menschenwürdige Pflege contra Sterbehilfe

19.12.13: Sozialverband VdK Deutschland prüft Verfassungsklage zur Verbesserung der Pflege

VdK-Vorsitzende U. MascherSeit Jahren gibt es anhaltende Pflegemissstände. Vor diesem Hintergrund prüft der Sozialverband VdK Deutschland die juristischen Möglichkeiten, Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verbesserung der Pflege einzulegen.

„Sollte sich hier irgendeine realistische Möglichkeit ergeben, werden wir klagen“, erklärte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher in einer Pressemitteilung vom 18.12.13.

Grundlage ist die Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz, die wegen der offenkundigen Missstände in deutschen Pflegeheimen die Grundrechte der Pflegebedürftigen verletzt sieht. Der Staat missachte durch seine bisherige Untätigkeit seine Schutzpflichten.

Ein Urteil des Verfassungsgerichts würde eine Aufforderung an den Gesetzgeber bewirken, Abhilfe zu schaffen. Moritz kommt zum Schluss, dass jeder potentiell Pflegebedürftige den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten könne. Deshalb erwägt der VdK ein Musterverfahren.

Pflege als eine Frage der Menschenwürde

„Pflege ist eine Frage der Menschenwürde“, betonte Mascher. Deshalb dürfe die längst überfällige Reform der Pflegeversicherung in der neuen Regierungskoalition nicht wieder aufgeschoben werden. Zwar sei die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der vor allem die Situation von Demenzkranken verbessern soll, für diese Legislaturperiode angekündigt worden, vorerst würden aber nur „kurzfristige Leistungsverbesserungen“ in Aussicht gestellt. Der VdK befürchtet deshalb, dass wieder nur hier und da kleine Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen werden.

„Der VdK fordert eine große Pflegereform, das System der Pflegeversicherung muss komplett umgebaut werden“, sagte Mascher. „Hier ist der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in der Pflicht. Pflegebedürftige können nicht länger warten.“ Der VdK drängt zur Eile, weil eine Pflegereform unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens frühestens nach 30 Monaten greift.

Die Mehrkosten durch den Umbau der Pflegeversicherung von geschätzt fünf Milliarden Euro jährlich würden sich nach Auffassung des Sozialverbands VdK auszahlen. Denn mit einer besseren Finanzierung von häuslichen und ambulanten Strukturen könne auf Dauer die Angehörigenpflege gestärkt und der Trend zum Heim gebremst werden, so der VdK. „Ein Weiterwurschteln im bisherigen System wird zum Kollaps führen“, warnte Mascher.

Eine große Pflegereform muss nach Auffassung des VdK von einer Infrastrukturoffensive begleitet werden. Dies, damit jeder Pflegebedürftige so lange wie möglich in seiner gewohnten Umgebung leben kann. Neben altersgerechten Konzepten für Wohnen, Verkehr, Bauen und Versorgung gehöre auch die kostendeckende Finanzierung auf die Tagesordnung von Bund, Ländern und Kommunen. Des Weiteren der Ausbau von geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen und neutralen Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.

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