Hospiz- und Palliativversorgung

08.09.10: Palliativmediziner-Studie zu Entscheidungen am Lebensende: Ärzte nehmen häufig Lebenszeitverkürzung in Kauf

Palliativmediziner führen bei mehr als drei Vierteln ihrer Patienten in der letzten Lebensphase Maßnahmen der Symptomlinderung mit einer möglichen Lebensverkürzung durch. Das hat eine Studie von Medizinethikern der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ergeben.

In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin haben die Forscher unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann erstmals ärztliche Mitglieder der Fachgesellschaft zu ihren Therapieentscheidungen befragt und konnten 780 Todesfälle auswerten. Die Ergebnisse der anonymen Befragung wurden am 6. September 2010 vorgestellt und in der Fachzeitschrift Palliative Medicine veröffentlicht.

Die empirische Untersuchung ist Bestandteil klinisch-ethischer Forschungsvorhaben, die im Rahmen der durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie geförderten NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ durchgeführt werden.

In zehn Fällen wurde der Tod gezielt durch Substanzen herbeigeführt

Das Forscherteam befragte mit dem Fragebogen des EURELD (European End of Life Decision)-Consortiums erstmals Palliativmediziner zu ihren Handlungen am Lebensende bei dem zuletzt verstorbenen Patienten. Demnach gaben die Ärzte in 78 Prozent der 780 ausgewerteten Fälle an, Symptomlinderung mit einer möglicherweise resultierenden Verkürzung des Lebens durchgeführt zu haben. In 69 Prozent der Fälle wurden medizinische Maßnahmen begrenzt, wodurch sich die Lebenszeit möglicherweise verkürzt hat. In zehn Fällen wurde der Tod gezielt durch Substanzen herbeigeführt: in neun Fällen durch den Arzt und in einem Fall durch den Patienten selbst.

Ärzte mit einer Zusatzbezeichnung Palliativmedizin gaben signifikant seltener an, Maßnahmen zur absichtlichen Lebensverkürzung durchgeführt zu haben. In 47 Fällen wurden die Patienten nicht über eine mögliche Lebensverkürzung informiert. Dies obgleich sie zum Zeitpunkt der Entscheidung als selbstbestimmungsfähig eingeschätzt wurden. Das „beste Interesse des Patienten“ beziehungsweise „die Vermeidung eines möglichen Schadens“ wurden als Gründe für ein solches Vorgehen angegeben, das in der Tradition der paternalistischen Arzt-Patient-Beziehung steht.

Verkürzung des Lebens als Konsequenz ärztlichen Handelns

Die Forscher weisen darauf hin, dass die Studienergebnisse aufgrund der gewählten Zielgruppe – ärztliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin – nicht auf die gesamte Ärzteschaft in Deutschland übertragen werden können. „Es ist jedoch bemerkenswert, dass ein Teil der befragten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere in der Gruppe der Befragten ohne palliativmedizinische Zusatzbezeichnung, eine Verkürzung des Lebens als Konsequenz ärztlichen Handelns nicht nur vorhersieht sondern beabsichtigt“, so Dr. Jan Schildmann vom Institut für Medizinische Ethik der RUB.

Die Studie wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem professionell ärztliches Vorgehen am Lebensende auch innerhalb der Ärzteschaft in Deutschland kontrovers diskutiert wird. So befürworteten in einer vor wenigen Wochen veröffentlichten repräsentativen Befragung der Bundesärztekammer zur Einstellung von Ärzten gegenüber der Sterbehilfe ein Drittel der befragten Ärzte die ärztliche Beihilfe zum Suizid in bestimmten Fällen.

In ihren „Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung“ lehnt die Bundesärztekammer die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung des Patienten bisher kategorisch ab. Allerdings wird auch in Gremien der verfassten Ärzteschaft neuerdings diskutiert, ob die in den Grundsätzen enthaltene Bewertung der Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung als eine dem ärztlichen Ethos widersprechende Handlung geändert werden soll. (Siehe das Themenspecial vom 21.08.10 unten.)

„Die offiziellen Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, sagte Prof. Vollmann. „Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“. Was er darunter konkret versteht, ließ er offen.

Ergebnisse „in höchstem Maße alarmierend“

Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zeigte sich besorgt über die Ergebnisse der Studie. Sie seien „in höchstem Maße alarmierend“. Es bedeute eine „große Gefahr für alle Schwerstkranken“, wenn selbst speziell ausgebildete Palliativmediziner den Patientenwillen derart missachteten, so Brysch. Er rief die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und die Bundesärztekammer auf, dringend für ethische und rechtliche Klarheit in der Ärzteschaft zu sorgen. Das Selbstbestimmungsrecht schwerstkranker Menschen sei zu achten.

Im FAZ.NET Blog Biopolitik von Oliver Tolmein finden Sie einen ausführlichen kritischen Kommentar zu den Studienergebnissen mit rechtlichen Hintergründen.

Ergänzende Informationen:

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