08.08.09: Nach Neuregelung zu Patientenverfügungen: Gesteigerter Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten für Patienten

08.08.09: Nach Neuregelung zu Patientenverfügungen: Gesteigerter Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten für Patienten

Mitte Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag mit Verabschiedung eines Patientenverfügungsgesetz die Neuregelungen zu Patientenverfügungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., in einer Pressemitteilung vom 07.08.09 auf einen gesteigerten Beratungsbedarf durch Hausärzte und die mit einer Beratung verbunden Kosten für die Patienten hingewiesen.

Da Patientenverfügungen so abgefasst sein müssen, dass es für den Fall der Fälle keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstätigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen vergütet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies müsse dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden, so der Ärzteverband.

Handlungsempfehlungen für Ärzte

Konkret empfiehlt der NAV-Virchow-Bund den Ärzten, in einem ersten etwa 45-minütigen Gespräch einen Entwurf der Patientenverfügung zu erstellen, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 bis 45 Minuten könne dann die Endfassung dokumentiert und vom Patient und dem Arzt als Zeugen unterschrieben werden. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt solle dem Patienten auch dazu raten, die Patientenverfügung regelmäßig, am besten alle drei Jahre, noch einmal auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

Für den kompletten vorgeschlagenen Ablauf würde der beratende Arzt laut dem Verband dem Patienten Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro in Rechnung stellen, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies sei „dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen“ und „eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht“, so der NAV-Virchow-Bund abschließend.

Ob sich diese aus eigener Tasche zu tragenden Kosten auch betagte Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen leisten können, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist jedoch, das man alleine und ohne fachkundige Beratung beim Abfassen des eigenen Willens im Hinblick auf medizinische Behandlung bzw. Nichtbehandlung kaum klarkommen wird. Vor allem dann, wenn diese Willensbekundung den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen soll.

Diverse Organisationen, wie z.B. die Deutsche Hospiz Stiftung, bieten ebenfalls Unterstützung beim Abfassen einer Patientenverfügung an, allerdings nicht gleich kostenlos, sondern erst nach Beitritt per kostenpflichtige Mitgliedschaft. Wer eine Patientenverfügung abfassen will, ist daher gut beraten, sich vorher über etwaige Kosten zu informieren und Angebote in Preis und Leistung zu vergleichen. Auch im Internet finden sich zahlreiche hilfreiche Informationen für einen ersten Überblick und die zur eigenen Willensbildung beitragen.

Ergänzende Informationen:

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