wichtige Bestandteile des Konzepts sind der Ausbau der flächendeckenden stationären und ambulanten palliativmedizinischen Versorgung sowie die Förderung von Fort- und Weiterbildungskursen an den bayerischen Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit. Derzeit gibt es bereits 48 Palliativstationen mit 440 Palliativbetten, weitere 22 Betten wurden als bedarfsgerecht anerkannt. Das Ausbauziel von 470 Palliativbetten sei damit bereits zu 98 Prozent erreicht.

Um die Palliativversorgung weiter in die Fläche zu bringen, wurde bereits Ende 2009 das Fachprogramm „Palliativversorgung in Krankenhäusern“ um die Einrichtung palliativmedizinischer Dienste ergänzt. An 38 Krankenhäusern sind diese Dienste inzwischen anerkannt, bei drei Einrichtungen zusätzlich zur Palliativstation. Damit gibt es laut Mitteilung an 83 Krankenhäusern in Bayern palliativmedizinische Versorgungsangebote, die nach anerkannten Qualitätskriterien arbeiten.

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