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15.07.17: Bundesrat stimmt Pflegeberufereformgesetz zu

15.07.17: Bundesrat stimmt Pflegeberufereformgesetz zu

Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat den Weg für das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ frei gemacht und zugestimmt. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft und soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und steht für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt. Mit dem Pflegeberufereformgesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Lutz Stroppe und der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek begrüßten in einer gemeinsamen Presseaussendung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

„Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden,“ sagte Stroppe.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ralf Kleindiek erklärte: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Regelungen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Alle Auszubildenden erhalten laut Bundesgesundheitsministerium zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“. Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt.

Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand gehe so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung nach Auffassung der Miniserien an Attraktivität.

Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibe so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

Weitere Informationen

Pflegeberufereformgesetz
Artikel des BMG mit Hintergründen, Fragen und Antworten zum Pflegeberufereformgesetz

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