24.02.06: Schuldig wegen Tötung von 9 schwerkranken Patientinnen: Lebenslange Haft für Altenpflegerin

24.02.06: Schuldig wegen Tötung von 9 schwerkranken Patientinnen: Lebenslange Haft für Altenpflegerin Michaela G.

Im Prozess gegen die als „Todesengel von Wachtberg“ bekannt gewordene 27-jährige Altenpflegerin Michaela G. vor dem Landgericht Bonn wurde am 22. Februar 2006 das Urteil verkündet. Das Gericht sprach die Angeklagte schuldig wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen und verurteilte sie daher zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe. Dies berichtete „Die Welt“ in der Online-Ausgabe vom 23.02.06. Das Schwurgericht habe auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und daher ein Berufsverbot auf Lebenszeit ausgesprochen. Die Verteidigung habe Revision angekündigt.

Wie „Die Welt“ schreibt, sei das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass Michaela G. zwischen November 2003 und April 2005 neun schwerkranke Patientinnen im Alter zwischen 79 und 93 Jahren im Limbachstift in Wachtberg-Berkum getötet hat. Dabei habe sie in den meisten Fällen ihre Opfer erstickt bzw. in einigen Fällen durch Unterlassen getötet, weil sie schwer verschleimten Patientinnen das lebensrettende Absaugen verweigert habe.

Bei den Taten habe nach Aussage des vorsitzenden Richters Udo Buhren in der Urteilsbegründung teilweise Mitleid eine Rolle gespielt, in einigen Fällen habe sie sich aber auch von den Patientinnen genervt gefühlt. Das Gericht glaubte den ursprünglichen, später jedoch widerrufenen, Geständnissen der Angeklagten bei den Vernehmungen durch die Polizei. Auf Anordnung des Gerichts bleibt die ehemalige Altenpflegerin weiter in Untersuchungshaft.

Als Konsequenz aus Vorgängen wie denen in Wachtberg forderte die Deutsche Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung vom 22.02.06 vor dem Hintergrund einer mangelnden Kontrolle des Pflegepersonals ein Dienstleistungshaftungs-Gesetz für Pflegeheime und Krankenhäuser im Interesse des Opfer- und Verbraucherschutzes.

Nicht allein der Täter müsse zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch die Träger der Einrichtungen. In Pflegeheimen und Krankenhäusern herrsche eine „Kultur des Wegschauens“. Notwendig, u solchen Fällen vorzubeugen, sei „eine Kultur des Hinschauens und Umdenkens“, forderte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch.

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